Naja...
Man könnte wohl lang drüber streiten, wie viel Trutzwehr im Rahmen der Notwehr noch vertretbar ist und ob nicht auch die Konfrontation mit der ostentativ zur Schau gestellten sexuellen Handlung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und deshalb auch eine Tätlichkeit eine angemessene Reaktion zu schnellstmöglichen Beendigung der Rechtsverletzung darstellen kann. Ich persönlich hätte absolutes Verständnis für einen Tritt in die Weichteile und halte den gerade auch aus Sicht der Erziehung zum Widerstand gegen Angriffe für pädagogisch sinnvoll. Gerade wenn der Normalbürger durch die teilweise weltfremden Beurteilungen und Diskussionen im Bereich von Notwehr/Nothilfe etc. total verunsichert wird und dadurch die Leute, die sich einen Dreck um Anstand, Regeln und Normen scheren, dem Rest der Gesellschaft immer unverfrorener auf den Senkel gehen können, sollte doch Prämisse der Erziehung sein, dass man sich zwar manches, aber sicher nicht alles gefallen lassen muss.
Der Typ, der beim Onanieren vor Kindern erwischt und verarztet wird, dürfte wohl auch kaum sonderlich an einem Ermittlungsverfahren zu dem Fall interessiert sein...
Zumindest über die Annahme eines Erlaubnisirrtums bzw. eines Notwehrexzesses könnte man milde mit einem Ausraster umgehen, falls man das mit der Gebotenheit der Abwehrhandlung nicht subsumiert bekommen sollte.
Aber in aller Regel wird ein an nichts Böses denkender Normalo erst mal total geschockt reagieren und wahrscheinlich ist der ätzende Wichser längst über alle Berge, bis man sich wieder gefasst hat.
Leider klappt ja das wirksamste Mittel gegen die Armleuchter, die andere mit der asozialen Komponente ihrer Sexualität konfrontieren, nur sehr selten: Es gelingt meist nicht, in schallendes Gelächter auszubrechen. Das wäre die einfachste Möglichkeit, aus dem stolz präsentierten Lättchen ganz schnell nen Schrumpelwurm zu machen...