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vaterschaftstest... illegal, weil heimlich??

und DANKE
an dich, liebste missie, dass auch DU auf der seite derer stehst, die die beiträge des ebenfalls von mir hoch geschätzten señor jori nachvollziehen können.

aber wie sagt ein mitberliner immer so schön:
etwas zu lesen heißt nicht, es auch zu verstehen...

*top*
wieso nur die mutter????
das wäre ja noch schöner..
sollten nicht beide das recht haben???
denke schon...
der gedanke ist schon eine frechheit...
Es ist Illegal...
...zumindest nach deutschem Recht, kann aber jeden mann verstehen, wenn er keine andere Möglichkeit hat, also wenn sie es z.B. ablehnt einen Test zu machen, wenn der mann es trotzdem macht.

Ich empfehle nur jedem mann, das Testergebnissfür sich zubehalten und auf Grund persönlicher Zweifel die Vaterschaft vor Gericht an zu fechten.

In diesem Fall wird es den Frauen oft zu einfach gemachtan sich die allimente von jemandem zu erscleichen.

Sollte man zu diesem Zeitpunkt noch in einer beziehung sein, sollte man sich natürlich auch im Klaren darüber sein,das auch ein Positives ergebniss die Beziehung gefärdet.
noch nicht illegal, aber auch nicht verwertbar
nochmal ganz kurz zur Rechtslage.

Ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest ist derzeit noch nicht illegal. Ein Verbot ist aber im Gespräch.

Aber auch jetzt kann ein ohne Zustimmung der Beteiligten durchgeführter Test vor Gericht nicht verwendet werden. Das bedeutet ein heimlich durchgeführter Test kann noch nicht einmal als Indiz für den Antrag auf einen gerichtlichen Test benutzt werden.

Das bedeutet, auch wenn man aufgrund eines solchen Test selber Klarheit darüber hat, nicht der Vater zu sein (was vielleicht auch schon ganz schön ist), muss man andere Tatsachen vortragen, damit das Gericht einen amtlichen Vaterschaftstest überhaupt zulässt.

Darin liegt ja das Dilemma.
Ich nenne sowas mal als Nichtjurist ne beschissene Rechtslage, die sowas überhaupt überlegt und zu Gesetz gebracht haben sollten das Studiengeld zurückzahlen und lieber den Wald fegen gehen.
*******s06 Paar
4.527 Beiträge
Kommt wohl auf die Situation an
ob ich überhaupt einen machen lassen würde (bi nicht in der Situation, wir haben keine Kinder).

Bei intakter Partnerschaft wäre es mir ehrlich gesagt egal, ob nun der eine Spritzer von mir wäre oder nicht, das Kind könnte ja nichts dafür. Und wenn ein Kind mit Eltern aufwächst, dann ist die genetische Herkunft des Vaters zweitrangig.

Bei einer Trennung jedoch, wäre es schon eine Frage, denn dann würde ich mir schon sagen, dass auch der leibliche Vater durchaus einen Beitrag leisten dürfte. Aber den Kontakt abbrechen oder sonstige Späße könnte ich mir auch in dem Fall nicht denken. Das Kind würde es nicht verstehen und weshalb soll man ein Kind dafür bestrafen, dass die Mutter evtl. eine Affaire hatte? Man wächst doch zusammen, das hat nichts, aber auch gar nichts mit der genetischen Herkunft zu tun.

Viele Grüße
Der männliche Part der Smarties
*******w13 Mann
431 Beiträge
...
Am besten den Test gleich nach der Geburt machen, bevor man die Vaterschaftserklärung unterschreibt und gut ist. Auch ein heimlicher Vaterschaftstest sollte anerkannt werden und vor Gericht ausreichen. Eine absolute Frechheit das soetwas nicht zählt die Frau kann ja viel behaupten und dann soll man sein Lebenlang zahlen.
Man könnte doch gleich nach der Geburt einen sofortigen Vaterschaftstest einführen, das wäre doch das allereinfachste.
Das heimliche Test vor Gericht
nicht annerkant werden finde ich noch Logisch - meiner wurde es auch nicht - da meine Exfrau behauptete sie ging mir nie fremd - naja. Ich hätte ja auch den Speichel von sonst jemanden nehmen können das weiß der Richter ja nicht - aber für eine Klage einreichung sollte er alle mal anerkannt werden . Ich hatte einen Richter der das auch so sah nur muß er es nicht so sehen und das ist traurig
ich finde es verwerflich dass Kukkuckseier damit gesetzlich legitimiert werden.
Ist es da geb ich dir Recht
Nur das nur ein Gerichtlicher Test anerkannt wird verstehe ich ja sogar wie gesagt könnte mir ja den Speichel von irgend jemand von der Strasse nehmen. Aber als Anfangsverdacht müßte er legal werden.
********nner Mann
4.902 Beiträge
Vor allem ist es schwachsinnig
mit dem Verweis auf ein informationelles Selbstbestimmungsrecht eines Kindes dessen Recht auf das Wissen um den tatsächlichen Vater zu untergraben. Totaler Irrsinn - es werden hintergangene Männer so letztlich um ein kleines Vermögen geprellt, der Kuckuck und die treue Mama lachen sich kaputt und das Kind wird im Prinzip auch veralbert.

Mein Tipp für den Zweifelsfall: einen Kollegen finden, der behauptet, er habe zum fraglichen Zeitpunkt ein Stelldichein gehabt... schon sind Zweifel an der Vaterschaft wohl angebracht genug, um einen Test hochoffiziell durchzuführen.

Im Prinzip habe ich angesichts der weit reichenden Folgen für einen vermeintlichen Vater (für Unterhaltsansprüche gelten ja nicht mal die Pfändungsfreigrenzen) absolut noch keine überzeugenden Argumente gegen einen automatischen Test gehört. Das würde auch die Belastung der Beziehung durch a) den geheimen oder b) den geäußerten Zweifel ersparen, für Spekulationen gäbe es keinen Grund mehr.
Für Unterhalt gelten die "normalen" Pfändungsfreigrenzen nicht, das ist richtig. Es gibt aber natürlich einen Selbstbehalt (Stichwort "Düsseldorfer Tabelle"), der zu Teilen auch abhängig von den Lebensumständen des Unterhaltspflichtigen ist.

Mit einem automatischen Vaterschaftstest wäre ich nicht einverstanden. Wozu soll das gut sein? Wenn ich keine medizinische Bestätigung meiner Vaterschaft haben möchte, ist das mein Recht.

Es reichte doch völlig aus, wenn auf Verlangen mindestens eines Elternteils oder des volljährigen Kindes ein Test durchgeführt werden müsste.
********nner Mann
4.902 Beiträge
Niemand könnte einen zwingen,
das Ergebnis abzurufen... aber wenn ich als Mann eine Prüfung fordere, kann ich mich gleich scheiden lassen. Aber evtl. flüstern mir bloß irgendwelche Ärsche aus dem Sportverein immer wieder ein, dass damals doch mit dem Soundso und ob ich mir da keine Gedanken mache etc..... und irgendwann bekomm ich ne Paranoia. Und mache alles kaputt. Das muss nicht sein... wenn das Testergebnis hinterlegt würde und jeder unabhängig und ganz ohne Staub aufzuwirbeln seine Zweifel zerstreuen könnte, das fände ich ideal.
Richtig Dr. Feelgood
bin ganz Deiner Meinung: ich bin ehrlich gesagt noch nicht dahintergestiegen, warum die Verhaltensweise der Mutter in einem solchen Fall nicht alle Tatbestandsmerkmale eines saftigen Betrugs erfüllt (strafrechtlich!) und dagegen ist ja auch auch Notwehr zulässig und zwar - zivilrechtlich gedacht - selbst unter Beeinträchtigung von REchtsgütern Unbeteiligter - also der Eingriff in das Recht der Kinder - der sowieso minimal und rein theoretisch ist, denn es tut ja nicht weh - also der Eingriff in das Recht der Kinder ist nichts als ein doofer Vorwand: Denn wenn das Kind ein informationelles Selbstbestimmungsrecht hat, dann darf es das nicth dazu ausüben, um dem ihm gegenüber Unterhaltsverpflichteten in einer Unterhaltspflicht zu halten, die gar nicht besteht, und soweit es sich um Minderjährige handelt ist es Schwachsinn, dass die Mutter diejenige sein soll, die es für ihn ausübt: beide Eltern müssten gefragt sein und die Aufklärungsverweigerung der Mutter müsste klar als rechtsmissbräuchlich gelten. Aber - sorry liebe Damen - das ist alles ein einziger frauenfreundlicher Sch.....hab ihn zum Glück hinter mir....aber der Gedanke lässt die Galle hochgehen... *fiesgrins* *gr2*
Dr., du hast deinenTitel nicht umsonst. genau so müsste es sein und wer das nicht versteht der ist....naja den verstehe ich auch nicht. Warum kommen eigentlich keine Politiker auf eine solch einfach geniale Lösung?????
Wahrscheinlich weil sie viel zu einfach ist.
  • Mit einem automatischen Vaterschaftstest wäre ich nicht einverstanden. Wozu soll das gut sein? Wenn ich keine medizinische Bestätigung meiner Vaterschaft haben möchte, ist das mein Recht.
    in dem punkt gebe ich jori recht. denke zudem, das es eine unnötige ansammlung von sehr persönlichen daten wäre.

    Es reichte doch völlig aus, wenn auf Verlangen mindestens eines Elternteils oder des volljährigen Kindes ein Test durchgeführt werden müsste.
    natürlich - aber es verwundert natürlich, wieso so eine bislang offensichtliche benachtleiligung der väter noch nicht aufgehoben worden ist.

    lg

Warum das nicht aufgehoben wird ist einfach
Hab bei meinem Vaterschaftsurteil dann danach mit dem Richter gesprochen, das Problem ist das keine Frau gezwungen werden kann den Erzeuger zu nennen. Der Staat will aber nicht für alle Kids aufkommen - auch irgendwo verständlich - somit ist besser dem Ehemann keine Rechte einzuräumen und ihn zwangshaftbar machen und ihm das Recht auf klären zu beschneiden. Damit zahlt meist zumindest der Ehemann oder Exehemann und der Staat ist ausen vor.
ohje........ist noch etwas früh.........die zitat ikons kreuz und quer angeklickt... *rotwerd*

somit ist besser dem Ehemann keine Rechte einzuräumen
was für den staat praktisch, günstig und rechtens ist - muß für den gesunden menschen verstand noch lange nicht so sein........

lg
Interessantes Thema,

dennoch geht mir dieses einfach nicht weit genug. Meiner Meinung nach müsste eine Vaterschaft generell , gleich ob nun die Eltern Verheiratet oder in welchem Verhältnis sie auch immer zu einander stehen, durchgeführt werden.

Ich weiß, nun kommen die Moralapostel, dass wäre ein eingriff in die Menschenrechte oder der gleichen. Ich denke ganz klar, Menschenrechte hin oder her, es geht sich in erster Linie um das Kind, dass gewiss ein Recht darauf hat zu erfahren wer denn der Erzeuger ist, und zum zweiten hat wohl jeder Erzeuger auch ein Recht zu wissen, ist der/die kleine nun wirklich sein Kind oder des Milchmannes.


Generell sollte jedem das Recht zugestanden werden zu erfahren ob er nun der Erzeuger ist oder nicht. Ich schreib bewusst Erzeuger, weil sich viele ihren Vaterpflichten bewusst entziehen.
Da geb ich Dir recht Nemesis! Es müsste jederzeit möglich sein einen Entsprechenden Test durchzuführen

Besser gleich nach der Geburt die gewissheit als nach 10 Jahren die diskussion lostreten und dem Kind dann das Leben dadurch schwer machen
@bienenkönigin
ich sag nicht das es nach dem gesunden Menschenverstand okay ist ich sag nur wie die Richter es Handhaben müßen - ich war froh einen Richter zu haben der vieles nach normalen anschauungspunkte auslegte - pech für meine Exfrau - wobei mir vielleicht auch geholfen hat das ich trotzdem das Umgangsrecht wollte und nicht das Kind nach 10 Jahren fallen lassen wollte.
@Magnum68
hatte dich schon auch so verstanden. wollte nur aufzeigen, das die gründe des staates zwar nachvollziehbar, da für ihn günstiger, aber desshalb noch lange nicht meinem rechtsempfinden entsprechen.

lg
Ahh ja okay
Doch so ist unser Staat - Rechtsempfinden und Rechtsprechung gehen sehr oft getrennte Wege
Ich wehre mich nochmal gegen einen obligatorischen Test: Das sind Fakten, die niemanden etwas angehen und die gefälligst niemand "einfach so" erheben sollte.
Darüber hinaus ist so ein Test auch ein Kostenfaktor. Und in wie vielen Fällen würde der Test gar nicht gebraucht? Das wird bei weitem die große Masse sein.

Ein anderer Aspekt: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige Väter, die sich mit der Unsicherheit arrangiert haben und mit ihrer Familie ein glückliches Leben führen, durch das bloße Vorhandensein eines Testes versucht fühlen, nachzusehen. Und ich bezweifle stark, dass man wie zuvor weiterleben kann, wenn man schwarz auf weiss hat, dass man nicht der Vater ist.

Ich bleibe also dabei: Test auf Verlangen ja, obligatorisch nein.
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