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Der Modelvertrag

Jasmin I
***FG Mann
168 Beiträge
Ganz einfache Formel
der der zahlt bekommt die Nutzungsrechte.... so ist das normalerweise.

Der Fotograf hat das Urheberrecht an seinem (künstlerischen) Werk und das Model hat das Recht am eigenen Bild. Da beides nicht gleichzeitig funktionieren kann wird das Model i.d.R. auf dieses Recht im Rahmen der Shooting-Aufnahmen verzichten. Soweit - so gut.... Diesen Verzicht könnte man m.E. einschränken, z.B. dass die Abtretung nur für die Aufnahmen gilt, auf denen das (oder die) Model(s) nicht zweifelfrei wiedererkannt werden kann - ist auf jeden Fall das Gesicht - kann sich aber auch um andere eindeutige Merkmale (z.B. außergewöhnliche Tatoos) handeln. Um ganz sicher zu gehen müsste man die gemachten Aufnahmen gemeinsam katalogisieren und diejenigen Fotos benennen, für die die Abtretung nicht gilt. Ebenso ist eine Einschränkung hinsichtlich der Art der Aufnahmen denkbar - so z.B. Aufnahmen, die eindeutig sexuelle Handlungen abbilden.

Aber nochmals: warum sollte ich als Fotograf Aufnahmen machen, von denen ich weiß, dass ich im Vorfeld keinerlei Rechte dran haben werde - und das für umsonst? Auf Fotografenseite liegen ja i.d.R. höhere Kosten als auf Modelseite - für Ausrüstung etc. Klar machen das viele als Hobby, und das Argument lautet immer "ist ja eh da". Aber diese Ehda-Kosten sind halt auch Kosten - so wie ein Auto auch was kostet, auch wenn's nur in der Garage steht.

TFP ist schön und gut - sollte aber immer ausgewogen bleiben, wie jeder Vertrag.

Und wie ich schon geschrieben habe - ich verstehe Eure Beweggründe sehr gut - wer will sein Konterfei schon in irgendeinem Schmuddelmagazin wiederfinden?? Aber Knebelverträge finde ich halt auch nicht so spannend.
alles verhandlungssache
irgendwie fühle ich mich ein wenigs missverstanden ...

die idee ist doch ganz einfach ...

zunäst gehe ich davon aus einen fotografen zu treffen dem es spaß macht zu sehen oder auch zuzusehen ... klar, für den ein foto nur arbeit ist, der ist nicht unser mann ...

also gliedert sich sein "honorar" in drei teile:
1. spaß beim zusehen und fotos machen (manche bezalen schon für zusehen)
2. anonyme bilder die er zur eigenwerbung veröffentlichen darf
3. "erinnerungen", die nur für ihn sind ...

mit der einschränklung, dass wir uns 2. und 3. in so fern offenhalten wollen, dass wir wenn es ganz unangenehm wird wovon ich nicht ausgehen ... aber dass wir dann diesen punkt streichen können ...


zu den kosten: warum sind die auf der fotografen seite häher, wenn wir zb 500 km anreisen und übernachten ?


das mit dem thema urheberrecht habe ich ja verstanden und versuche es unzuformulieren ... für mich war urheberrecht = eigentumsrecht .. ok .. ist nicht so .. bin ja kein jurist und will es auch nicht werden ...
Rainer Braband
********sign Mann
372 Beiträge
wieso missverstanden ?
Klar ist es Verhandlungsache
aber dein vertrag lässt ja kaum spielraum für einen Fotografen *ggg*
Du suchst ein Voyeur der Fotos macht, denke das ist klar ersichtlich.
Er hat seinen visuellen Kick und ihr habt Fotos ,warum auch nicht.
nur werdet ihr schwer jemand finden der Erotikfotograf ist ,und noch den von euch gebotenen Kick braucht *zwinker*
das sollte euch ja auch klar sein!
Aber wie schon gesagt jeder so wie er es braucht.
ein einfacher Vertrag der klar die Nutzungsrechte regelt wäre bestimmt übersichtlicher und rechtlich sicherer als dieser sogenannte Modelvertrag

Vieleicht findet ihr ja den passenden .... der euren berühmten Vertrag unterschreibt

LG
ein entwurf ist ein vorschlag ..
ein entwurf ist EIN vorschlag .. ein kompromiss kann ganz anders aussehen ..

ich habe dein eindruck dass hier bisher wenig erfahrung im verhandeln von verträgen vorliegt ... ich bin zwar sicher kein jurist, aber habe die erfahrung gemacht dass aus zwei vorschlägen von schwarz und weiß nicht grau sondern auch rot oder blau herauskommen kann ...

alles ist im leben verhandelbar ! es gibt soagr eheverträge und diese ehen müssen nicht die schlechtesten sein ...

ich habe eure vorschläge, eingearbeitet und hoffendtlich meine fehler korrigiert ...insbesonders ist der neuen ENTWURF übersichtlicher geworden ... (hoffe ich)

würde mich geren wieder auf eine diskussion freuen ...

(sorry ... rechtschreibung noch nicht korrigiet .. finde ich noch nicht wichtig)

-----------------------

(leider schaffe ich es nicht eine datei anzuhängen weder pdf, rtf, doc, noch txt ...leider)

------------------------

Modellvertrag


A. C. geb. 00.00.1900 & B. C. geb. 00.00.1900
beide Wohnhaft in D
nachfolgend Paar genannt

und

X. Y. geb. 00.00.1900
Wohnhaft in Z
nachfolgend Fotograf genannt

schließen folgenden Modellvertrag







Inhalt

1 Vertragspartner
2 Zeit und Ort
3 Aufnahmegebiete
4 Allgemeine Nutzungsrechte
5 Nutzung ausgewählter Aufnahmen für Eigenwerbung durch den Fotografen
6 Veröffentlichung ausgewählter Aufnahmen durch den Fotografen im Internet
7 Überlassen von Aufnahmen zur privaten Nutzung
8 Übergabe der Aufnahmen
9 Honorar und Unkosten
10 Vertraulichkeit
11 Sonstige Vereinbarungen
12 Salvatorische Klausel


1 Vertragspartner

1.1 Die Vertragspartner haben sich gegenseitig durch Personalausweis oder andere amtliche Dokumente ausgewiesen.


2 Zeit und Ort

2.1 Das Paar du das Fotograf treffen dich am __.__.2006 ab__:__ Uhr in [i]__[/i]
2.2 Wenn ein Vertagpartner verspätet oder nicht erscheint ergeben sich keinerlei Schadensersatzansprüche.


3 Aufnahmegebiete

3.1 Das Paar und der Fotograf treffen sich grundsätzlich, um intime, erotischen Foto und/oder Film Aufnahmen zu machen.
3.2 Die Aufnahmen können u.a. aus folgenden Bereichen stammen

a) erotische Aufnahmen
· Dessous
· Teilakt
· Vollakt
· Erotik (FSK-16 und / oder FSK-18)
· Softcore
· Hardcore

b) evtl. Wünsche des Fotografen z.B. Körperlandschaften

c) evtl. anderes
3.3 Das Paar und der Fotograf sind sich ausdrücklich einig, dass es nicht zu allen dieser Aufnahmebereichen kommen muss.
3.4 Das Paar und der Fotograf sind sich einig, dass für intime, erotische Aufnahmen absolutes Vertrauen und die richtige Stimmung erforderlich sind, sodass beide Parteien das Treffen jederzeit und ohne Begründung abbrechen dürfen ohne dass daraus irgendwelche Forderungen abzuleiten sind.
3.5 Beide Parteien sind bemüht alles zu tun um vertrauen aufzubauen und um diese passende Stimmung zu erzeugen und auszubauen.


4 Allgemeine Nutzungsrechte

4.1 Der Fotograf überträgt im allgemeine das ausschließliche Nutzungsrecht aller Aufnahmen an das Paar.
4.2 Die Übertragung dieser Rechte erfolgt unwiderruflich, ist weder zeitlich noch örtlich in irgendeiner Weise eingeschränkt.
4.3 Das Nutzungsrecht für das Paar beinhaltet ausdrücklich eine mögliche Veröffentlichung und eine Bearbeitung der Aufnahmen.


5 Nutzung ausgewählter Aufnahmen für

Eigenwerbung durch den Fotografen
5.1 Das Paar kann freiwillig eine Auswahl von Aufnahmen dem Fotografen zur Eigenwerbung überlassen, die ausschließlich vom Paar ausgewählt werden. Das Paar ist ausdrücklich nicht verpflichtet Aufnahmen dem Fotografen auch nicht zur Eigenwerbung zu überlassen.
5.2 Der Photograf ist ausdrücklich damit einverstanden, dass er auch zur Eigenwerbung ausschließlich „anonyme“ Aufnahmen erhält, die vom Paar ausgesucht wurden.
5.3 Der Fotograf darf diese Bilder ausschließlich zur Eigenwerbung wie folgt nutzen.
5.4 Dem Fotografen ist es gestattet die Aufnahmen in Form von Abzügen oder in seiner Mappe zur Eigenwerbung oder in realen Ausstellungen zu zeigen.
5.5 Der Fotograf verpflichtet sich das Paar über jede Art von Veröffentlichung ob im Internet oder in einer Ausstellung oder in seiner Mappen zu informieren.
5.6 Der Fotograf ist ausdrücklich damit einverstanden, dass es ihm nicht gestattet ist die überlassenen Aufnahmen weder zu verkaufen oder z.B. im Form von Abzügen zu verschenken oder anders als zur Eigenwerbung zu verwenden.
5.7 Der Fotograf hat zur Kenntnis genommen, dass die Nutzung für einzelne Aufnahmen oder auch generell jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden kann.


6 Veröffentlichung ausgewählter Aufnahmen

durch den Fotografen im Internet

6.1 Dem Fotografen ist das veröffentlichen der untern 5. beschreiben Aufnahmen im Internet allerdings ausdrücklich unter folgender Einschränkung gestattet:
6.2 Die Veröffentlichung im Internet wird ausdrücklich auf folgende Seiten beschränkt
a) http://www.joyclub.de
b) http://www.Fotgrafenname-FOTO.de
c) .. ? ..

Weitere Internetseiten bedürfen der Zustimmung des Paares.
6.3 Insbesonders ist es dem Fotografen nicht gestattet die Aufnahmen ohne ausdrückliche, Genehmigung des Paares an irgendwelchen Wettbewerben im Internet teilnehmen zu lassen oder an andere Foren oder Erotik Seiten im Internet zu senden.
6.4 Der Fotograf verpflichtet sich in einem evtl. ergänzenden Text zu den Aufnahmen sämtliche personenbezogenen Angaben so zu gestalten, dass diese vollständig anonym sind. Insbesonderes dürfen weder Namen noch Orte oder andere Daten wie Geburtsdaten erwähnt werden.
6.5 Der Fotograf hat zur Kenntnis genommen, dass die Nutzung zur Veröffentlichung im Internet für einzelne Aufnahmen oder auch generell jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden kann.


7 Überlassen von Aufnahmen zur privaten Nutzung

7.1 Das kann freiwillig weitere Aufnahamen dem Fotografen überlassen, die ausschließlich für den privaten Gebrauch vom Fotografen genutzt werden dürfen.
7.2 Bei diesen Aufnahmen ist dem Fotografen sowohl jegliche Veröffentlichung oder auch nur das zeigen der Aufnahmen sowie jegliche kommerzielle Nutzung untersagt.
7.3 Explizit unzulässig sind unter anderem:
· Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen im Internet, auch auf Seiten mit Zugangseinschränkung
· Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen als Eigenwerbung,
· Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen in Ausstellungen
· Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen in einer Mappe oder ähnlichen
· Jegliches Zeigen oder Veröffentlichen im Kreis andere Fotografen oder Freunde
7.4 Diese Aufnahmen sollen lediglich den Charakter einer „privaten Erinnerung“ haben.
7.5 Darüber hinaus ist es Ausdrücklich untersagt Kopien oder Abzüge anzufertigen.
7.6 Der Fotograf hat zur Kenntnis genommen, dass die private Nutung für einzelne Aufnahmen oder auch generell jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden kann.


8 Übergabe der Aufnahmen

8.1 Bei digitalen Aufnahmen werden sämtliche Originale an das Paar übergeben. Der Fotograf verpflichtet sich sämtliche Kopien, die möglicherweise entstanden sind zu vernichten. Dieses schließt ausdrücklich u.a. folgendes vorgehen ein:
8.2 Bei digitalen Aufnahmen erhält das Paar einen oder mehrere Datenträger z.B. eine CD oder DVD mit allen Aufnahmen. Der Fonograf verpflichtet sich sämtliche Kopie z. auf Speicherkarten vollständig und unwiederbringbar zu vernichten. Auf Wunsch des Paares hat dieses unverzüglich z.B. durch ein neues Formatieren der Datenträger des Fotografen zu geschehen.
8.3 Wurden analoge Aufnahmen erstellt, verpflichtet sich der Fotograf alle Filme vor der Entwicklung dem Paar auszuhändigen.
8.4 Der Fotograf erhält die 5, 6 und 7 beschriebenen Aufnahmen vom Paar auf einem Datenträger (z.B. CD oder DVD) Die Verwendung der Daten ist auf dem Datenträger eindeutig gekennzeichnet. Z.B. können die Aufnahmen in verschieden eindeutig beschriftete Verzeichnisse sortiert sein. Dieser Datenträger ist Vertragswestandteil da dort die Zuordnung der einzelnen Aufnahmen zum Verwendungszweck erfolgt. Der Datenträger ist entsprechend sicher zu verwahren.


9 Honorar und Unkosten

9.1 Das Paar und der Fotograf sind sich einig, dass bei ihrem Treffen der Spaß vor und hinter der Kamera im Vordergrund stehen soll.
9.2 Es wird vereinbart gegenseitig auf ein Honorar zu verzichten.
9.3 Das Paar und der Fotograf tragen jeweils ihre eigenen Unkosten. Dieses beinhaltet insbesonders Fahrkosten, Verschleiß an Geräten oder an Hintergrundkarton, Beschädigungen aller Art sowie sonstige Kosten.
9.4 Direkte Kosten, die evtl. für ein Minestudio oder ein Hotel für die Aufnahmen anfallen werden 50/50 zwischen dem Paar und dem Fotografen geteilt. Eine eventuelle Anmietung durch einen Vertragpartner ist zuvor mit dem jeweils anderen abzustimmen. Die Kosten hierfür belaufen sich jeweils für das Paar und den Fotografen voraussichtlich auf ________€. Geringen Abweichungen sind möglich.
9.5 Werden analoge Filme verwendest, so werden die Kosten vom Paar getragen. Gleiches gilt z.B. für Filmkassetten.
9.6 Kosten für Datenträger z.B. CD oder DVD werden von Paar übernommen.


10 Vertraulichkeit

10.1 Das Paar und der Fotograf vereinbaren absolute Vertraulichkeit.
10.2 Insbesonders ist es beiden Parteien untersagt ohne ausdrücklich Zustimmung Namen, Andersessen oder E-Mail Adressen oder andere personenbezogenen Daten und Angaben zu veröffentlichen oder an dritte weiterzugeben.


11 Sonstige Vereinbarungen

11.1 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.


12 Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine Klausel aus diesem Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Gerichtsstand ist der Wohnort des Paares. Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt unabhängig vom Aufnahme Ort ausschließlich Deutsches Recht.



Paar: ___________________


Fotograf: ___________________
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