Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
FETISCH FOTOGRAFIE
5273 Mitglieder
zur Gruppe
Fotografie & Technik
1161 Mitglieder
zum Thema
Fotografen gesucht für schöne Bilder Region Schweiz3
Bin die Lea und suche ein Fotografen, der mir ein paar schöne Bilder…
zum Thema
Fotograf für erotische Bilder gesucht PLZ 99---16
Ich suche einen Fotografen der sinnlich erotische Bilder von mir…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Kleinunternehmener als Fotograf

Kleinunternehmener als Fotograf
Hallo
ich möchte mich jetzt mal ganz legal als Kleinunternehmer Fotograf und Fotozubehört vertreiber anmelden.
Ich mache das nur Nebenberuflich, privat Bilder und keline VEranstaltungen.
wer macht ebenfalls sowas?
ich möchte aufgrund der 17.500 euro Grenze als kleinunternehmen bleiben und aufgrund der Ust Befreiung.
muss ich dann eine Steueridentifikationsnummer haben?
und Muss ich nun ein gewerbeschein anmelden oder nicht und wenn ja als Welches Gewerbe? wie nenne ich das? oder sind das 2 gewerbe..

Bitte NUR schreiben wenn ihr wirklich davon Ahnung habt und es auch betreibt, denn beim Finanzamt sagt jeder was anderes *gg*
Icke vorm Spiegel :-)
****ias Paar
704 Beiträge
schaue mal hier ...
Haben eine Frage ...

Sicherlich auch schon sehr interessant, wobei ich dir beim Steuerrecht nicht so helfen kann.

Meine die Folgebeiträge nach Dir.

LG
Anubias
ich will es ja unter der Kleinunternehmenklausel laufen lassen und NICHT gewerblich! das heiß steuerfrei ! bloß muss man sich da zusätzlich versichern oder so? weil man macht ja fotos mit menschen aber macht nix am Menschen, (wie zb physiotherapeuten )
........ meine bewunderung .........
......... für jemanden, der scheinbar keine ahnung von der sache hat - wie diverse fragen hier im forum ja beweisen ............

...... und sich nun als kleinunternehmer in diesem bereich umtun will........

........... sorry, das musste ich jetzt einfach mal loswerden ..........
tut mir wirklich leid das ich meine Sachen bei Ebay und Co völlig Legal verkaufen will und keine steuern hinterziehen will !
Es gibt auch menschen die nicht das große geld haben für ein photostudio und die haben sich bislang für schöne foto gefreut !
zudem wollte ich gleich beides zusammen als gewerbe laufen lassen um nix nachzumelden... aber naja sehe schon du verstehst es nicht!
muss loulou da schon einwenig beipflichten!
und wenn du als Fotograf gegen Honorar arbeiten willst muss du meines Wissens nach Beiträge an die Handwerkskammer abführen .....
Nach zwei Minuten gefunden...
http://pages.ebay.de/workshop/existenzgruender/

Gruss
Andreas
...............
habe dich schon verstanden............ finde es ja auch sehr löblich das du das alles legalisieren willst.............. *grins*

....... aber du hast mich nicht ganz verstanden ...........

......... meine grenzenlose bewunderung zollt der tatsache, mit nichtkönnen und null basiswissen (das meinte ich, hast du mit deinen fragen hier eindeutig bewiesen) geld als "fotofraf" und "verkäufer von fotzubehör" verdienen zu wollen..... in welchem maße auch immer.......... *roll*

........ meine ganz bescheidene persönliche meinung........

aber vielleicht hast du ja glück .................
...


... da du bemüht scheinst alles richtig zu machen, möchte ich noch folgenden Denkanstoß anbringen:

... meines Wissens ist "Fotograf" als Berufsbezeichnung geschütz und nicht jeder darf ihn so ohne weiteres führen ... vielleicht solltest du auch hier noch einige Infos einholen!

Viel Glück bei deinem Vorhaben!

Sicherlich ist deine Einstellung (keine Steuerhinterziehung, etc.) nicht die schlechteste ...



**********rello Mann
2.457 Beiträge
tipps
du mußt als kleinunternehmer ein gewerbe anmelden. du wirst auch vom finanzamt eine umsatzsteuer-ident-nummer bekommen und bist im ersten jahr umsatzsteuerpflichtig. nach einem jahr kannst du beantragen, von der umsatzsteuer ausgenommen zu werden und als kleinunternehmer zu gelten.
so war es zumindest bei mir in 2005. es kann natürlich sein, dass sich das wieder geändert hat oder auch andere finanzämter es anders handhaben.

am besten fragst du dein finanzamt. ruf da einfach mal an. fragen kostet nichts.

ob man sich als fotograf bezeichnen darf oder nicht, ist immer noch ein wenig strittig. seit dem 1.1.2004 besteht zumindest kein meisterzwang zur gewerbeausübung mehr. mein tipp: google mal ein wenig mit den begriffen
fotograf/meisterzwang/fotorecht. es kann sein, dass du mit dieser berufsbezeichnung zu beiträgen zur handwerkskammer herbeigezogen wirst....
aber, muss man sich fotograf nennen? nimm doch einfach einen ungeschützten begriff wie z.b. fotodesigner oder fotokünstler

dies ist keine rechts- oder steuerberatung und als solche auch nicht zu bewerten. für rechts- und steuerfragen wende man sich am besten an einen rechtsanwalt oder steuerberater des vertrauens (dieser satz muss leider sein).
Boooooooom
******Pic Mann
527 Beiträge
Ich...
...möchte loulou und my einfach mal zustimmen...

Vor allem die Sache mit der Berufsbezeichnung sollte nicht unbeachtet bleiben - da bekommt man schnell eins auf die Mütze. Grade im Bereich Photographie sind die Herrschaften da wenig lustig. Ich arbeite in einer Werbeagentur und wir haben einen angeschlossenen Fotoladen....bis vor kurzem wars z.B. nicht mal erlaubt, ohne einen Fotografen-Meister im Betrieb Passfotos anzubieten (!!!)

Also da auf jeden Fall aufpassen. Vielleicht geht "Fotodesigner"...

Und was das Können und Wissen angeht....naja - dazu wurde ja schon einiges gesagt...

Die Einstellung bzgl. der Steuern etc. ist sicher sehr PC...aber mal ehrlich: Wozu den Streß machen? Ich würds doch erst mal versuchen, obs überhaupt geht, dabei etwas mehr Kompetenz anhäufen und dann überlegen, ob man sich anhand der Summen wirklich anmelden muss...

Grüße!

R.
Carree
******_be Mann
58 Beiträge
Kleinunternehmerregelung
ARTistCyberello ich muß Dir bezüglich der Kleinunternehmerregelung wiedersprechen.

Mit der Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt ist ein "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" auszufüllen. In diesem ist unter Pkt 7.2 anzugeben, ob der Gesamtumsatz für das Gründungsjahr 17500 € übersteigen wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Kleinunternehmerregelung an dieser Stelle beansprucht werden.
Beansprucht man sie hier nicht, hat man für mindestens 5 Kalenderjahre die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben.

Was hier der günstigere Fall ist, muß sicher jeder für sich entscheiden, vieleicht kannst Du ja mal unverbindlich mit einem Steuerberater sprechen.
Ich persönlich hol mir schon ganz gern etwas von der Umsatzsteuer wieder.

Ein großer Unterschied ist aber zu machen zwischen der Tätigkeit als Fotograf oder Fotodesigner, was unter bestimmten Umständen als freiberufliche Tätigkeit und damit nicht gewerbesteuerpflichtig einzustufen ist.
Siehe hierzu:

http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html

und dem Verkauf von Fotozubehör etc über Ebay. Das in jedem Fall eine gewerbliche Tätigkeit mit der entsprechenden Gewerbesteuerpflicht ist.

Ob Fotograf ein geschützter Begrif ist, weiß ich nicht, aber um eine freie Tätigkeit auszuüben muß auch die entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden.

Für eine Gewerbliche Tätigkeit ist neben der Anmeldung beim Finanzamt auch die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Die sollte aber auf jeden Fall nicht nach der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, sonst gibt gleich zu Beginn mal ein Ordnungsgeld. ( ich durfte gleich zahlen).

Was es dann für Freigrenzen bei der Gewerbesteuer gibt, weiß ich nicht.

Vieleicht wäre es sinnvoll mal über einen Kurs bei einem Existenzgründerbüro nachzudenken. Die Kurse kosten nur ca. 20 € weil vom Arbeitsamt gefördert. Such einfach mal im Internet.

LG carree
Profilbild
********tion Mann
741 Beiträge
So nicht
ich will es ja unter der Kleinunternehmenklausel laufen lassen und NICHT gewerblich! das heiß steuerfrei !

Auch diese Einkünfte müssen versteuert werden, und zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Carree
******_be Mann
58 Beiträge
Steuerfrei
Stimmt, das ist ein großer Unterschied:

Die Kleinunternehmerregelung sagt lediglich, Deinen Kunden keine Mehrwertsteuer berechnest, die Du dann als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen mußt.
Im Gegenzug kannst Du dann für Deine Aufwendungen, wo Du die Mwst bezahlt hast, Dir diese vom Finanzamt Rückerstatten lassen.

Den Gesamtbetrag Deiner Einkünfte mußt Du am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung angeben und entsprechend versteuern, sofern Du nicht unter einer bestimmten Freibetragsgrenze liegst.

lg

Carree
......... @carree .........
.......... du meintest sicher, das die mwst nicht ausgewiesen wird und somit keine an das finanzamt abgeführt werden muss.......

dafür kannst du dir aber auch beim finanzamt KEINE mwst wiederholen, die bei evtl. aufwendungen anfallen .......... smile.......
Carree
******_be Mann
58 Beiträge
ok loulou
ok, hast es etwas einfacher ausgedrückt. *gg*
Mal eben ein paar ...
Mal eben ein paar Fakten zu dieser Frage und andern möglichen Fragen/Antworten (auch aus anderen Threads) stichpunktartig in den Raum geworfen:

Fotograf ist keine "geschützte Berufsbezeichnung". Wenn Du ein Bild machst, bist Du in dem Zusammenhang ein "Fotograf". Das war schon immer so.
Bis zur Handwerksnovelle durfte aber nur als Fotograf (niedergelassen mit öffentlichem Studio für Laufkundschaft) selbständig tätig sein, wer einen Meisterbrief hat. Es gab allerdings einige (teils unsinnige) Ausnahmen. U.a. durfen Fotogeschäfte (Verkauf von Fotoartikeln) auch ein Fotostudio betreiben - auch ohne einen ausgebildeten Fotografen beschäftigen zu müssen.
Pressefotografen (Journalisten), Fotokünstler und Werbeleute (studierte Fotodesigner, Grafikdesigner oder gelernte Mediengestalter mit späterer Ausrichtung auf Fotografie) haben schon immer "legal" gearbeitet.

Wenn Du etwas verkaufen möchtest, mußt Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.

Die Kleinunternehmer-Regelungen sind nicht immer praktisch. Es kann gerade in der Anfangsphase, wo Du u.U. viel Geld investieren mußt, gut für Dich sein, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, bekommst Du definitiv keine USt.ID-Nr. (Umsatzsteueridentifikationsnummer).

Wenn Du "nachhaltig" handelst, mußt Du jeden Cent, den Du verdienst, in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. "Steuerfrei durch Kleinunternehmerregelung" gibts nicht. Es gibt Steuerfreibeträge - relevant dafür ist aber Dein gesamtes Einkommen.

Du kannst EINEN Gewerbeschein beantragen. Dort führst Du einfach alle Tätigkeiten auf, die Du aufnehmen möchtest. "Mehrere Gewerbe" anzumelden, macht keinen Sinn (geht glaub ich auch nicht, solange das Personenbezogen ist). Es ist egal, ob Du angibst "Schnappsladen und Waschmaschinenentkalkung" oder "Fotografie und Handel mit Geräten und Zubehör". *zwinker*

Eine Anmeldung zur Berufsgenossenschaft ist nicht erforderlich, solange Du alleine tätig bist. Freiwillig ist sie aber möglich (aber nicht unbedingt sinnvoll, wenn Du noch einen Hauptberuf hast und schon versichert bist).

Beim Handel mit Fotozubehör solltest Du Dir auch zum Thema Rücknahmerecht (eBay/Fernabsatz), Gewährleistung und u.U. Produkthaftung machen. Teilweise ist das auch versicherbar (genauer gesagt: Sowas ist versicherbar, aber die Versicherungen sind nur teilweise bezahlbar ;-)).
Carree
******_be Mann
58 Beiträge
sehr gut ausgeführt,
aber mit dem du KANNST einen Gewerbeschein beantragen wäre ich ganz vorsichtig.

Wie gesagt, ich habe, damals, es ging genau um einen Internetversandhandel. dieses Gewerbe 4 Wochen nach Aufnahme des Geschäftes angemeldet.

Ordnungsgeld damals 80 DM.

LG carree
Die Betonung ...
Die Betonung lag auf "EINEN", nicht auf "kannst" - ich meinte damit, daß man nicht mehrere Gewerbescheine braucht ... *zwinker*

Früher konnte man aber ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden (hab ich mal gemacht in einer Sache, so ca. drei Wochen zurück).
Carree
******_be Mann
58 Beiträge
stimmt, "einen" war ja groß
kommt dan wahrscheinlich auf den Guten Willen der Behörde an.
Meine waren halt ganz Dienstbeflissen.

LG

carree
****hut Mann
172 Beiträge
also ich hab ja nicht viel anung aber wenn du ein produckt bei ebay vertreibst(gewerblich) dann musst du speziell bei fotografie auch oft fragen zu den produckten beandworten und in deiner producktbeschreibung die ja das aushängeschild ist wirst du nur gut geld verdienen wenn du das prudukt presentierst und zum beispiel dabei schreibst das produckt xy ist für portrai geignet durch xxxx und wie ich deinen beiträgen ennehme besitzt du wenig erfarung mit der fotografie und dessen zubehör
**********rello Mann
2.457 Beiträge
finanzamt und umsatzsteuer-ident-nummer
bei mir war es so, dass ich, obwohl ich es als kleingewerbe angemeldet habe,
erst mal ein jahr umsatzsteuerpflichtig war und mtl. die umsatzsteuererklärung machen mußte. vom finanzamt wurde es so begründet, dass damit die flut der unseriösen gewerbegründungen und der steuerhinterziehung etwas eingedämmt werden sollte. die argumentation habe ich zwar nicht verstanden, aber naja....
es war halt so. dass es woanders anders gehandhabt wird, ist gut möglich.
in deutschland kocht ja jedes bundesland und jede kommune ihr eigenes süppchen....
******mpy Paar
76 Beiträge
@****hut
guck doch mal bei Ebay hinein? wieviel da verkaufen und keinen plan davon haben was sie tun? es gibt doch zu jedem gerät ne internetseite oder ne anleitung *ggg* wirklich habe schon so oft bei ebay gefragt, die haben echt keinen plan was die verkaufen aber es wird gekauft *ggg* ein jammer
Icke vorm Spiegel :-)
****ias Paar
704 Beiträge
Umsatzsteuer
bei mir war es so, dass ich, obwohl ich es als kleingewerbe angemeldet habe,
erst mal ein jahr umsatzsteuerpflichtig war und mtl. die umsatzsteuererklärung machen mußte.
Und eine Abmeldung beim Finanzamt, geht wohl erst nach 5 Jahren (ab Tage der Anmeldung) jeden falls bei uns.

Wie schon gesagt, genau beraten lassen und sich gründlich informieren.

LG
Anubias
****hut Mann
172 Beiträge
@TheStimpy
stimmt auch wieder eigentlich schade
ja ist ein hammer
naja *lol*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.