Wissenschaft.
@ jori67:
Er hat es studiert, aber die Prüfung nicht bestanden?
Heute bist Du aber sehr sarkastisch unterwegs, was?
Im Ernst, ich glaube salsero_kj verkörpert eigentlich den Typus des "eigentlichen" Akademikers. Ein Universitätsstudium im ursprünglichen Sinn hat ja nicht (nur) den Sinn, lediglich von den Professoren vorgekauten Stoff bei der Prüfung möglichst so zu reproduzieren, dass bei ihm Wohlgefallen auslöst, um eine gute Note zu bekommen, sondern eben auch über das Gelernte nachzudenken und damit die wissenschaftliche Disziplin weiter zu entwickeln. Obwohl die Rechtswissenschaft nicht mit empirischen Disziplinen wie z.B. den Naturwissenschaften zu vergleichen ist, so ist auch hier ein Nachdenken, ein ständiger Fortschritt notwendig und erwünscht. Und die von schautmal gelobte verständliche Ausdrucksweise ist ganz im Sinne des großen Wissenschaftstheoretikers Karl Popper, der forderte, dass sich die Wissenschaft eben genau nicht in einen Elfenbeinturm einschließen sollte, sondern dass wissenschaftliche Texte möglichst für jedermann verständlich sein sollen. Ein Ziel, das sich zwar in der Praxis nicht immer erreichen lässt, aber es sollte zumindest als Ideal immer im Blickfeld bleiben.
Mich wundert, dass Miale so eine konservativ-statische Sichtweise von den Dingen hat - denn in anderen Threads (wie z.B. beim Sex-und-Religion-Thema) fiel sie durch progressive und kritische Kommentare auf. Mir kommt vor, dass beim manchen Leuten alles auf der Welt zur Disposition steht, nur in dem Bereich, wo sie "zuhause" sind, ist alles sakrosankt, hat alles beim Alten zu bleiben.
salsero_kj hat in seinem letzten Beiträg zwei Aspekte ins Spiel gebracht, die ich für sehr wichtig halte. Zum einen dass das "Persönlichkeitsrecht", dieses äußerst seltsame und wacklige Konstrukt, das in jedem Land anders interpretiert wird, bei einem Kind ausschließlich von der Mutter ausgeübt wird. Das ist eigentlich der Quell allen Übels, der die hier laufende Diskussion erst ausgelöst hat. Und zum zweiten, dass manche Rechtsprinzipien, die von manchen hier verteidigt werden, als wären sie seit Jahrzehnten in Stein gemeißelt, erst durch Auslegungs- und Ermessensentscheidungen von Richtern entstanden sind. Ich halte es vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung für höchst problematisch. Die Kodifikation von Gesetzen, und somit auch - und vor allem - von Grundgesetzen obliegt der Legislative, also dem Parlament. Daran sollte man immer denken.