Schwierigkeiten bei heimlichen und "ordentlichen"
Meiner Ansicht nach sollte jeder mögliche Vater, der ggf. auf Unterhalt, Anerkennung etc. von der Mutter oder von Behörden in Anspruch genommen wird, bei ernsthaften Zweifeln - egal ob am Schluss begründet oder nicht - die Möglichkeit haben, vor Gericht die Einholung eines Vaterschaftstests im Wege des Sachverständigenbeweises beantragen dürfen.Genau hier liegt nämlich meines Erachtens die Problematik, aus der das Unwesen der heimlichen Vaterschaftstests erst entstanden ist. Nach der derzeitigen Rechtslage muss nämlich der potentielle Vater vor Gericht erst einmal konkrete Tatsachen, die seinen Verdacht belegen, nicht der Vater des Kindes zu sein, vortragen und ggf. auch beweisen. Das Problem dabei ist nur, dass der mögliche Kindesvater natürlich nur selten weiß, wann und mit wem die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Empfängnis außer mit ihm noch geschlafen hat. Wenn er also, warum auch immer, Zweifel an seiner Vaterschaft hat, steht er damit quasi im luftleeren Raum, falls die Kindesmutter ihn nicht aufklärt, und daran hat sie im Zweifel natürlich überhaupt kein Interesse. Und selbst wenn er tatsächlich weiß, dass er nicht der Vater ist, z. B. weil er selbst im fraglichen Zeitraum gar nicht mit der Mutter geschlafen hat, muss er das erstmal beweisen, was natürlich fast unmöglich ist, da sich Negativtatsachen wenn überhaupt, immer nur schwer beweisen lassen und für Fremdgehen etc. normalerweise keine Zeugen vorhanden sind. Insoweit ist der potentielle Kindesvater nach bisherigem Recht quasi in einer ausweglosen Situation, für die allerdings heimliche Vaterschaftstests auch keinen Ausweg bieten, weil sie schon nach der derzeitigen Rechtslage als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen sind.
Ein gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstest wäre deshalb also gar nicht zu beanstanden, allerdings nur, wenn dadurch gleichzeitig - und das ist zumindest im Gespräch - die Durchführung durch das Gericht veranlasster Vaterschaftstests erheblich erleichtert würde.
Das immer wieder dagegen angeführte Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung, das ja dann durch die Mutter wahrgenommen wird, die dabei wohl meistens eher ihre eigenen Interessen, als die des Kindes vertritt, muss man dabei meiner Meinung nach im Verhältnis zu den Grundrechten des potentiellen Vaters betrachten, z. B. auf sein Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, wenn er noch vor hat, eine eigene Familie zu gründen oder schon eine hat, die dann vor unberechtigten Unterhalts- und möglicherweise später auch Erbansprüchen geschützt würde. Außerdem hat schließlich auch das Kind einen - und von der Mutter meistens nicht berücksichtigten - Anspruch darauf, zu erfahren, ob jemand wirklich sein Vater ist.
Ich meine deshalb, man sollte heimliche Vaterschaftstests tatsächlich verbieten, aber gleichzeitig den ordentlichen Vaterschaftstest im gerichtlichen Verfahren ohne weiteres ermöglichen, z. B. dadurch, dass man davon ausgeht, dass eine Kindesmutter die einem freiwilligen Vaterschaftstest nicht zustimmt, genügende Zweifel an der Vaterschaft begründet, um einen gerichtlichen Vaterschaftstest auf entsprechenden Antrag hin anzuordnen. Die Gefahr von Missbrauch wird dabei schon dadurch genügend eingeschränkt, dass ein gerichtliches Verfahren und ein ordentlicher Vaterschaftstest in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden sind, die ein tatsächlicher Vater, der einen solchen Prozess dann verliert, letztlich auch ganz allein zu tragen hätte. Jeder wird sich also gründlich überlegen, ob er eine Vaterschaftsanfechtungsklage überhaupt erhebt und dies sicher nicht aus Jux und Dollerei tun, nur um die Kindesmutter zu ärgern. Und dann sollte er auch die Möglichkeit haben, bestehende Zweifel an seiner Vaterschaft ohne weitere Schwierigkeiten zu bestätigen oder aus dem Weg zu räumen.