unser vertragsentwurf
aus unsere sicht stellt sich ein vertrag ganz anders da .. da wir ein privates paar sind haben wir ganz andere ansprüche an einen vertrag ...
ich bitte um eine bewertung und kommenatre ...
ich möchte anmwerken, dass dieses ein entwurf ist der auch mit dem fotografen diskutiert werden kann ...
leider bin ich kein jurist .. oder auch gut so ...
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Modellvertrag
A.C. geb. 00.00.1900 & B. C. geb. 00.00.1900
beide Wohnhaft in D
nachfolgend Paar genannt
und
X. Y. geb. 00.00.1900
Wohnhaft in Z
nachfolgend Fotograf genannt
schließen folgenden Modellvertrag
1 Vertragspartner
1.1 Die Vertragspartner haben sich gegenseitig durch Personalausweis oder andere amtliche Dokumente ausgewiesen
2 Aufnahmegebiete
2.1 Das Paar und der Fotograf treffen sich grundsätzlich, um intime, erotischen Foto und/oder Film Aufnahmen zu machen.
2.2 Die Aufnahmen können u.a. aus folgenden Bereichen stammen
a) erotische Aufnahmen
· Familienaufnahmen
· Dessous
· Teilakt
· Vollakt
· Erotik (FSK-16 und / oder FSK-18)
· Softcore
· Hardcore
b) evtl. Wünsche des Fotografen z.B. Körperlandschaften
c) evtl. anderes
2.3 Das Paar und der Fotograf sind sich ausdrücklich einig, dass es nicht zu allen dieser Aufnahmebereichen kommen muss.
2.4 Das Paar und der Fotograf sind sich einig, dass für intime, erotische Aufnahmen absolutes Vertrauen und die richtige Stimmung erforderlich sind, sodass beide Parteien das Treffen jederzeit und ohne Begründung abbrechen dürfen ohne dass daraus irgendwelche Forderungen abzuleiten sind.
2.5 Beide Parteien sind bemüht alles zu tun um vertrauen aufzubauen und um diese passende Stimmung zu erzeugen und auszubauen.
3 Urheberrechte Copyright
3.1 Der Fotograf überträge sämtliche Urheberrechte (Copyrightrechte) aller Aufnahmen an das Paar.
3.2 Die Übertragung dieser Rechte erfolgt unwiderruflich, ist weder zeitlich noch örtlich in irgendeiner Weise eingeschränkt.
3.3 Das Paar behält sämtliche Copyrightrechte auch für eventuelle überlassene Aufnahmen des Paares an den Fotografen, sofern dieses nicht explizit anders ausgeführt wird.
4 Überlassen der Aufnahmen
4.1 Bei digitalen Aufnahmen werden sämtliche Originale an das Paar übergeben. Der Fotograf verpflichtet sich sämtliche Kopien, die möglicherweise entstanden sind zu vernichten. Dieses schließt ausdrücklich u.a. folgendes vorgehen ein:
4.2 Bei digitalen Aufnahmen erhält das Paar einen oder mehrere Datenträger z.B. eine CD oder DVD mit allen Aufnahmen. Der Fonograf verpflichtet sich sämtliche Kopie z. auf Speicherkarten vollständig und unwiederbringbar zu vernichten. Auf Wunsch des Paares hat dieses unverzüglich z.B. durch ein neues Formatieren der Datenträger des Fotografen zu geschehen.
4.3 Wurden analoge Aufnahmen erstellt, verpflichtet sich der Fotograf alle Filme vor der Entwicklung dem Paar auszuhändigen.
5 Nutzung der Aufnahmen
5.1 Das Paar erhält grundsätzlich sämtliche rechte an der Verwertung der Aufnahmen. Dieses beinhaltet insbesonders auch jegliche Art der Veröffentlichung. Der Fotograf erklärt sich ausdrücklich mit der Übertragung aller rechen an das Paar einverstanden.
5.2 Das Paar kann freiwillig eine Auswahl von Aufnahmen dem Fotografen zur Eigenwerbung überlassen, die ausschließlich vom Paar ausgewählt werden. Das Paar ist ausdrücklich nicht verpflichtet Aufnahmen dem Fotografen auch nicht zur Eigenwerbung zu überlassen.
5.2.1 Der Fotograf darf diese Bilder ausschließlich zur Eigenwerbung wie folgt nutzen.
5.2.2 Dem Fotografen ist es gestattet die Aufnahmen in Form von Abzügen oder in seiner Mappe zur Eigenwerbung oder in realen Ausstellungen zu zeigen.
5.2.3 Dem Fotografen ist das veröffentlichen der Bilder im Internet allerdings ausdrücklich unter folgender Einschränkung gestattet:
5.2.3.1 Die Veröffentlichung im Internet wird ausdrücklich auf folgende Seiten beschränkt
5.2.3.1.1
http://www.joyclub.de
5.2.3.1.2
http://www.Fotgrafenname-FOTO.de
5.2.3.2 Insbesonders ist es dem Fotografen nicht gestattet die Aufnahmen ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Paares an irgendwelchen Wettbewerben im Internet teilnehmen zu lassen oder an andere Foren oder Erotik Seiten im Internet zu senden.
5.2.4 Der Fotograf verpflichtet sich in einem evtl. ergänzenden Text zu den Aufnahmen sämtliche personenbezogenen Angaben so zu gestalten, dass diese vollständig anonym sind. Insbesonderes dürfen weder Namen noch Orte oder andere Daten wie Geburtsdaten erwähnt werden.
5.2.5 Der Photograf ist ausdrücklich damit einverstanden, dass er auch zur Eigenwerbung ausschließlich „anonyme“ Aufnahmen erhält, also Aufnahmen auf denen weder das Gesicht des Paares zu erkenne oder sonst irgendwie eine Identifikation möglich ist. Dieses kann auch für den Hintergrund des Aufnahmen oder z.B. für Schmuck oder Kleidung gelten.
5.2.6 Der Fotograf verpflichtet sich das Paar über jede Art von Veröffentlichung ob im Internet oder in einer Ausstellung oder in seiner Mappen zu informieren.
5.2.7 Der Fotograf ist ausdrücklich damit einverstanden, dass es ihm nicht gestattet ist die überlassenen Aufnahmen weder zu verkaufen oder z.B. im Form von Abzügen zu verschenken oder anders als zur Eigenwerbung zu verwenden.
5.3 Das kann freiwillig abweichend zu 5.2 weitere Aufnahamen dem Fotografen überlassen, die ausschließlich für den privaten Gebrauch vom Fotografen genutzt werden dürfen.
5.3.1 Bei diesen Aufnahmen ist dem Fotografen sowohl jegliche Veröffentlichung oder auch nur das zeigen der Aufnahmen sowie jegliche kommerzielle Nutzung untersagt.
5.3.2 Explizit unzulässig sind unter anderem:
5.3.2.1 Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen im Internet, auch auf Seiten mit Zugangseinschränkung
5.3.2.2 Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen als Eigenwerbung,
5.3.2.3 Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen in Ausstellungen
5.3.2.4 Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen in einer Mappe oder ähnlichen
5.3.2.5 Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen im Kreis andere Fotografen oder Freunde
5.3.3 Diese Aufnahmen sollen lediglich den Charakter einer „privaten Erinnerung“ haben.
5.3.4 Darüber hinaus ist es Ausdrücklich untersagt Kopien oder Abzüge anzufertigen.
5.4 Der Fotograf erhält die unter 5.2 oder 5.3 beschriebenen Aufnahmen vom Paar auf einem Datenträger (z.B. CD oder DVD)
5.4.1 Die Verwendung der Daten ist auf dem Datenträger eindeutig gekennzeichnet. Z.B. können die Aufnahmen in verschieden eindeutig beschriftete Verzeichnisse sortiert sein.
5.4.2 Dieser Datenträger ist Vertragswestandteil da dort die Zuordnung der einzelnen Aufnahmen zum Verwendungszweck erfolgt. Der Datenträger ist entsprechend sicher zu verwahren.
5.5 Der Fotograf hat zur Kenntnis genommen, dass die unter 5.2 oder 5.3 beschriebene Nutzung für einzelne Aufnahmen oder auch generell jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden kann.
5.6 Die unter 5.2 oder 5.3 beschriebene Nutzung ist ausdrücklich nicht mit einer Übertragung der Urheberrechte verbunden. Die Regelung unter 3 beleibt ausdrücklich bestehen.
6 Honorar und Unkosten
6.1 Das Paar und der Fotograf sind sich einig, dass bei ihrem Treffen der Spaß vor und hinter der Kamera im Vordergrund stehen soll.
6.2 Es wird vereinbart gegenseitig kein Honorar zu bezahlen.
6.3 Das Paar und der Fotograf tragen jeweils ihre eigenen Unkosten. Dieses beinhaltet insbesonders Fahrkosten, Verschleiß an Geräten oder an Hintergrundkarton, Beschädigungen aller Art sowie sonstige Kosten.
6.4 Direkte Kosten, die evtl. für ein Minestudio oder ein Hotel für die Aufnahmen anfallen werden 50/50 zwischen dem Paar und dem Fotografen geteilt.
6.5 Werden analoge Filme verwendest, so werden die Kosten vom Paar getragen. Gleiches gilt z.B. für Filmkassetten.
7 Vertraulichkeit
7.1 Das Paar und der Fotograf vereinbaren absolute Vertraulichkeit.
7.2 Insbesonders ist es beiden Parteien untersagt ohne ausdrücklich Zustimmung Namen, Andersessen oder E-Mail Adressen oder andere personenbezogenen Daten und Angaben zu veröffentlichen oder an dritte weiterzugeben.
8 Sonstige Vereinbarungen
8.1 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
9 Salvatoresche Klausel
9.1 Sollte eine Klausel aus diesem Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Gerichtsstand ist der Wohnort des Paares. Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt unabhängig vom Aufnahme Ort ausschließlich Deutsches Recht.
Paar: ___________________
Fotograf: ___________________
(leider ist hier ein pfd nicht möglich ... fage an den admin .. warum ncht .. wäre klasse!)