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vaterschaftstest... illegal, weil heimlich??

Schwierigkeiten bei heimlichen und "ordentlichen"
Meiner Ansicht nach sollte jeder mögliche Vater, der ggf. auf Unterhalt, Anerkennung etc. von der Mutter oder von Behörden in Anspruch genommen wird, bei ernsthaften Zweifeln - egal ob am Schluss begründet oder nicht - die Möglichkeit haben, vor Gericht die Einholung eines Vaterschaftstests im Wege des Sachverständigenbeweises beantragen dürfen.

Genau hier liegt nämlich meines Erachtens die Problematik, aus der das Unwesen der heimlichen Vaterschaftstests erst entstanden ist. Nach der derzeitigen Rechtslage muss nämlich der potentielle Vater vor Gericht erst einmal konkrete Tatsachen, die seinen Verdacht belegen, nicht der Vater des Kindes zu sein, vortragen und ggf. auch beweisen. Das Problem dabei ist nur, dass der mögliche Kindesvater natürlich nur selten weiß, wann und mit wem die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Empfängnis außer mit ihm noch geschlafen hat. Wenn er also, warum auch immer, Zweifel an seiner Vaterschaft hat, steht er damit quasi im luftleeren Raum, falls die Kindesmutter ihn nicht aufklärt, und daran hat sie im Zweifel natürlich überhaupt kein Interesse. Und selbst wenn er tatsächlich weiß, dass er nicht der Vater ist, z. B. weil er selbst im fraglichen Zeitraum gar nicht mit der Mutter geschlafen hat, muss er das erstmal beweisen, was natürlich fast unmöglich ist, da sich Negativtatsachen wenn überhaupt, immer nur schwer beweisen lassen und für Fremdgehen etc. normalerweise keine Zeugen vorhanden sind. Insoweit ist der potentielle Kindesvater nach bisherigem Recht quasi in einer ausweglosen Situation, für die allerdings heimliche Vaterschaftstests auch keinen Ausweg bieten, weil sie schon nach der derzeitigen Rechtslage als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen sind.

Ein gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstest wäre deshalb also gar nicht zu beanstanden, allerdings nur, wenn dadurch gleichzeitig - und das ist zumindest im Gespräch - die Durchführung durch das Gericht veranlasster Vaterschaftstests erheblich erleichtert würde.

Das immer wieder dagegen angeführte Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung, das ja dann durch die Mutter wahrgenommen wird, die dabei wohl meistens eher ihre eigenen Interessen, als die des Kindes vertritt, muss man dabei meiner Meinung nach im Verhältnis zu den Grundrechten des potentiellen Vaters betrachten, z. B. auf sein Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, wenn er noch vor hat, eine eigene Familie zu gründen oder schon eine hat, die dann vor unberechtigten Unterhalts- und möglicherweise später auch Erbansprüchen geschützt würde. Außerdem hat schließlich auch das Kind einen - und von der Mutter meistens nicht berücksichtigten - Anspruch darauf, zu erfahren, ob jemand wirklich sein Vater ist.

Ich meine deshalb, man sollte heimliche Vaterschaftstests tatsächlich verbieten, aber gleichzeitig den ordentlichen Vaterschaftstest im gerichtlichen Verfahren ohne weiteres ermöglichen, z. B. dadurch, dass man davon ausgeht, dass eine Kindesmutter die einem freiwilligen Vaterschaftstest nicht zustimmt, genügende Zweifel an der Vaterschaft begründet, um einen gerichtlichen Vaterschaftstest auf entsprechenden Antrag hin anzuordnen. Die Gefahr von Missbrauch wird dabei schon dadurch genügend eingeschränkt, dass ein gerichtliches Verfahren und ein ordentlicher Vaterschaftstest in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden sind, die ein tatsächlicher Vater, der einen solchen Prozess dann verliert, letztlich auch ganz allein zu tragen hätte. Jeder wird sich also gründlich überlegen, ob er eine Vaterschaftsanfechtungsklage überhaupt erhebt und dies sicher nicht aus Jux und Dollerei tun, nur um die Kindesmutter zu ärgern. Und dann sollte er auch die Möglichkeit haben, bestehende Zweifel an seiner Vaterschaft ohne weitere Schwierigkeiten zu bestätigen oder aus dem Weg zu räumen.
Es wird halt immer nach Gesetz geurteilt und nicht nach Gerechtigkeit.
*****_by Frau
54 Beiträge
Wollte nun eigentlich nichts mehr hier schreiben, da zum Teil Dinge einfach verdreht werden und nichts mit dem eigentlichen Gegenstand zu tun haben und ich ja nicht hier angemeldet bin, um korrekturzulesen *g*

Nur zum letzten Satz (der ja hier immer wieder mitgeschwungen ist):
Es wird halt immer nach Gesetz geurteilt und nicht nach Gerechtigkeit

Natürlich wird nach Gesetzen geurteilt. Aber das Gesetz ist Träger von Gerechtigkeitsideen. Und diese Gerechtigkeitsideen sind je nach Interessen und Möglichkeiten unterschiedlich, was schon Diskussionen wie diese hier zeigen. DIE Gerechtigkeit schwebt nicht irgendwo im Äther umher, und wir müssen sie nur einfangen. Wäre es so einfach, bräuchten wir keine Juristen, kein Recht und keine Gerichte. Gerechtigkeit ist immer Konstruktion, die je nach Zeit, Gesellschaft, Stand, Bildung usw. neu entworfen werden muss. Gerechtigkeit an-sich gibt es nicht.

Aber vielleicht fährt dieses Weihnachten ja der Messias erneut herab gen Erden und wir brauchen uns im Reich Gottes, in dem ein jeder Kaiser bekommt, was des Kaisers ist, um solche schmierigen Winkelzüge keine Sorgen mehr machen *g*
Verlassen würde ich mich jedoch weniger darauf.
*********r_en Mann
645 Beiträge
@Miale
Es wird Mich Interessieren was du zu folgende Post im Thread denkst ist das Rechtens??

vaterschaftstest... illegal, weil heimlich??

Titel: Ungerechtigkeit - seite 3

Benutzer: jjk_61

Datum: 12. Dezember 2006

Rock
*****_by Frau
54 Beiträge
Hallo rockhopper,

Klar geregelt ist: wenn die Kindesmutter noch verheiratet ist (auch wenn sie in Trennung lebt) gilt immer noch der Ehemann als Vater. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Seit einer ganzen Weile wird auch nicht mehr zwischen eheliche / unehelichen Kindern unterschieden.
Daran ist auch nichts zu rütteln.
Es gibt die bereits erwähnten "guten Gründe" anzunehmen, daß in der Regel der Ehemann auch der biologische Vater ist. Grob gesagt ist die Ehe eine freiwillig eingegangene Lebensgemeinschaft und als solche sind die Partner zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Daraus leitet sich dann rechtlich eine Unterhaltspflicht ab. Denn zum Zeitpunkt der Geburt, besteht diese Lebensgemeinschaft noch rechtlich. Man kann sich natürlich fragen, ob man die Grenze nicht anders ziehen könne - aber das kann man immer. Wo soll sie denn anstatt gezogen werden, der Staat kann (noch) nicht die Beischlafzeiten gesetzlich objektivieren *g* Also hat die Regelung schon etwas sinnvolles für sich.
Daß der Staat nicht zahlen möchte ist eine schlichte Behauptung. Dem könnte man genauso zynisch entgegenhalten, er wird spätestens wenn das Kind schulpflichtig wird noch eine Menge für das Kind bezahlen müssen, da kommt es auf paar Euro nicht an. Rechtsstaatliche und sozialstaatliche Interessen werden immer zugunsten des ersteren gelöst.

Und noch schnell: der Richter vertritt natürlich nicht den Staat. Die Interessen des Staates vertritt der Staatsanwalt. Richter sind neutral an die Gesetzgebung gebunden.
*********r_en Mann
645 Beiträge
@Miale
Ich bedanke Mich zu erst für deine wirklich ausführliche Erklärung, du kennst dich damit sehr gut aus!

Ich habe nie mit solche fallen auseinandergesetzt. Es ist wirklich interessant wie die Juristen alles sehen, und wie die solche fallen lösen. Trotzdem hat der Mann schlechte karten wenn seine Frau Fremd geht, und einen Kind von Jemand anders bekommt.

Der Vater Zieht immer der Schlechte karte, warum ist dass so?

Rock
---> miale
ich bedanke mich ebenfalls für deine sachlichen beiträge, was die legislative angeht!
Finde es auch sehr schön ausgedrückt, bloss glaub ich glaubt die Gute auch noch an Sachen die über den normalen Menschenverstand hinausgehen.
Versetz dich bitte mal selbst in diese Lage in der ich zwar nicht bin aber mich noch (gottseidank) reinversetzen kann.
Ich denke mal du studierst Jura oder kommst aus einer Jusistenfamilie, nur das Volk glaubt an den Unfug schon lange nicht mehr, auch da sollten den Damen und Herren Juristen oder wie von mir gesetzgebende Instanz genannt auch die sogenannten Sesselpupser mal drüber nachdenken.
@schautmal
Das Problem mit dem Volk ist, dass es nicht nachdenken will und die Bild-Zeitung es dabei nach Kräften unterstützt.

Solange jedes triebgesteuerte Bauchgrimmen unreflektiert als "Gerechtigskeitsempfinden" plakatiert wird, müssen komplexere Systeme scheitern.
Dass bildungs- und intelligenzferne Schichten in Deutschland durch den Druck, den sie mit ihrer Wahlstimme ausüben, mittlerweile mehr und mehr Einfluss auf Politik und damit indirekt auf die Jurisdiktion haben, muss ich deswegen nicht gutheissen.
Dass bildungs- und intelligenzferne Schichten in Deutschland durch den Druck, den sie mit ihrer Wahlstimme ausüben, mittlerweile mehr und mehr Einfluss auf Politik und damit indirekt auf die Jurisdiktion haben, muss ich deswegen nicht gutheissen.

diese aussage liest sich reichlich arrogant und möchte ich so nicht unterstützen.

natürllich birgt die sogenannte meinungsmache gefahren - nur gerade in einem so offensichtlichen fall von ungerechtigkeit, bin ich der öffentlichen meinung dankbar. es ist in meinen augen nur gut wenn in solchen fällen ein druck von außen entsteht, der die politker in bewegung setzt etwas zu ändern. wie sich das am besten gesetzlich umsetzen läßt sollen gerne die juristisch bewanderten menschen ausklämüsern.
auch itelligente und gebildete menschen haben sich schon die haarsträubensten dinge in der politk geleistet - sogar oft aus eigennutz.

ich für meinen teil bin froh, das das volk als ganzes (gleich welcher choleur)
einfluß hat und ihn auch geltend macht.

lg
@bienenkoenigin
Meine Antwort bezog sich konkret auf die Aussage, dass das Volk "diesen Unsinn" (gemeint waren Recht und Gesetz) nicht mehr glaube. In der Frage zu Vaterschaftstests sind wir vermutlich sogar einer Meinung.

Ich bin überzeugter Demokrat. Allerdings heisse ich es nicht gut, wenn der Wähler zu jedem, aber auch jedem Thema eine Meinung hat, ohne auch nur drei Minuten mit Nachdenken über das Problem verbracht zu haben und stattdessen aus dem Bauch heraus etwas zur Meinung erklärt und auch noch äussert, was eigentlich maximal als Rülpser gewertet und folgerichtig mit einer Entschuldigung abgeschlossen werden muss.
Ich glaube nicht, dass man für eine Meinung zu blöd oder zu ungebildet sein kann. Man kann im Rahmen seiner eigenen Intelligenz und Bildung über den eigenen Tellerrand hinausblicken, und dieser Tellerrand ist auch bei mir schüsselhoch und daher eine echte Hürde.
Ich kann eine Meinung akzeptieren, die durch Nachdenken entstanden ist, denn darauf kann man aufbauen, und mit solchen Menschen kann man diskutieren und Meinungen eventuell ändern.

Vielen Politikern mache ich den Vorwurf, dass sie die o.a. Rülpser ihrer Wähler willenlos assimilieren und als Politik verkaufen, um die eigene Beliebtheit zu steigern. Aktuelle Beispiele sind die leidige "Killerspiel"-Debatte, bei der gleich die üblichen Verdächtigen werbewirksam nach einem (im übrigen bereits existierenden) Verbot schreien, oder die selten dumme Ausage von Herrn Beck, ein bestimmter Herr müsse sich nur ordentlich frisiert und gewaschen auf Jobsuche begeben, dann würde das schon klappen.
Ich wünsche mir einen Typus Politiker, der versucht, mir komplexe Sachverhalte zu erklären. Wenn ich den Eindruck habe, dass er das versucht, kann ich ihm vertrauen, selbst, wenn ich den Sachverhalt immer noch nicht verstehe. Ich brauche weder im Stadtrat, noch im Landesparlament oder gar in Berlin eine Art "Über-Stammtisch", der mir das hirnstromfreie Schwadronieren abnimmt.

Ich hoffe, das klingt jetzt weniger arrogant.
*******ove Mann
6.547 Beiträge
es ist nicht illegal einen vaterschaftstest ohne wissen der mutter durchzuführen
zwar weiß der vermeitliche papi dann bescheid, allerdings wenn die mutter nicht damit einverstanden war, kannst trotzdem weiterhin allimente zahlen, das brings dann auch net wirklich
liebe grüße
****61 Mann
1.223 Beiträge
@miale
Die "schlichte Behauptung" stammt nicht von mir, sondern von einer sehr erfahreren Familienanwältin und deckt sich durchaus mit persönlichen Erfahrungen. Dies ist zwar kein Beweis, jedoch für mich Grund genug, an der bestehenden Rechtslage (nicht nur im vorliegenden Fall) zu zweifeln.

Mit dem Begriff der Gerechtigkeit wird viel Unsinn gemacht und jeder hat da so seine Einstellungen. In meinem Fall, der erfreulicherweise nicht bis in letzte Konsequenz durchgeführt wurde, geht es um zwei Menschen, die monatelang fast ohne jeden Kontakt getrennt leben, jeder sein eigenes Konto, Gehalt und Lebensführung hat. Einer dieser Menschen beschließt, mehr oder weniger gewollt, ein Kind zu bekommen. Und da soll der Partner, er weder mit einer Entscheidung, noch physisch am Prozess der Kinderzeugung, noch sonst irgendwie beteiligt ist, rund 20 Jahre für dieses Kind zahlen ? Nur wegen eines Stück Papiers und obwohl bereits die Scheidung beantragt ist ? Das ist einfach lächerlich ! Ich weiß nicht, was Gerechtigkeit ist, aber ich weiß, was Ungerechtigkeit ist !

Ich habe von Juristen ziemlich die Nase voll. Wenn man mit ihnen zu tun hat, kann man sich wirklich nicht des Gefühls erwehren, dass sie eine Auseinandersetzung auf "Teufel komm raus" wollen. Ich habe da bisher nur wenige Exemplare gesehen, die nicht so waren. Ich will hier niemenden über einen Kamm scheren. Mein erster Anwalt war sehr um Ausgleich bemüht. Als die Anwältin meiner Ex-Frau dann eine harte Linie einschlug, mußte ich auch meinen Anwalt wechseln. Folge: einige Tausend Euro Mehrkosten, die zum größten Teil in den Taschen der Anwälte verschwunden sind. Zynismus an: Es ist natürlich Schuld der Ehepartner, wenn sie sich nicht friedlich einigen können. Anwälte tragen daran ja keine Schuld, schon gar keine moralische. Zynismus aus.

Mit ist schon klar, weshalb Juristen das bestehende Rechtssytem verteidigen. Aber leider bleibt zu oft der gesunde Menschenverstand auf der Strecke.

Übrigens halte ich Richter nicht für unabhängig. Sie können sich nur im Rahmen der Gesetze bewegen. Diese werden nun einmal vom Staat gemacht. Aus dieser Sicht werden sie zum "Vollzugsgehilfen" des Staates. Das viele Richter sich dennoch um nachvollziehbare Urteile bemühen, ehrt sie. Es ändert aber nichts an der Tatsache.

Dies ist ausdrücklich meine Meinung. Ich möchte damit explizit niemandem persönlich auf die Füsse treten.

Viele Grüße
Jürgen
@jjk_61
Ich kann dich voll und ganz vestehen. Sieh es aber doch bitte mal aus der anderen Perspektive: Der Staat geht davon aus, dass eine Ehe eine stabile Konstruktion ist. Ein Kind, das während einer Ehe geboren wird als ehelich anzusehen und anzunehmen, dass die Eheleute auch die Eltern sind, dient in erster Linie dem Schutz des Kindes: Es hat automatisch zwei Eltern, Ansprüche auf Krankenversicherung, Unterhalt, etc.
Natürlich gibt es viele "Kuckuckskinder". Und für die ist so automatisch gesorgt, und die Beziehung hat eine Chance, trotz eines Fehltritts mit Folgen intakt zu bleiben und weiter zu funktionieren. Ich sehe in dieser seltsam anmutenden Regelung zur Vaterschaft durchaus nicht nur schlechtes.

Auch in der Trennungszeit kommt es oft noch zu engen Kontakten der früheren Partner und nicht selten auch zum Sex mit den natürlichen Folgen. Ich würde jedoch im Umkehrschluss hier nicht davon ausgehen wollen, dass jedes Kind, das während der Trennung gezeugt wurde, von einem anderen Mann sein muss und daher einen Vaterschaftstest vorschreiben wollen. Eine sich gerade wieder zusammenfindende Zweierbeziehung köne durch einen solchen Test leicht wieder irreparablen Schaden nehmen.
Auch in dieser Situation halte ich daher einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Einverständnis der Mutter für eine mögliche Lösung.

Zur Unabhängigkeit von Richtern: Natürlich sind sie nicht unabhängig von den Gesetzen. Sie sind nur niemandem untergeordnet, also nicht weisungsgebunden.
****61 Mann
1.223 Beiträge
Genau das ist ja der Punkt:
dass die Eheleute auch die Eltern sind, dient in erster Linie dem Schutz des Kindes: Es hat automatisch zwei Eltern, Ansprüche auf Krankenversicherung, Unterhalt, etc.

Der Staat will sich nicht darum kümmern (z.B. über das Jugend- oder Sozialamt) und nimmt billigend in Kauf, dass Unschuldige dafür die Verantwortung übernehmen. Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen, dass ich die Verantwortung für dieses Kind wahrnehmen möchte. Es dient mit Sicherheit nicht dem Wohlergehen des Kindes.

Von einem vorgeschriebenen Vaterschaftstest halte ich auch nichts. Aber es muss nach meinem Empfinden möglich sein, im Zweifelsfall die Varterschaft durch einen Test feststellen zu lassen. Das die Mutter das verhindern kann, halte ich für einen Skandal. Von einem heimlichen Test halte ich im Übrigen auch nichts.

Welches wäre eine zwangsläufige Konsequenz eines solchen Vaterschaftstests auf Antrag ? Bei einer amtlichen Feststellung einer "Nichtvaterschaft" des (Noch-)Ehemannes ist er zwangsläufig aus den Versorgungspflichten herauszunehmen. Und genau das ist nicht Ziel des Staates. Er will einen Versorger, egal welchen. Und genau das ist derzeit geregelt.

Wie wäre es mit einer Regelung "in dubio, pro reo ?" Im Zweifel für den Angeklagten ? Dann müsste die Mutter die Vaterschaft nachweisen. Dann gäbe es schlagartig jede Menge Vaterschaftstests. Dann könnten Väter sich mit Hinweis auf Persönlichkeitsrechte von einem solchen Test fern halten.

Das war polemisch gemeint, beleuchtet aber die Situation. Ich wette Hundert zu eins, dass der Staat dafür sorgen würde, dass die Väter zwangsweise zum Test müssten. Begründung: Das Recht des Kindes auf das Wissen um den Vater wird höher bewertet, als die Persönlichkeitsrechte des Vaters.

Ob eine Ehe nach einem Fehltritt noch Bestand hat, hängt nur an den Beteiligten. Ob der Ehemann der Vater ist oder nicht, sollte er schon wissen. Er kann durchaus auch ein Kuckuckskind akzeptieren (ich nicht), aber mit lebenslangem Zweifel zu kämpfen kann ich mir nicht vorstellen. In dieser Situation müsste aus meiner Sicht die Mutter die Flucht nach vorn antreten und um einen Vaterschaftstest bitten.

Meine Meinung
Jürgen
Die Argumentation stammt zugegeben aus einer anderen Zeit.Wie gesagt kann ich Dich sehr gut verstehen. Ich wollte nur die Sicht des Staates darlegen.

Ich habe einige Jahre in der Sozialverwaltung gearbeitet; meiner Meinung nach sollten sowohl die Ehe wie auch jegliche Unterhaltsverpflichtung komplett abgeschafft werden. Beides sorgt nur für Leid und den Unterhalt von Juristen.
fassungslos
meiner Meinung nach sollten sowohl die Ehe wie auch jegliche Unterhaltsverpflichtung komplett abgeschafft werden. Beides sorgt nur für Leid und den Unterhalt von Juristen.

mit dieser regelung würde dann für das leid und das finanzielle elend der mütter und kinder gesorgt?

lg

****61 Mann
1.223 Beiträge
Das ist ja eine interessante Haltung. Wenn dann der Staat dafür aufkommen soll, muss er die Väter wohl höher besteuern oder wen sonst ?

Liebe Grüße
Jürgen
Ich bin der Meinung, dass jede Sozialleistung, also auch der Unterhalt, aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Unterhalt ist Hilfe eines Leistungsfähigen für jemanden, der sich nicht aus eigenen Kräften helfen kann. Das ist eine klassische Aufgabe einer Gesellschaft. Dem derzeitigen zivilrechtlichen Unterhalt haften mir zu viele emotionale Begründungen an, etwa "Liebe" (zu den Eltern im Heim oder eben den Kindern) oder "Schuld" des weggelaufenen Ehemannes wie auch dessen unschuld, falls er für die untreue Frau zahlen soll.
Man kann übrigens bei der Gelegenheit gleich darüber nachdenken, ob die Einführung eines Bürgergeldes die meisten Sozialleistungen wie Hartz IV, Kindergeld, Grundrente, Wohngeld etc. überflüssig machen sollte. Und damit gleich einige Behörden mit.
Warum macht Dich das fassungslos?

Bzgl. der Steuerfrage: Ja, über höhere Steuersätze für bislang Unterhaltspflichtige kann man natürlich nachdenken.
mit einer solchen regelung würde ein vater aus jeder verantwortung genommen. mütter dagegen in fast allen fällen zum sozialfall.

auch heute ist es noch eher die regel, das die mutter beruflich nicht so erfolgreich ist wie der mann, was nicht an der schulbildung liegt, da schneiden die mädchen meist sogar bessser ab als die jungs.
der grund ist die betreuung der kinder.....da ist man langsam auf dem weg der besserung in form von teilzeit usw.....aber weit entfernt von chansengleichheit.

mal mein beispiel zur verdeutlichung. die grundsituation - beide die gleiche ausbildung als ing. , der vater hatte die möglichkeit weiter berufl. karriere zu machen. bei mir folgte der berufl. abstieg, da nur noch teilzeit in frage kam. obwohl ich keine babypause von je drei jahren genommen habe und gleich wieder zur arbeit gegangen bin, war ich auf einem markt, der von männern dominiert ist chancenlos.

in meinen augen ist es von gerechtigkeit weit entfernt, wenn ich nun ganz vom staat abhängig gemacht werden würde - über jahre hinweg. der vater, dem ich den rücken freigehalten habe, damit er berufl. weiter kommt, wird nach einer trennung von jeder verantwortung entbunden und erntet auch meine "arbeit". verpflichtungen der vater haben nicht nur mit moral zu tun sondern mit gerechtigkeit.
@Miale und Rockhopper
Zu dem Thema mit dem Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit der Kindesmutter verheiratet ist, ist der Vollständigkeit aber noch zu erwähnen, dass das nicht unbedingt bedeuten muss, dass er in jedem Fall auf seiner Vaterschaft hängen bleibt und keine Chance hat, das anzufechten.

Die Regelung im Gesetz, wonach der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, stellt nur eine so genannte "gesetzliche Vermutung" dar, die man durchaus im Rahmen einer Anfechtungsklage widerlegen kann, wenn man glaubhaft angibt, zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes schon dauerhaft von der Mutter getrennt gelebt zu haben.

jjk_61 wäre daher auch gar nicht auf eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters angewiesen gewesen, sondern hätte an seiner Vaterschaft wohl auch mit Erfolg selbst "rütteln" können.

Auch noch schnell: Und natürlich vertritt der Richter auch den Staat, nur eben als Teil der rechtsprechenden Gewalt und nicht wie der Staatsanwalt (der übrigens im Familienrecht keine Rolle spielt) als Teil der ausführenden Gewalt. Der Richter setzt den staatlichen Anspruch auf gesetzliche Regelung fast aller Lebensverhältnisse in die Praxis um und stützt sich dabei auf die vom Staat oder von den Ländern verliehene Autorität und Macht. Der Staatsanwalt vertritt nur das spezielle Interesse des Staates an der Strafverfolgung und übrigens sollten auch Staatsanwälte zumindest theoretisch neutral sein (und sind eigentlich auch an die Gesetzgebung gebunden) und nicht nur belastende, sondern auch entlastende Tatsachen ermitteln.
Und was...
... ist mit den Männern die dadurch das sie für die Kuckuckskinder zahlen, und damit auch für die verlogene Exehefrau, keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen und nur noch den Mindestsatz haben???
Ist das fair???
Eine Frau die in einer Ehe fremdgeht und dann auch noch nicht auf verhütung achtet - muß einfach damit leben das sie selber sehn muß wie sie klar kommt, aber deswegen sagen es ist fairer der Exmann wird als Vater benutzt und soll zahlen das und genau das finde ich eine Geschmacklosigkeit Hoch 10.
Wenn jemand über 10 Jahre oder länger den Staat um die Steuern betrügt - geht fast sicher ins Gefängniss, eine Frau die sich über 10 Jahre Unterhalt für sich und ein Kuckuckskind erschlichen hat - wird auch noch mit Unterhalt belohnt - sorry da fehlt mir jedes Wort dafür.
Und illegale Test muß es garnicht geben, wie schon einer geschrieben hat - Eine Exfrau die nichts zu verbergen hat kann ja jeder Zeit zustimmen - tut sie es nicht - ist denk ich mir sie selbst nicht sicher wer der Vater sein kann. *genau*
mann hat ein recht darauf zu wissen, ob es das "eigene" kind ist! Im übrigen wäre doch ein abstimmungsthread zu dem thema sinnvoll....
wenn sich ein vater unsicher ist, ob es wirklich sein kind ist dann muss er eben einen test machen lassen, dann ist man sich immerhin sicher.
jonne
ich habe bewusst auf die abstimmung verzichtet.

lies dir auch bitte noch einmal in meinem geposteten thema genau durch, UM WAS es hier geht.

danke und gruß, pauline
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