Hallo. Zunächst einmal, ich sehe vieles genauso.
Der grundsätzliche Unterschied, ob bei erzwungenen Tests ein Rechtsbruch vorliegt oder nicht, bleibt aber.
Man dreht sich lediglich die Positionen so, daß sie die eigene Meinung unterstützen. Also quasi eine reine Meinungsbildung. Davon habe ich aber schon bei meinen anderen Beiträgen abgeraten und möchte das nicht alles wiederholen.
Möchte trotzdem antworten und das soll jetzt kein Vortrag über Rechtsgeschichte werden, aber womöglich merkt man dann, auf was ich Wert lege.
Beispielsweise haben Kinder ab einem bestimmten Alter, wenn man Schokolade verteilt den Wunsch, daß jeder ganz genau gleichviel bekommt. Da ist nichts abstrakt, es muss so sein. Ohne es zu wissen richten Kinder immer nach einer Art Naturrecht. Das Recht steckt in der Schokolade selbst (deswegen ist es ungerecht, wenn jemand mehr/weniger bekommt).
Die meisten Gegenstände sind aber komplexer, und dem hat sich das Recht - zum Glück - angepasst. Wir haben heute ein positives Recht. Das ist sehr viel abstrakter. Jetzt entscheidet man, beispielsweise ob man Gerechtigkeit deontologisch (also: ob die Handlung gerecht ist) oder teleologisch (also: ob der Zweck gerecht ist) herleitet um daraus Recht zu konstruieren, formal ist das dann ein Gesetz.
So, um wieder zum Thema zu kommen. Wie soll ich nun darstellen, daß klare Verhältnisse nicht unbedingt gerechte Verhältnisse sein müssen, eben weil diese sichtbare Gerechtigkeit eine abstrakte Ungerechtigkeit enthält - diese liegt im Rechtsbruch selbst. Das Recht ist natürlich Konstrukt, später aber passiert plötzlich etwas: es wird konkret im Umgang mit ihm. Auch wenn man das nun nicht für sinnvoll hält, sich darauf einzulassen bringt erst das eigentliche Problem mit sich: wie kann ich beispielsweise einen Rechtsbruch a) beim Vaterschaftstest als unfug abtun und ihn b) bei einem Geständnis unter Folter nicht? Weil kein Schaden entseht? Darüber kann man streiten. In dem Moment in dem eine Person dem Zwang ausgesetzt ist, für eine Forderung körperlich oder seelisch belangt zu werden, greift das Persönlichkeitsrecht immer und ausnahmslos. Und das besagt, daß man sich dieses Recht nicht verdienen muss, es gibt keine Bringschuld, sondern eine verbriefte Sicherheit. Und diese Ernst zu nehmen ist etwas ganz anderes, als der von dir geschriebene "Zwang so oder so zu handeln, nur weil es Gesetz ist". Ich würde sogar behaupten, es ist kein Zwang, sondern Schutz.
Jetzt kann jeder sagen: jaodernein weil ich ... finde. Endloser Regress. Deswegen füllen sich auch abertausend von Zeilen zu diesem Thema.
Ich sage also nicht, daß es zwingend falsch ist was gefordert wird, aber ich finde die Herangehensweise völlig unbrauchbar.