Ein Szene-Kenner vom Bizarre Medien Verlag verdeutlicht, worauf man bei der Auswahl einer entsprechenden Einrichtung achten sollte, was man erwarten kann und wo man vielleicht seine Ansprüche etwas reduzieren sollte. Zudem stellen wir einige Lokalitäten in Deutschland und im Ausland vor.
Darauf bezieht sich mein Beitrag, mit dem ich keinerlei kommerziellen Nutzen, noch eine Verunglimpfung verbinden möchte, sondern den Hinweis, dass nicht nur die schön gestalteten Räumlichkeiten wichtig sind, sondern auch das Drumherum.
Wer sein Angebot professionell vermarktet, wer den Eindruck vermittelt sich auch einmal mit den entsprechenden Rechtslagen vertraut gemacht zu haben, der erweckt bei mir eher den Eindruck, im Fall der Fälle, auch gerecht und fair behandelt zu werden.
Immerhin geht es hier bei einem Wochenende schnell um Beträge von einigen hundert Euro.
Auch Anbieter müssen sich nicht verunglimpft fühlen. denn auch für diese gibt es im Reise- und Mietrecht ganz böse Fallstricke.
Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Angebote sind da nur Kleinigkeiten, wenn es auch um Haftungsfragen bei Unfällen gehen kann.
Zudem erwecken Sprüche wie ... Nutzung der Deko auf eigene Gefahr ... immer den Eindruck, dass dem eigenen Handwerk nicht vertraut wird.
Ich mag mich unbeliebt machen und spießig klingen, aber Reiserecht und Mietrecht gelten auch für BDSM - Angebote.
Einige konkrete Beispiele:
Bei vielen Angeboten fehlt die Staffelung der Stornokosten nach Zeitpunkt der Stornierung = Vereinbarungen zu Stornokosten sind komplett unzulässig
Bei allen Angeboten fehlt der Hinweis, dass Stornokosten dann nur entsprechend vermindert zu zahlen sind, wenn geringere Kosten/Schaden nachgewiesen werden können = Vereinbarungen zu Stornokosten sind komplett unzulässig
Anzahlungen bei Reiseangeboten (hängt von den angebotenen Dienstleistungen ab ob Miet - oder Reiserecht Anwendung findet) dürfen 10% betragen und/oder sind mit einem Reisepreissicherungsschein abzusichern. (Abmahnfähige Angebote)
Hausordnung beschränkt die Personenzahl, bzw. für Besucher wird Geld verlangt (wieder in Abhängigkeit des Angebotes unterschiedliche Handhabungen bei Miet - oder Reiserecht oder Werkverträgen) teilweise unzulässig
Das Hausrecht bei Miete liegt immer beim Mieter! Besuchern darf der Aufenthalt und der Zutritt zur Wohnung nicht verwehrt werden.
Wahrscheinlich mache ich mich gerade eh so unbeliebt, dass ich keine Wohnung mehr vermietet bekomme
Ist alles sehr theoretisch und ich weiss, dass ein fairer Umgang miteinander gewiss der vernünftigste Weg ist, den Anbieter sowie Kunden auch Vordergründig im Kopf haben und wohl auch meist stattfinden wird.
Insgesamt erschliesst sich mir aber nicht, warum man bei einem BDSM - Zimmer andere Maßstäbe ansetzen sollte, als bei "normalen" Hotelzimmern oder Ferienwohnungen ...