Mal eben ein paar ...
Mal eben ein paar Fakten zu dieser Frage und andern möglichen Fragen/Antworten (auch aus anderen Threads) stichpunktartig in den Raum geworfen:
Fotograf ist keine "geschützte Berufsbezeichnung". Wenn Du ein Bild machst, bist Du in dem Zusammenhang ein "Fotograf". Das war schon immer so.
Bis zur Handwerksnovelle durfte aber nur als Fotograf (niedergelassen mit öffentlichem Studio für Laufkundschaft) selbständig tätig sein, wer einen Meisterbrief hat. Es gab allerdings einige (teils unsinnige) Ausnahmen. U.a. durfen Fotogeschäfte (Verkauf von Fotoartikeln) auch ein Fotostudio betreiben - auch ohne einen ausgebildeten Fotografen beschäftigen zu müssen.
Pressefotografen (Journalisten), Fotokünstler und Werbeleute (studierte Fotodesigner, Grafikdesigner oder gelernte Mediengestalter mit späterer Ausrichtung auf Fotografie) haben schon immer "legal" gearbeitet.
Wenn Du etwas verkaufen möchtest, mußt Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.
Die Kleinunternehmer-Regelungen sind nicht immer praktisch. Es kann gerade in der Anfangsphase, wo Du u.U. viel Geld investieren mußt, gut für Dich sein, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, bekommst Du definitiv keine USt.ID-Nr. (Umsatzsteueridentifikationsnummer).
Wenn Du "nachhaltig" handelst, mußt Du jeden Cent, den Du verdienst, in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. "Steuerfrei durch Kleinunternehmerregelung" gibts nicht. Es gibt Steuerfreibeträge - relevant dafür ist aber Dein gesamtes Einkommen.
Du kannst EINEN Gewerbeschein beantragen. Dort führst Du einfach alle Tätigkeiten auf, die Du aufnehmen möchtest. "Mehrere Gewerbe" anzumelden, macht keinen Sinn (geht glaub ich auch nicht, solange das Personenbezogen ist). Es ist egal, ob Du angibst "Schnappsladen und Waschmaschinenentkalkung" oder "Fotografie und Handel mit Geräten und Zubehör".
Eine Anmeldung zur Berufsgenossenschaft ist nicht erforderlich, solange Du alleine tätig bist. Freiwillig ist sie aber möglich (aber nicht unbedingt sinnvoll, wenn Du noch einen Hauptberuf hast und schon versichert bist).
Beim Handel mit Fotozubehör solltest Du Dir auch zum Thema Rücknahmerecht (eBay/Fernabsatz), Gewährleistung und u.U. Produkthaftung machen. Teilweise ist das auch versicherbar (genauer gesagt: Sowas ist versicherbar, aber die Versicherungen sind nur teilweise bezahlbar ;-)).