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vaterschaftstest... illegal, weil heimlich??

Ja "Schautmal" das Kind hat ein Recht an seinem Vater!

Ohne den Thread komplett gelesen zu haben, reicht nur eine Aussage


Ist es verdammt noch mal möglich ohne Lügen durchs Leben zu gehen?

Kann doch nicht sein
Nur unsere Gesetzgeber sehen dass wohl anders.
Hab mich mal gefragt warum das so sein könnte.
Was haben wir denn heute in der Politik, das arbeitende Volk ist da ja nicht mehr vertreten, da sitzen Verwaltungsangestellte; Beamte und Lehrer.
Warum ist das so? Ganz einfach soll doch mal ein ganz normaler Arbeiter versuchen nur in die Ortspolitik zu gehen, dann muss er vielleicht zweimal im Monat frei haben umd zur Stadtparlamentssitzung zu gehen, nur irgendwann sagt ihm der Arbeitgeber dass er sich überlegen soll wo er seine Brötchen verdient. Der Lehrer sowie alle anderen Staatsangestellte, die bekommen sofort frei ohne dass gemeckert wird. Da fehlt einfach das solide logische handwerkliche Denken, stattdessen sitzen da nur noch Leute die noch nie mit Hände Arbeit etwas geschaffen haben. Wobei wir wieder bei den Theoretikern wären. So muss es ja in die Hose gehen.
@salsero
Der Unterschied ist doch klar: Bei der Erbschaftssteuer gibt es ein Gesetz, das nicht verfassungsgemäß ist. Der Gesetzgeber muss es also ändern.
Bei der Vaterschaft gibt es so ein Gesetz nicht. Das BVerfG kann doch den Gesetzgeber nicht auffordern ein Gesetz zu erlassen, das ein Grundrecht einschränkt.
****bw Paar
250 Beiträge
Acht Richter und ein Kaugummi
Wann ist ein Mann ein Vater?
Von Helmut Kerscher



Erstmals beschäftigt sich das Bundes-verfassungsgericht an diesem Dienstag mit einem ausgespuckten Kaugummi. Mit diesem will ein Mann beweisen, dass er nicht der Vater eines Mädchens sei, für das er früher vor dem Jugendamt die Vaterschaft anerkannt hat.

Er war schon vorher mit einer Anfechtungsklage gescheitert, die er mit einem Gutachten über seine verminderte Zeugungsfähigkeit untermauert hatte. Kurz nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle unternahm der Mann einen neuen Versuch.

Er ließ einen Kaugummi, der nach seinen Angaben von dem Mädchen stammte, gemeinsam mit einer eigenen Speichelprobe von einem privaten Labor untersuchen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass der Spender des Speichels nicht der Vater der Person sein konnte, von der der Kaugummi stammte.

Aber auch die zweite, auf die DNS-Analyse gestützte Vaterschaftsklage blieb beim OLG Celle ohne Erfolg. Ebenso wie das Amtsgericht verneinte das OLG schon die sogenannte Schlüssigkeit der Klage: Zum einen stehe nicht einmal fest, von wem die beiden Proben stammten; zum andern sei der untersuchte Kaugummi, wenn er denn von dem Mädchen benutzt worden sei, auf rechtswidrige Weise erlangt worden - nämlich ohne Zustimmung der Mutter als der gesetzlichen Vertreterin des Kindes.



Heimliche Vaterschaftstests nicht erlaubt

Der Fall landete gemeinsam mit einem ähnlichen, bei dem statt eines Kaugummis eine Haarprobe als Vergleichsmaterial geliefert wurde, beim Bundesgerichtshof (BGH). Nach einer nichtöffentlichen Verhandlung verkündete die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne am 12. Januar 2006 zwei spektakuläre Urteile - mit jeweils dem gleichen Tenor: Heimlich eingeholte Vaterschaftstests seien vor Gericht als Grundlage von Anfechtungen nicht erlaubt.



Der BGH begründete dies mit einem Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes, weil die Untersuchung des genetischen Materials des Kindes ohne dessen Zustimmung erfolgt sei. Die Erlaubnis hierfür hätten als gesetzliche Vertreterinnen nur die Mütter erteilen dürfen.

Die beiden Grundsatzurteile prägen die Diskussion über Vaterschaftstests bis heute, werden aber in dieser Funktion demnächst von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgelöst werden. Aus dem achtköpfigen Ersten Senat wird die für das Familienrecht zuständige Richterin Christine Hohmann-Dennhardt am Dienstag die Verfassungsbeschwerde des Mannes als Berichterstatterin vortragen und sich mit dessen Argumenten auseinandersetzen.

Der Mann macht eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend, weil er die Abstammung des Kindes nicht gerichtlich klären dürfe. Bei einer verfassungskonformen Abwägung der Interessen des Vaters und des Kindes müsse sein Recht Vorrang vor dem des Kindes haben. Und es müsse berücksichtigt werden, dass ihm ohne Zustimmung des Kindes und seiner Mutter ein DNS-Gutachten effektiv unmöglich sei.
Na dann sind wir doch mal gespannt wie das ausgeht.
Aber das zeigt doch wieder auf dass der kleine Mann kämpfen muss um ein Recht zu erlangen und unsere Damen und Herren Richter wohl einen eher wohl gespaltenen Bezug zur logischen Gerechtigkeit haben.
Denn wie sagte schon mal ein weiser Spruch: Nur vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Hat jetzt nicht viel mit dem eigentlichen Thema
zu tun.... aber um zu zeigen wie Richter sind - einem Freund wurde bei der Scheidung 376.- Euro für sich gelassen also Miete, Auto, Lebensmittel usw. sollte er davon bestreiten - als er sagte was das soll, okay er war naiv und ging ohne Anwalt zur Scheidung, sagte der Richter wenn es ihm zu leben nicht langt soll er sich halt einen Nebenjob suchen.

Ich will mit diesem Beispiel nur sagen die Richter legen eine solche Selbstherrlichkeit an den Tag - hab ich bei meiner Vaterschaftsklage ja selbst erlebt - das man sich wundern muß das da noch kein Mann durchgedreht ist.
schautmal
das oben ist der Sachverhalt zum Urteil des BVerfG mit dem die Vaterschaftstest als nicht zulässig dekretiert wurden. Der Ausgang ist das, was wir hier diskutieren - Blödsinn und Richter-Unrecht!

Und ich hoffe, wir machen hier nicht generell das thema Unterhalt bei Scheidung auf...sonst knall ich total durch; soviel Mist auf einem Haufen hat die Rechtsprechung nirgends geschaffen in den letzten 20 - 30 Jahren, wie bei dem Thema!

und nochmal liebe schautmal: Lieber in Gottes Hand als in der eines Familienrichters. Denn Gott kenn wenigstens Barmherzigkeit und vergibt uns unsere Sünden. Familiengerichte scheren sich einen Dreck um das Ergebnis ihrer Fliessbandarbeit... wär schön wir hätten hier ein paar im Club, die sich dazu äussern könnten...aber mein Urteil steht in dem Punkt fest! Sorry, klingt bitter, beruht aber auf der Erfahrung meiner eigenen Beinah-Pleite im Scheidungsverfahren... zum Glück gibt es auch viele vernünftige Ergebnisse unter den Paaren. *roll*
@salsero
Nochmal, und ich hoffe, dass ich bei Dir der Vorbildung wegen auf Zustimmung stoße: Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass in der gegenwärtigen Rechtslage das Recht des Kindes vorgeht.
Nichts hält die Abgeorndeten des Bundestages davon ab, die Rechtslage zu ändern. Man sollte also in diesem konkreten Fall nicht auf die Richter schimpfen, sondern den eigenen Abgeordneten anschreiben.

Zum Thema Familiengerichte: Volle Zustimmung. Was ich da in meinem früheren Tätigkeitsfeld in der Sozialverwaltung and Unsinn gesehen habe, ist kaum zu beschreiben.
Habs begriffen, das Recht des Kindes geht vor, also soll das Kind auf das eventuelle Erbe des wahren Erzeugers verzichten.
Soll das zweite Kind was der zahlende Vater mit der nächsten Frau hat vor die Hunde gehen weil er die ganze Kohle für das erste vielleicht nicht mal sein Kind hinblättern muss? Alles Klar, das Recht des Kindes geht vor, nur welches Recht von welchem Kind?
*********1977 Frau
174 Beiträge
Also.. meine Meinung ist klar und deutlich:
Wenn ich selbst weiss, dass der Mann den ich angab, der Vater ist, und er zweifelt.. wieso soll ich dem Test nicht zustimmen... ich habd ann doch nichts zu verbergen.. wenn ich den test verweiger, dann bin ich der Meinung es stimmt etwas nicht.. und wenn er den Test will, bitte.. nur ich zahl den nicht *zwinker*
solange ich nix zu verbergen habe, kanbn ich dem doch zustimmen is doch kein Drama...
Und dass heimlich gemachte Tests nicht zugelassen sind als beweis finde ich als Frau ne Schweinerei hoch drei.. ich versuche mal, mich in nen Mann hineinzuversetzen.. was mehr als Kompliziert is *zwinker*
angenommen, ich hab ne Freundin, die ein Kind erwartet bzw es ist ein Kind da.. sie ist evtl mehrfach fremdgegangen, was sie mir sagte... aber sie behauptet das Kind ist von mir.. gibt mich auch als Vater an... ich bin skeptisch, verlange einen test, den sie ja ansich ruhig machen lassen kann, wenn sie nix zu verbergen hat.. sie verweigert den Test.. was mein Misstrauen noch mehr fördert... ich mache heimlich einen test, wenn das Kind da ist, der mir sagt, das Kind ist nicht von mir.. und nun? Ich steh als Vater in den papieren, weiss genau ich bins aber nicht und sie verlagt mich auf Unterhalt für "unser" Kind.. obwohl ich genau weiss, dass ich nicht der vater bin, muss ich zahlen, da der heimliche Test ja nicht als beweis gilt... da frag ich mich wo ist die logik? wenn es so wäre, dass ein heimlich gemachter Test sagt, er ist nicht der vater, wäre es doch mehr als fair, wenn das gericht einen gegentest anordnet, dem die Frau zustimmen sollte... bzw wozu sie dann erstmal verdonnert wird.. mag ja immer mal pasiern das ein fehler im Labor war oder so oder eben immer mal den Fall, dass er jemand anderes die probe geben liess.. um als Vater auszuscheiden..
*******183 Paar
18 Beiträge
Vaterschaftstests ohne das Wissen von Mutter oder mündigem Kind, so die Ministerin, sollen in Zukunft bestraft werden - mit bis zu einem Jahr Haft.

Zwischen fünf und zehn Prozent aller Kinder in Deutschland sind Kuckuckskinder lauten die Schätzungen. Entstanden durch einen Seitensprung und dann dem (Ehe)Partner untergeschoben.


Hat man denn als Mann in Deutschland nicht das Recht sicher gehen zu können und zu dürfen ob ein kind wirklich von einem selbst ist?

Sollte die Mutter des betreffenden Kindes wissen das der Ehemann nicht der Vater sei wird sie sich hüten einem Vaterschaftstest zuzustimmen.

Wo wird denn die Persöhnlichkeit eines Kindes angegriffen wenn ein Schnuller, Kaugummi, oder ein paar Haare in ein Labor gesendet werden?
Jori67
Danke für Deine Hinweis, aber es ist ja gerade das, was ich kritisiere:

Der nach dem Gesetz als Vater geltende Mann kann laut BGB, § 1600b (1) -Satz 1 die Vaterschaft binnen zwei Jahren gerichtlich anfechten, nachdem er von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Soweit das Gesetz.

Und jetzt die Rechtsprechung:

Männer, die vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten, müssen nach der Rechtsprechung konkrete Verdachtsgründe für eine Anfechtung geltend machen, um eine gerichtliche Anordnung eines Vaterschaftstests zu erwirken. Soweit vielleicht noch gut, damit nicht routinemässig jeder Vater die Behauptung im Unterhaltsprozess aufstellt, er sei gar nicht der Vater.

Auf das Ergebnis eines heimlichen Tests dürfen sie sich nicht berufen. Der heimliche Test - obschon für das Kind überhaupt nicht körperlich belastend und in seiner Zuverlässigkeit unübertroffen - begründet noch nicht einmal Zweifel genug, um einen offiziellen Test anfertigen zu lassen!

Nun heisst es zwar, dass dieses Prinzip im übrigen Zivilrecht z:B. einem Bauprozess für alle Privatgutachten gelten solle. Das ist aber so nicht richtig so. Mein Privatgutachten hat natürlich im Bauprozess nicht denselben Wert wie ein (neutrales) gerichtliches Gutachten. Schließlich hab ich das Privatgutachten bezahlt und wes Brot ich ess des Lied ich sing, diese Gefahr besteht dabei halt einfach. Aber ich bin a) nicht gehindert das Privatgutachten ins Verfahren einzubringen (ggf. halt mit vermindertem Beweiswert) und b) ich bin vor allem nicht daran gehindert überhaupt ein Gerichtsverfahren einzuleiten und dort dann einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen, der zur Erstellung eines gerichtliches Gutachten führt.

Hier ist es aber so, dass mein Privatgutachten überhaupt keine Wert bekommt, weder einen verminderten Beweiswert, noch einen Wert im Sinne der Überwindung der oben genanten Verfahrensschwellen. Ich kann - obwohl schwarz auf weiss und wissenschaftlich feststeht, dass ich nicht der Vater bin, als Mann eines in der Ehe geborenen Kindes damit nicht erreichen, dass die Justiz ein offizielles Gutachen anfertigt und mich von dem Betrug der Frau rettet, der mir gegenüber statt finden soll.

So und jetzt immer noch der Meinung, dass der Gesetzgeber es beheben kann, wenn er will? Dass am Schluss dieses ganzen richterlichen Schmarr'n rauskommt: Soll doch der Gesetzgeber uns Richter korrigieren, wenn es ihm nicht passt ist meines Erachtens schon ein Zeichen unserer allgemein mangelnden demokratischen Kontrolle der Judikatur!

Umgekehrt wird aber ein SChuh draus: Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden und müssen sich bei der Auslegung der Vorschriften daran halten. Müssten, um es richtiger zu sagen. Tun sie aber nicht. Sie machen ihre eigenen Regeln. Die wesentlichen Grundsätze des Unterhaltsrechts sind seit Jahrzehnten unangetastet und dennoch haben sich in der Praxis die Prinzipien fast umgekehrt über Lebenstandardgarantie für Ehefrau nach Scheidung, etc.,d die allein von der Rechtsprechung stammen und im Gesetz keinerlei Widerhall finden. Für die Vaterschaftsanfechtung gibt im BGB die obigen, klaren Regeln - und neuerdings mit dem DNA-Test auch ein effektives Mittel um Klarheit zu schaffen. Und jetzt wird mit dem Vorwand des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes genau diese effektive Methode Recht und Gerechtigkeit deckungsgleich zu machen ausgehebelt. Das ist einfach eine Frechheit und Anmassung, sonst nichts.

Ich bin eben nicht bereit, diese Rolle der Gerichte anzuerkennen. Ich meine alle diesen Themen gehören in eine öffentliche, demokratische Debatte und nicht hinter verschlossene Richtertüren mit der - theoretischen - Option, dass ein Gesetzgeber sie auch wieder ändern könnte.

Faktisch bleiben einem Vater heute nur folgende Nachweise zur Anfechtung der Vaterschaft:

• nachweislich kein sexueller Kontakt mit der Mutter zum Zeugungszeitpunkt (Benennung von Zeugen! *grins* die Schwiegermutter, die am Bett wachte wie bei Louis XIV?)

• eine nachweisliche räumliche Trennung zum Zeugungszeitpunkt

• Zeugungsunfähigkeit des Klägers zum Zeugungszeitpunkt

Äußerliche Merkmale kommen in der Regel nicht als Verdachtsmomente in Betracht. Wenn keine auffälligen Ähnlichkeiten mit einem anderen, für eigen gehaltenen Kind bestehen, ist dies kein zuverlässiger Hinweis gegen eine Verwandtschaft.

Theoretisch bleibt natürlich noch, dass die Mutter einem DNA-Test zustimmt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht ist, siehe vorherige Beiträge, null, wenn die Gefahr besteht, dass sie so alle Unterhaltsansprüche verliert!

KJ
@salsero_kj
was salsero da schreibt muss doch jeder kapieren, weil es einfach logisch ist.
Warum begreifen das unsere Gesetzgeber und Richter nicht? Scheuklappendenken, eingefahrene Gleise? Ich dachte in der heutigen Zeit sollte man etwas innovativer denken.
**ke Mann
57.014 Beiträge
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*alarm* hier geht's weiter zum zweiten teil *alarm*

Vaterschaftstest - Illegal, weil heimlich? PART II
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