Ich arbeite als HEP in einem Wohnheim für (teilweise) geistig behinderte junge Menschen.
Da wir eine gemischte Gruppe sind (4 Jungs, 1 Mädl) und die Frau einen festen Partener hat (ebenfalls auf der Gruppe wohnend) ist das Thema Sex für uns zumindest nix neues.
Beide heben einvernehmlichen Sex in einer Beziehung, die nun schon gute 5 Jahre hält (manchmal fragt man sich echt wie das geht, bei den Auseinandersetzungen, die die manchmal haben...)
Aber beide können das selbst miteinander tun, nur ab und an besteht Gesprächsbedarf, wobei sich das auch von Mitarbeiter zu Mitarbeiter untrerscheidet (Man redet einfach nicht gern mit jedem drüber, wie wir "Normalos" eben auch).
Da beide geistig soweit fit sind, dass man das ganze auch als gegenseitig einvernehmlich erkennen kann, ist das auch kein Problem.
Schwieig wird es erst, wenn einer der Partner eine wirklich schwere geistige Behinderung(en) hat. Dann ist es nämlich schwer abzuschätzen, ob das jetzt freiwillig und gern geschieht oder ob es nur mangels Alternativen geduldet wird. (Man kann es auch hart ausdrücken: Ob einer den anderen Vergewaltigt.)
Und das ist meiner Meinung auch das große Problem an der Sache. Also sagt der Gesetzgeber erst mal Nein, was ich soweit auch echt gut versthehen kann.
Was hier bereits angesprochen wurde ist Sensis.
Ich wusste nicht, dass es so etwas in Deutschland gibt /gab, finde die Sache aber an sich gut.
Wobei es doch schon mal ein Anfang wäre, wenn sich eine professionelle Hure dazu herablassen würde, körperlich / geistig Behinderten einen Rabatt zu gewähren, der so groß ist, das der Preis der Dienstleistung zum Einkommen passt. Klar schreien da jetzt manche auf von wegen Kaltherzigkeit, Profitgier usw...
Sollen sie doch.
Meine Meinung ist, das man den behinderten Menschen dadurch zumindest die Möglichkeit geben könnte den Akt zu vollziehen (wenn sie es selbst wollen), was evtl Vergewaltigungen unter Behinderten einschänken könnte. Fragt nicht, wie es in einer WfBM zugeht!!!! Dort wird teilweise auf dem Klo gepoppt, was das Zeug hält und so schnell bekommt man das auch nicht mit...
Thema Hilfestellung beim Sex:
Ist sicher schwirig - wenn es ein Betreuer ist, der die Hilfestellung gibt auch gestzlich verboten, aber das möchte ich jetzt mal auser acht lassen.
Sollte mich ein Köperlich Behinderter fragen, ob ich ihm beim Sex mit seiner Partenerin /seinem Partner assitieren könnte, würde ich auf jeden Fall VORHER mit beiden klären, ob das auch in beiderseitigem Einverständniss erfolgt. Sollte die Behinderung "nur" köperlich sein, ist das auch das kleinere Problem... Und dann würdenm sich da sicher Möglichkeiten ergeben, auch wenn ich mich dann strafbar mache.
Richtig schwer wird das, wenn auch eine geistige Behinderung besteht, da man sich dann nie sicher sein kann, was nach aussen dringt. Da würde ich mir das ganze dann sicher noch genauer überlegen...
Abschliessend möchte ich sagen, das ich dem Thema zwar offen gegenüber stehe, mir leider aber der Gesetzgeber da einige Steine in den Weg legt, die nicht gerade leicht sind. Und es kommt dann auch immer auf die Beziehung an, die man als Betreuer zu seinen Betreuten hat.