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@ ganzanders: Gut, daß Du in Deinem letzten Beitrag noch mal unterstreichst, daß Dein keine Fürsprecherin oder Verteidigerin des Verursacherst bist. Es las sich bisher so in meinen Augen.
Ich glaube aber auch, daß Andreas eher unsere Meinungen wissen wollte, was wir in dieser Situation tun würden und daher müßtest Du in diesem Fall spezialisieren und nicht verallgemeinern.
Klar, ist es für einen Menschen schwer zu verarbeiten, wenn er jemanden verletzt hat, dazu noch, wenn er über 3 Promille hatte und ein Kfz. zu diesem Zeitpunkt führte. Doch dieser Mensch steht hier meines Erachtens nicht zur Debatte, da er sich meiner Meinung nach jegliches Recht auf Vergebung verscherzt hat und zwar aus folgenden Gründen:
1) Er brachte nur
eine einzige hingestammelte Entschuldigung zustande.
2) Er hat es nicht noch einmal weiter versucht. (Klar das Andreas ihn im Krankenhaus nicht anhören konnte, das ist doch in so einer Situation verständlich). Wenn es dem Verursacher ernst gewesen wäre, hätte er es wieder und immer wieder versucht und sich nicht durch die erste Reaktion von Andreas ins Bockshorn jagen lassen.
3) Auch wenn Andreas die DDR verlassen hat, hätte der Verursacher (wäre es ihm ernst mit seiner Hilfe gewesen, hätte er versucht mit Andreas in Kontakt zu bleiben), ihn mit geldlichen Mitteln auch nach dem Verlassen der DDR zu helfen.
4) Da es ja damals zu einem Verfahren kam, waren Anwälte bestimmt vor Ort, die Akteneinsicht hatten, so hätte der Verursacher die Adresse von Andreas herausbekommen können, und ihn zu Hause aufsuchen können, um ihm klar zu machen, daß es ihm mit seiner Hilfe ernst ist.
Doch dies alles hat der Verursacher nicht getan und da finde ich so eine popelige Entschuldigung mehr als nur daneben.
Ich kann zwar nachvollziehen, daß es für den Verursacher auch nicht einfach ist, ein oben von mir geschildertes Verhalten an den Tag zu legen, da er sich wahrscheinlich für sein besoffenes Fahren schämt, er selbst damit vielleicht nicht klarkommt oder aber er sich bei dem Gedanken daran, jemanden aus seinem bisherigen Leben gerissen zu haben, in Selbstvorwürfen zergeht.
@ pierce: Auch Dir muß ich beipflichten, daß es hier in diesem Thread wenig bis gar keine Grautöne gibt, (da schließe ich mich mit ein).
Doch ich versuche mich in die Situation des Opfers zu versetzen und da könnte ich, rein vom Gefühl her, nicht in Grautönen denken, sondern würde eine extreme Haltung gegenüber der Person annehmen, gerade weil es nicht nur Fahrlässigkeit ist, sondern weil er sich in dem vollen Bewußtsein, daß er nicht wenig getrunken hat, ins Fzg. setzte.
Und jeder kann sich wohl denken, wenn einer mit über 3 Promille noch ein Fzg. lenken kann, dieser wohl kein Gelegenheitstrinker ist (denn die würden bei 3 Promille schon nicht mehr laufen können) sondern ein Gewohnheitstrinker ist und die haben meines Erachtens rein gar nichts hinter dem Lenkrad eines Kfz. zu suchen.
LG von der Thekenlady