Das Gesetz reicht nicht aus, um "Abartiges" zu def
Mit der Sache: "Alles was gegen das Gesetz verstößt lehne ich ab", wäre ich mal etwas vorsichtig.
Zwar ist der Besitz und die Weitergabe von Kinderpornographie verboten, nicht aber das Ansehen (vlg. §184b StGB).
Und wer sagt denn, dass Sex mit Tieren verboten ist? In §184a StGB steht zwar, dass es verboten sei, pornographisches Material zu besitzen, weiterzugeben usw., das sexuelle Handlungen mit Tieren darstellt. Der §175b StGB (Sexuelle Unzucht mit Tieren) wurde 1969 gestrichen!!! Und selbst das Tierschutzgesetzt gibt zum Punkt "Sex zwischen Mensch und Tier" nicht viel her. Eine strafbare Tat liegt nur dann vor, wenn dem Tier vorsätzlich oder fahrlässig ohne einen vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen zugefügt werden!
Außerdem sollte man durchaus bedenken, dass Pornographie mit Tieren auch zur Zeit noch in vielen europäischen Ländern erlaubt ist (schaut einfach mal über die Grenze nach Dänemark).
Der deutsche Gesetzgeber muss noch reichlich nachbessern, um wirklich vernünftigen Schutz für Kinder, Jugendliche und Tiere herzustellen.
Es darf also nicht heißen, dass man alles ablehnt, was dem Gesetz nach verboten ist. Besser wäre eine Formulierung wie: "Ich lehne alles ab, was moralisch verwerflich ist". Das hilft jedoch auch überhaupt nicht weiter, weil die Moral im ständigen Wandel ist. Was heute völlig normal beim Warten an der Supermarktkasse besprochen wird, hätte vor einigen Jahren noch für einen Skandal gesorgt.
Ich denke, dass jede sexuelle Handlung "abartig" ist, die
a) tatsächlich verboten ist
b) einem anderen Lebewesen (Mensch oder Tier) einen nachhaltigen physischen und / oder psychischen Schaden zufügt.
c) der eigenen Person einen nachhaltigen psychischen und / oder physischen Schaden zufügt.
Und jetzt noch ein kleiner Gedankenanstoß. Viele Wissenschaftler sind sich einig darüber, dass die Höhe des Strafmaßes sich nicht auf die Bereitschaft krimineller Handlungen auswirkt. Sexualstraftäter härter zu bestrafen, bringt also relativ wenig, wahrscheinlich sogar gar nicht. Der Täter handelt oft ohne sich über die gesetzlichen Konsequenzen Gedanken zu machen. Besonders im Fall einer Sexualstraftat ist davon auszugehen, dass der Täter aus einem bestimmten Trieb heraus handelt. Diesen Gedanken kann man soweit spinnen, dass sogar vermutet werden könnte, dass das Töten des Opfers nach der Tag schneller und skrupelloser stattfindet, weil der eigentliche Trieb nach der Vergewaltigung vorerst gestillt ist, der Täter nun am im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und nun versuchen muss, die Tat zu vertuschen, in dem er das Opfer beseitigt und zum Schweigen bringt.
Wir machen es uns also viel zu einfach, wenn wir völlig unreflektiert nach höheren Strafen schreien. Stattdessen müsste ein Ruck durch die Gesellschaft gehen und ein vernünftiges Bewusstsein geschaffen werden. Viele Straftaten finden nämlich mit dem Wissen (oder wenigstens mit dem Vermuten) anderer Menschen statt. Ein herzhaftes Eingreifen statt eines ängstlichen Wegschauens wäre erheblich sinnvoller.
Ciao ragazzo