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Sich nackt vor Fremden zeigen. Welche Gefühle habt ihr da?

********1965 Mann
112 Beiträge
Hi Mike_Kara
... o.k. - ich selbst schau mir auch viiiiiel lieber Mädels als Jungs an - bi so was von hetero - aber zeige andererseits halt gern.

Dass Mädels eher akzeptiert werden, liegt meines Erachtens an der Erziehung in den was-weiss-ich-x-wieviel Jahren. Und genau diese Erziehung bzw. deren Ergebnis spiegelt sich auch in der aktuellen Gesetzgebung (§183 StGB) unserer ach so aufgeklärten - angeblich modernen - Gesellschaft wider.

Mann nackt = pfui
mit sexuellem Hintergrund (hmm, beweise mal das Gegenteil) = Exhibitionismus
ergo: Straftat - Geldstrafe - Gefängnis - Familie kaputt - Job weg - vorbestraft

Frau nackt = voll geil
auch mit sexuellem Hintergrund = kein Exhibitionismus
ergo: keine Straftat, also folgenfrei


Wie ist das bitte schön mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar?
Und wie mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz ...?
Ciao
Gerhard
********1965 Mann
112 Beiträge
Hi Mike_Kara
... o.k. - ich selbst schau mir auch viiiiiel lieber Mädels als Jungs an - bin so was von hetero - aber zeige andererseits halt gern.

Dass Mädels eher akzeptiert werden, liegt meines Erachtens an der Erziehung in den was-weiss-ich-x-wieviel Jahren. Und genau diese Erziehung bzw. deren Ergebnis spiegelt sich auch in der aktuellen Gesetzgebung (§183 StGB) unserer ach so aufgeklärten - angeblich modernen - Gesellschaft wider.

Mann nackt = pfui
mit sexuellem Hintergrund (hmm, beweise mal das Gegenteil) = Exhibitionismus
ergo: Straftat - Geldstrafe - Gefängnis - Familie kaputt - Job weg - vorbestraft

Frau nackt = voll geil
auch mit sexuellem Hintergrund = kein Exhibitionismus
ergo: keine Straftat, also folgenfrei


[font=4]Wie ist das bitte schön mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar?
Und wie mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz ...?[/font]

Ciao
Gerhard
********1965 Mann
112 Beiträge
Hi Mike_Kara
... o.k. - ich selbst schau mir auch viiiiiel lieber Mädels als Jungs an - bin halt so was von hetero - aber zeige andererseits halt gern.

Dass Mädels eher akzeptiert werden, liegt meines Erachtens an der Erziehung in den was-weiss-ich-x-wieviel Jahren. Und genau diese Erziehung bzw. deren Ergebnis spiegelt sich auch in der aktuellen Gesetzgebung (§183 StGB) unserer ach so aufgeklärten - angeblich modernen - Gesellschaft wider.

Mann nackt = pfui
mit sexuellem Hintergrund (hmm, beweise mal das Gegenteil) = Exhibitionismus
ergo: Straftat - Geldstrafe - Gefängnis - Familie kaputt - Job weg - vorbestraft

Frau nackt = voll geil
auch mit sexuellem Hintergrund = kein Exhibitionismus
ergo: keine Straftat, also folgenfrei


Wie ist das bitte schön mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar?
Und wie mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz ...?

Ciao
Gerhard
Es stimmt nicht dass Frauen es so viel einfacher haben wenn sie nackt in der Öfentlichkeit sind.

Ich habe leider auch schon negative Erfahrungen gemacht, und bin auch schon angezeigt worden. Und das obwohl ich nie ganz nackt war.

Es reicht wenn sich jemand "belästigt" fühlt. Bei meiner Person haben sich leider schon zweimal Damen belästigt gefühlt.

Beides mal wurde mein "Auftritt" durch Polizeibeamte beendet. Einmal mit mündlicher Belehrung, einmal durfte ich für die Belehrung auch noch was bezahlen.


Malayka
********1965 Mann
112 Beiträge
upps
sorry - jetzt steht mein Thread dreimal da - nicht überbewerten *roll* - ich bin halt doch eher der blonden Fraktion zuzurechnen - @ Boardi: bitte berichtigen - danke!
nackt in der öffentlichkeit find ich hängt immer davon ab, wie zufrieden man mit seinem körper ist... wie man an meinem foto sieht trainier ich sehr viel und bin deshalb ein wenig selbstsicherer...
fkk find ich also schon super... außer es ist massen-fkk... super ist's an kleineren flüssen, bächen oder seen... muß halt gemütlich sein... und grillen *zwinker*
und im freien zu vögeln ist sowieso megasuper...
********1965 Mann
112 Beiträge
Hmm - Malayka
das wundert mich aber jetzt schon sehr, dass Du bei Deiner Figur schon negative Erfahrungen gemacht hast...

Aber wie Du schon schreibst, wurden Deine Auftritte - die sich sehr anregend waren - beide Male durch Polizeibeamte beendet - einmal mit mündlicher Belehrung und einmal mit Zahlung eines - wie ich vermute - Bußgeldes wegen der Ordnungswidrigkeit.

Aber Du bist als Frau deshalb nicht vorbestraft, da es bei Dir maximal eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat darstellt!

Ciao
Gerhard
Kann da aus meiner Sicht wenig zu sagen
weil ich mich ja beim fotografieren eher selten oder nie ausziehe.
Aber ich komm an sich gut damit klar,wenn Models sich vor mir entblößen.
Seltsammerweise war da nie etwas,wie Geilheit oder so-halt normal.

Gefühlsmäßig macht mich ein nackter Körper halt nur an,wenn ich ihn hautnah an mir spühre.
Wenn eine Frau keinerlei sexuellen Handlungen an sich selbst vornimmt, kann ihr relativ wenig passieren, klar ne Belehrung oder mal ein kleines Ordnungsgeld, mehr aber nicht, als Mann kann man gerichtlich verfolgt werden, das liegt an einer Lücke im Gesetz, wäre aber müßig jetzt darüber zu diskutieren, also kehren wir doch wieder zum Thema zurück.
Richtich@Schautmal.
Lasset uns Gesetzeslücken stopfen! *zwinker*
Hat schon einer probiert, wurde aber abgewiesen.
kenne mich im deutschen Recht zwar nicht aus (weil Ösi)... aber wieso sollte eine solche lücke nur männliche personen betreffen?
da müßte ja explizit von Frauen die rede sein... und das wird ja in den meisten normen nicht der fall sein...
Falsch, da wird nur vom Mann geredet.
Wenn ein Mann sich exibitinoniert....usw.
Die Frau wurde schlicht und ergreifend im Gesetz vergessen.

Ich suche den Text mal raus und schicke ihgn dir zu.
So ich stell es mal rein, obwohl es etwas am Thema vorbeigeht.

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1
tja... das liebe gleichheitsgebot will halt nicht immer...
aber ich glaube nicht, dass die frau vergessen wurde... sondern bewußt nur der mann erwähnt wird... ansonsten hätte man ja schreiben können... "wenn sich eine Person..." oder so ähnlich...
aber egal... passt hier ohnehin nicht so hierher...
lg
oh... danke... das hattest du ja wahrlich schnell bei der hand...
tja... rechtsdatenbank sei dank... *g*
lg aus wien
Hab ich schon gebraucht, denn welcher Polizist kennt sich im Gesetzestext aus?
na da hast du recht... das ist bei uns nicht anders... du scheinst von jus bzw jura einwenig ahnung zu haben
viel spaß noch
Das ist eines dieser Altzopfgesetze.
Newton sagte seinerzeit:Ein Model ist ein Exhibitionist-ein Fotograf ein Voyeur.

Solang diese Spielchen nicht auf einem Spielplatz mit Kits stattfinden ist das wohl kein Thema denk ich.
Aber jetzt schnell wieder zurück zum Thema.
ich find mich körperlich gut beisammen und zeig mich deshalb gerne oben ohne... unten ohne nur bei fkk und beim vögeln... da tut man sich angezogen ohnehin schwer *g*
@frankynach
Vögeln?Sagt man nicht pudern im Ösireich? *zwinker*
Bitte, können wir zum Thema zurückkehren?
vögeln ist ein süßes wort... pudern ist sehr ordinär und schiach obendrein... ein bisserl vögeln... klingt einfach netter... aber es sprechen natürlich nicht alle so wie ich... von bis halt...
OKOK
wie war nochmal das Thema-vögeln oder pudern?
Binn jetzt echt verwirrt. *frage*
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