Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Von Akt bis Porn
650 Mitglieder
zur Gruppe
Sex unter Männern
1017 Mitglieder
zum Thema
Vaterschaftstest - Illegal, weil heimlich? PART II94
Da zum thema schon zahlreiche meinungen abgegeben wurden, es…
zum Thema
Heimlich öffentlich fingern?|Teil 4|449
Da zum thema schon zahlreiche meinungen abgegeben wurden…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

vaterschaftstest... illegal, weil heimlich??

jori,
ich *hand* stelle mich hinter diese deine aussage:
Ich bleibe also dabei: Test auf Verlangen ja, obligatorisch nein.

automatisch
ich bin auch der Meinung: Wer zahlen soll, hat ein Recht darauf mit aktuellen Methoden feststellen zu lassen, dass er wirklich der Vater (gilt auch für Mütter!) ist. Basta. Der Test tut nicht weh, kostet überschaubar Geld und praktisch keine Zeit. Der Eingriff in das Recht des Kindes ist rein virtuell - das Kind merkt nix. Demgegenüber steht, dass jemand unter Umständen 25 Jahre lang zur Zahlung verpflichtet bleibt - in nicht geringem Umfang - obwohl er nicht der Vater ist UND - das darf man nicht vergessen - darüber getäuscht wurde, dass er es nicht ist! Denn anderenfalls würde er ja nicht zahlen! Hier wird also ein Betrug gerichtlich sanktioniert.

@******Mal: warum Politiker hier nicht reagieren? Weil es keine Lobby gibt für die Väter hier! Die Entscheidungen sind reine Gerichtsentscheidungen, also Richterpolitik ohne gesetzliche oder demokratische Kontrolle. Denn im Gesetz steht hiervon gar nichts, ist alles das Ergebnis abstruser Abwägungen durch Richter, die im Lichte ihrer Eigenen Meinungen von Gerechtigkeit, ohne Kontrolle der Öffentlichkeit und vor allem ohne öffentliche Debatte, derart weitreichende GRundsätze aufstellen können.
Meines Erachtens ein klares Demokratiedefizit in unserem Staate.
******ose Frau
1.246 Beiträge
also ich als frau finde es schon ungerecht den männern gegenüber...die haben doch keine chance gegen die mütter im gegenteil machen die einen vaterschaftstest "illigal"müssen sie noch angst haben das sie noch eine auf den sack bekommen...und das nur weil sie die wahrheit erfahren wollen...

also finde es nicht gerecht
Also was wir alle mal gelernt haben, zuerst wird doch überall nach dem Wohlle des Kindes geurteilt, also das Kind steht damit an erster Stelle.
Bitte, hat das kind dann nicht das Recht zu erfahren wer sein leibhaftiger Vater ist, ist das nicht sogar wichtiger als wie es mal von wem auch immer finanziert wird. Ich denke die Meisten hier haben es begriffen dass da im Staate was total schief läuft.
Was ist denn mit Ehemännern die sich scheiden lassen oder geschieden werden, vielen von Ihnen wird doch die Chance genommen auf ein neues Familienglück, nur weil sie ein Kuckukskind bis zum Studienende finanzieren müssen.
Und da ja nun jeder eine Meinung hat und die überwältigende Mehrheit die geltende Rechtslage für Käse hält, solltet Ihr Euch überlegen, ob Ihr das nicht einfach mal Eurem Abgeordneten schreibt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/
****si Paar
3.184 Beiträge
Ob ein Mann mit einem heimlich gemachten Test vor Gericht seine Vaterschaft anfechten darf oder nicht?

Ich möchte die Frage in zwei unabhängige Teile gliedern:
1. Die rechtliche: Ich bin kein Jurist und kann daher nicht exakt sagen, ob und wann ein Mann seine Vaterschaft anfechten kann. Meines Wissens gibt es hierfür Fristen, die zu beachten sind.

2. Die private: Ein Mann, der heimlich einen Vaterschaftstest durchführen lässt, ist zunächst misstrauisch. Es geht ihm im Wesentlichen darum, einen vagen Anfangsverdacht zu bestätigen oder beseitigen. Das ist moralisch für mich kein grosser Unterschied, ob er den Test heimlich macht oder die Mutter ihr Geheimnis vor dem Partner verbirgt.
Danke für den Link Jori.
Kindeswohl
Kindeswohl: auch so eine hohle Phrase, hinter der nichts mehr steckt. Letztlich geht es beim Unterhalt - und das ist in der Regel die Frage beim Vaterschaftstest - nicht im Kindeswohl, sondern um Zahlungsverpflichtungen, knallhart und jahrzehntelang, da ist m.E. das Wohl eines Kindes, das gar nicht das Kind des Zahlungsverpflichteten ist (bzw. darum geht es ja grad) nicht so entscheidend.... *roll*
Und Kindeswohl hat natürlich mit gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen rein gar nichts zu tun. Klar.
*********nw_nw Mann
20 Beiträge
Mein EX BGB Dozent an der Uni sagte immer:
Der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit ist derselbe wie zwischen Vergewaltigung und wahrer Liebe.

Apropos Gleichberechtigung. Hab dazu folgendes gefunden:
1) Mama geht zum Sozialamt und sagt, dass 5 Männer der Papi sein könnten: Zwangsgentest aufgrund einer Aussage

2) Ein kleines Kind wird sexuell mißbraucht, ein Polizist nimmt einen Zirkel, stellt den auf Handbreite ein, nimmt eine Umgebungskarte und zieht nen Kreis um den Tatort und sagt: "Da könnte der Täter wohnen.": Zwangsgentest aufgrund einer Aussage

3) Mann hört, dass er angeblich nicht der Papa ist und will Vaterschaftstest: kein Test trotz Aussage

3a) Papa legt Gentest vor, der zu 99% beweist, dass er nicht der Papa ist: verboten.

Ist das nicht ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung? Die Aussage einer Frau / Polizeibeamten gilt mehr als die eines Mannes.

Also bei den Massengentest sagt man: Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Angst zu haben, oder? Wenn die Frau nichts zu verbergen hat, braucht sie ja keine Angst zu haben, oder?

Außerdem: Wenn die Verweigerung eines Kindergentests keine Schuldanerkenntnis ist, wieso ist sie das bei Massengentests?
Kann mir das jemand erklären?

Im letzten SPIEGEL 5/29.01.07 Seite 157 sagt der Autor Lukas Bärfuss, dass Frauen fremdgehen, damit der genetische Pool wieder verbreitert wird. (Menschen neigen zur Versippung => Genpool wird immer eingeschränkter => Inzest)

Man wünscht ihm, dass es ihm passiert...
*****_by Frau
54 Beiträge
Jaaa... *lol* Den Spiegelartikel empfand ich eher als Satire, ganz toll und so auffallend daneben.

Wegen den Beispielen: So einfach ist es nun nicht mit dem erzwungenen Test. Wo hast du denn diese Beispiele gefunden? Ist einfach unwahr. Außerdem sind die Beispiele zu schwammig um klar etwas über sie sagen zu können.

Bei einem recht bekannten Präzedenzfall, in dem es um einen erzwungenen HIV Test in einer Klinik ging, kam das Gericht in seiner Urteilsbegründung zu der Meinung, darin eine Verletzung des Selbstbestimmungsrecht und somit das Persönlichkeitsrecht des Klägers nach Art. 2 GG. zu behaupten. Und das gilt als Anker für Tests dieser Art. Die situationsabhängigen Tatsachen sind immer nur insofern zu berücksichtigen, wie es den verbrieften situationsunabhängigen Tatsachen nicht zuwiderläuft. Und das ist bei uns in erster Linie das Grundgesetz.

Es geht nie darum, wer etwas zu verbergen hat o. ä. das sind Argumentationslinien von Bild und Co, sondern um Einhaltung verbriefter Persönlichkeitsrechte. Das ist der große Sprung hin zum Verstehen, den viele nicht schaffen. Ob man dann meint eine persönliche Sache daraus zu machen, weil man sich in seiner Männlichkeit gekränkt fühlt, oder sein Geschlecht mit Gerechtigkeit in einen Topf wirft, mag jeder selbst entscheiden *roll* Aber das hatten wir hier glaub schon vor ca. 10.000 Seiten. *zwinker*
:-)
Das ist der große Sprung hin zum Verstehen, den viele nicht schaffen


es ist immer wieder schön das menschen von/über sich selbst reden, wenn sie andere belehren wollen.


Fakt ist, es gibt Klärungsbedarf in dieser Angelegenheit.
Es drängen sich mehre Fragen auf.
Persönlicher Natur, juristischer Natur.
Will man den Status Quo ändern oder nicht.

Pratiker würden dies gerne
Theoretiker weniger

Meine Prognose ist, das diese "Ungerechtigkeit" fallen wird, die Frage ist nur wann?
Ich hoffe nur je eher desto besser.
Mit dem Unterschied Theoretiker und Praktiker gebe ich dir vollkommen Recht.
*****e59 Mann
618 Beiträge
entscheidend sollte die waffengleichheit sein.

wie ist es denn, wenn ein kind bereits in der geburtsklinik vertauscht worden ist?

Dann wären ja nicht einmal die gene der mutter nachweisbar.

ich bin altmodisch und würde sagen, die abstammung eines kindes von den vermeintlichen eltern sollte beim verlassen der klinik einwandfrei feststehen.

Kuckuckskinder - nein danke
ne Miale, nee!
Echt sorry, auch wennste wohl viel Ahnung hast von den rechtstheoretischen Grundlagen der diversen Entscheidungen, die zum Thema ergangen sind.

Das Persönlichkeitsrecht (des KINDES!) kann man auch dann geschützt ansehen, wenn man die MUTTER (!) dazu verdonnert, ihr Einverständnis zu geben (also keine heimlichen Tests, das ist schon ok), wenn sie Kohle vom Vater haben will (für sich!! Unterhalt wegen Kindesbetreuung). Der Test tut überhaupt nicht weh. Und wenn ich sonst ne Forderung hab gegen jemand, muss ich auch auf Bestreiten hin die Voraussetzungen beweisen! Das geht heute technisch super easy und räumt ein für alle Mal auf mit Zweifel. Und es würde dazu führen, dass niemand mehr für ein Kind zahlen muss, das einfach nicht seines ist - also dazu, dass kein Zahlender mehr beschissen wird! Denn die Frau ist die einzige, die weiss, ob es wirklich Zweifel geben kann. Der Mann kann das nicht wissen oder beweisen, es sei denn über den Test.

Man darf einfach nicht den Fehler machen und glauben, dass das RECHT uns zu bestimmen Verhaltensweisen zwingt oder zwingen darf. In erster LInie muss das REcht den Verhältnissen, der Gesellschaft, den Menschen dienen - und nicht umgekehrt. Wir müssen das Recht schaffen, dass den Verhältnissen gerecht wird, und zwar möglichst weitgehend. Das ist nicht ganz dasselbe wie Gerechtigkeit, aber das Ziel des Rechts sollte sein, möglichst gerechte Ergebnisse herzustellen. Jede Gerichtsentscheidung muss sich daran messen lassen.

Fakt ist, dass die allgemeinen Grundsätze, auf die man die Entscheidungen stützt KEINE konkrete Anleitung zur Lösung der Probleme hergeben. Man kann sie sorum oder anderum INTERPRETIEREN. Leider wird oft so getan als ob das Ergebnis dieser INTERPRETATION quasi ein unabdingbarer Fakt, quasi die Wahrheit schlechthin sei. Dem ist aber nicht so. Ich wiederhole: Das Ergebnis dieser Interpretation muss an den Verhältnissen gemessen werden. Und in punkto Vaterschaftstest wird es diesen einfach überhaupt nicht gerecht, weshalb es meines Erachtens sein Ziel total verfehlt - und damit auch gegen einen Grundsatz des GG verstösst: nämlich die Bindung der Richter an Recht und Gesetz (auch Grundgesetz). Wenn nämlich eine solche weitreichende Fragen durch Richterentscheidungen zum Quasi-Gesetz wird, dann arbeiten die Gerichte plötzlich wie die Parlamente. Während letzte öffentlich debattieren und demokratischer Kontrolle unterliegen, tun es die Gerichte nicht! Die machen im stillen Kämmerchen ohne jede Gefahr dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, ohne jede öffentliche Diskussion Sozial- und Familienpolitik! Und dazu sind sie nicht berufen und nicht befugt. So eine Frage gehört in die Diskussion der Öffentlichkeit und nicht hinter die verschlossenen Türen eines Richtergremiums. Und dann mal schauen, was das Ergebnis des Gesetzes wäre! Ein Vorgeschmackt liefert die Diskussion hier im Joy. Und allein das fordert das Persönlichkeit des GG eigentlich, dass es hierzu ein Gesetz gibt, dass die Fälle klar regelt unter denen ein zur Zahlung verpflichteter Vater fordern darf, dass man die Voraussetzungen seiner Zahlungspflicht überprüft. Aktuell ist er faktisch darauf angewiesen, dass die Frau im das erlaubt (bei Minderährigen Kindern jedenfalls)- und das wird sie nie tun, weil es ihren finanziellen Interessen dann zuwieder läuft, wenn sie den Mann betrogen hat!

Nicht mehr minderjährige Kinder müssen m.E. damit umgehen lernen, dass man die Pflicht für sie aufzukommen hinterfrägt. DAs ist ein ganz normaler Vorgang, so wie Scheidungen heutzutage, aber offenbar ist man in unserer Gesellschaft noch nicht so weit. Lieber versteckt man sich hinter hohlen Phrasen im GG (wobei Ironie: Das Persönlichkeitsrecht steht ja auch gar nicht im GG, es ist ja selbst eine richterliche Rechtsfortbildung und basiert rein auf der Interpretation anderer GG-Vorschriften) und behauptet, dass diese uns zwingen in einer bestimmen Art und Weise zu handeln, anstatt dem Gesetzgeber - und damit der Öffentlichkeit und uns allen - den klaren Auftrag zu geben zu einem gesellschaftlichen Konsens zu dem Thema zu kommen.
*****_by Frau
54 Beiträge
Hallo. Zunächst einmal, ich sehe vieles genauso.
Der grundsätzliche Unterschied, ob bei erzwungenen Tests ein Rechtsbruch vorliegt oder nicht, bleibt aber.
Man dreht sich lediglich die Positionen so, daß sie die eigene Meinung unterstützen. Also quasi eine reine Meinungsbildung. Davon habe ich aber schon bei meinen anderen Beiträgen abgeraten und möchte das nicht alles wiederholen.
Möchte trotzdem antworten und das soll jetzt kein Vortrag über Rechtsgeschichte werden, aber womöglich merkt man dann, auf was ich Wert lege.
Beispielsweise haben Kinder ab einem bestimmten Alter, wenn man Schokolade verteilt den Wunsch, daß jeder ganz genau gleichviel bekommt. Da ist nichts abstrakt, es muss so sein. Ohne es zu wissen richten Kinder immer nach einer Art Naturrecht. Das Recht steckt in der Schokolade selbst (deswegen ist es ungerecht, wenn jemand mehr/weniger bekommt).
Die meisten Gegenstände sind aber komplexer, und dem hat sich das Recht - zum Glück - angepasst. Wir haben heute ein positives Recht. Das ist sehr viel abstrakter. Jetzt entscheidet man, beispielsweise ob man Gerechtigkeit deontologisch (also: ob die Handlung gerecht ist) oder teleologisch (also: ob der Zweck gerecht ist) herleitet um daraus Recht zu konstruieren, formal ist das dann ein Gesetz.
So, um wieder zum Thema zu kommen. Wie soll ich nun darstellen, daß klare Verhältnisse nicht unbedingt gerechte Verhältnisse sein müssen, eben weil diese sichtbare Gerechtigkeit eine abstrakte Ungerechtigkeit enthält - diese liegt im Rechtsbruch selbst. Das Recht ist natürlich Konstrukt, später aber passiert plötzlich etwas: es wird konkret im Umgang mit ihm. Auch wenn man das nun nicht für sinnvoll hält, sich darauf einzulassen bringt erst das eigentliche Problem mit sich: wie kann ich beispielsweise einen Rechtsbruch a) beim Vaterschaftstest als unfug abtun und ihn b) bei einem Geständnis unter Folter nicht? Weil kein Schaden entseht? Darüber kann man streiten. In dem Moment in dem eine Person dem Zwang ausgesetzt ist, für eine Forderung körperlich oder seelisch belangt zu werden, greift das Persönlichkeitsrecht immer und ausnahmslos. Und das besagt, daß man sich dieses Recht nicht verdienen muss, es gibt keine Bringschuld, sondern eine verbriefte Sicherheit. Und diese Ernst zu nehmen ist etwas ganz anderes, als der von dir geschriebene "Zwang so oder so zu handeln, nur weil es Gesetz ist". Ich würde sogar behaupten, es ist kein Zwang, sondern Schutz.

Jetzt kann jeder sagen: jaodernein weil ich ... finde. Endloser Regress. Deswegen füllen sich auch abertausend von Zeilen zu diesem Thema.
Ich sage also nicht, daß es zwingend falsch ist was gefordert wird, aber ich finde die Herangehensweise völlig unbrauchbar.
Sorry
tut mir leid, aber das hast Du nicht ganz recht mit dem was Du sagst! Das Persönlichkeitsrecht - wie die meisten Grundrechte überhaupt - ist nicht unantastbar! Es ist durchaus möglich, es einzuschränken, dann nämlich, wenn es mit anderen Rechten in Konflikt steht, die gleich hohen Rang geniessen. HIer stehen auch Rechte des "VAters" in Frage, der nämlich unter Umständen lebenslang für Kind und Frau zahlen muss, obwohl er betrogen wurde! Wenn das kein Persönlichkeitsrecht einschränkt, was denn dann? Einen DNA-Test mit einem Foltergeständnis zu vergleichen ist hanebüchen, sorry. Gegen Folter schützt übrigens auch nicht das Persönlichkeitsrecht, sondern ein anderes Recht: das auf körperliche Unversehrheit - von internationalen Konventionen mal abgesehen - und aufgepasst: wenn ich als Vater den Entführer meines Kindes windelweich prügle, um den Aufenthaltsort zu erfahren kann das -unter weiteren Voraussetzungen - Notwehr/ Nothilfe sein und damit rechtmässig! Wenn der Staat das macht, dann ist es illegal, weil der Rechtsstaat natürlich nicht zu solchen Mitteln greifen darf, das verbietet ihm eben das obige Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das man zwar gesetzlich einschränken könnte (Z.B. Pflicht zur Reihenröntgenuntersuchung gegen Tuberkuloseverdacht), aber nicht so weit, dass Folter zulässig wäre. Das Persönlichkeitsrecht, um das es hier geht, ist weit wesentlich abstrakter als das auf körperliche Unversehrheit und es ringt hier mit dem Recht des betrogenen Vaters. Es wäre kein Problem, das Persönlichkeitsrecht per Gesetz soweit einzuschränken, dass im Unterhaltsprozess eine Klärung zulässig bzw. die Regel wäre. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, wenn überhaupt, ist lächerlich: ein ausgefallenes Haar reicht ja schon. Und da gehört das Thema hin, wie gesagt: nicht in die Hände eines Richtergremiums, die gemeinsam mit ihren Assistenten - alles reine Juristen - plötzlich Sozial- und Famlienpolitik machen. Das gehört in die öffentliche Debatte und schwupps sähe es anders aus. *roll*
@Miale
Du kannst hier sehr schön sehen, wie Rechtstheorie die Menschen nicht mehr erreicht. Selbst für einen Beamten wie mich, der ich rudimental juristisch vorgebildet bin, sind Deine Beiträge nicht leicht nachvollziehbar. Die Justiz hat m.E. in unserem System auch den Sinn, eine Identifikation der Bürger mit eben diesem System zu erreichen, indem ihre Entscheidungen als gerecht empfinden.
Ich sehe in der letzten Zeit hier immer mehr Probleme: Weil die Wissenschaft sich zwangläufig weiterentwickelt hat, generiert sie Resultate, die in der Wahrnehmung der Bürger falsch sind. Das ist in Teilen mit Sicherheit der allgemeinen Verblödung der Deutschen zuzurechnen, aber eben nur in Teilen. Das ist bedenklich. Die Rechtswissenschaft ist zügig dabei, sich in einen Elfenbeinturm einzumauern. Und irgendwann kommen die Leute aus dem Dorf mit Heuforken und Fackeln....

Zum eigentlichen Problem: Für einen Pillepalle-Eingriff wie eine Speichelprobe sollte doch ein einfacher Gesetzesvorbehalt reichen. Man muss nur wollen. Oder?
*****_by Frau
54 Beiträge
Womöglich liegt ein großes Problem darin, daß hier oft Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prozesse der Willensbildung nach Belieben vermisch oder getrennt werden. Um eine demokratische Willensbildung drehte es sich bei meinem Text nicht. Mein Vergleich war sogar noch sehr anschaulich gewählt. Ich hätte dem erzwungenen Vaterschaftstest ohne Weiteres sowohl weitaus "härtere" Tatbestände, wie einen Verstoß des StGB (Mord), oder weitaus "weichere, etwa einen Verstoß gegen die StVO (Falschparken) gegenüber stellen können. Darum ging es mir ja gerade eben nicht *roll* Mhhmm...
Naja, besser konnte ich es nicht erklären, wurde ja nicht fachdidaktisch, sondern nur fachlich geschult *zwinker*

Aber sicher, ich halte auf der rein formalen Ebene jedes Gesetz, sogar das Grundgesetz, sogar die Menschenrechte für verhandelbar. Eben weil sie menschliche Konstrukte sind. Aber praktisch muss man sie so behandeln, als wären sie das nicht und zudem erkennen, daß diese Selbsttäuschung gut und richtig und der einzig angemessene Umgang mit ihnen ist.
Ganz ehrlich Miale, eins hast du mir mit klugen Worten verdeutlichen können.
Solange es solche Rechtstheoretiker gibt, fernab jeglicher Realität, wird unser Recht eine himmelschreiende Ungrechtigkeit bleiben.
ich denke die ganzen Rechntstheoretiker berufen sich, wie auch Du auf eine fachliche Ausbildung, eine Ausbildung die dem Volke, sprich dem Bürger und Steuerzahler nicht mehr genugtut, sondern einfach immer und immer wieder den Zweifel hervorruft: Warum verdiene ich Geld und zahle Steuern um solch einen Hirnverbrannten Unfug zu unterstützen..
nochmal @Miale
Ich hab nicht umsonst den Link zu abgeordnetenwatch.de gepostet *g*
Rechtens?
Die deutsche Gerichtsbarkeit ist nicht immer gerecht. Es kommt wohl auf die Sicht der jeweiligen Situation an. Schutz und/oder Hilfe von/für Müttern oder / und Kinder? Aufklärung/Unterstützung der Väter?

Meine Sicht?

Zwei erwachsene Menschen steigen in die Kiste und wissen, was dabei "entstehen" kann. Erwachsen, wie wir alle und immer sein wollen, wissen wir, dass es Verhütungsmittel gibt. Sowohl für Frau als auch für Mann. Sich blind auf eine Seite zu verlassen ist ein Risiko. Auch dessen sind wir uns alle bewusst. Sollte es dann so sein, dass ein Kind aus welcher Situation auch immer gezeugt wurde, so hat meiner Meinung nach sowohl die Mutter als auch der Vater das Recht, dies zu erfahren. Gibt es Zweifel daran, dass der Vater der "Richtige" ist, dann muss auch dies aufgeklärt werden. Erst recht dann, wenn eine Beziehung gar nicht mehr existent ist.

Aus Sicht der Judikativen ist der heimlich durchgeführte Vaterschaftstet rechtswidrig - wenn ich richtig informiert bin.

Unter meinen moralischen Aspekten jedoch durchaus gerechtfertig.

Und Väter, welche "nur zur Zeugung benutzt" wurden hätte dies definitiv verhindern können. Dies ist allerdings ein ganz anderes Thema.

Gruß und Bye

Henry
***er Mann
2.553 Beiträge
Rechtstheoretiker sind eben Theoretiker.
@ salsero_kj
Herzlichen Dank für Deine Beiträge. Du hast die vielen Argumente für den richterlich verordenbaren Vaterschaftstest hier, die aus dem gesunden Hausverstand heraus gebracht wurden, nun auch fachlich begründet. Nebenbei halte auch ich das "Persönlichkeitsrecht" für ein reichlich wackliges Konstrukt, das bspw. im Gegensatz zum Recht auf körperliche Unversehrtheit in den verschiedenen Rechtsordnungen Westeuropas höchst unterschiedlich interpretiert wird. Und es stellt sich eben die Frage, wie hoch dieses "Persönlichkeitsrecht" oder einzelne Facetten davon im Vergleich zu anderen Rechtsgütern steht. Auch hier ist klar, das das zitierte Recht auf körperliche Unversehrtheit so ziemlich über allem steht, dieses theoretische Konstrukt des "Persönlichkeitsrechts" aber in scharfer Konkurrenz zu anderen Rechtsgütern. Die deutschen Richter haben jetzt irgendwann einmal entschieden, dass dieses "Persönlichkeitsrecht" höher stehen soll als das Recht eines der Vaterschaft bezichtigten Mannes auf Klarheit. Aber wir wissen ja, dass auch Höchstgerichte sich in ihren Entscheidungen im Laufe der Zeit selbst widersprechen. Was gestern noch gültig war, gilt heute nicht mehr.
Folglich hast Du auch völlig recht, dass die Entscheidung, ob dieses "Persönlichkeitsrecht" höher stehen soll als das Recht eines vermeintlichen Kindesvaters auf Klarheit, einem demokratisch gewählten und kontrollierten Gremium überlassen werden soll und nicht den Gerichten.

@ Miale:
Deine Begründungen lesen sich äußerst abstrus. Wenn man so argumentiert wie Du, kann man wahrscheinlich alles begründen, möglicherweise sogar einen Ehrenmord (vielleicht wird die "Ehre" von einem Höchstgericht einmal als Persönlichkeitsrecht definiert, und vielleicht wird das offenbar so hochheilige Persönlichkeitsrecht einmal sogar über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit stehen - wenn man Deiner Argumentationskette folgt, scheint alles möglich!).
Ich glaube, schautmal und v.a. jori67 haben da völlig zutreffende Antworten gegeben. Besonders der Satz von jori67
Die Rechtswissenschaft ist zügig dabei, sich in einen Elfenbeinturm einzumauern.
trifft - wenn man Deine Argumentation liest - den Nagel auf den Kopf.
*****_by Frau
54 Beiträge
"Man" durch "Ich" ersetzen. Dann stimmt's *zwinker*
Gleichberechtigung....
Das ist immer so eine Sache...

Ich denke doch das Vater wie Mutter das Recht haben zu wissen wer der leibliche Vater ist.....


Es gibt mit Sicherheit auch legale Mittel und Wege sich einen Test zu beschaffen..als mutmaslicher Vater.....

....Nicht immer stimmt das Vorurteil die Väter hätten die schlechteren Karten..... *ggg*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.