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Vaterschaftstest - Illegal, weil heimlich? PART II

danke übrigens für den schnellen abdruck des urteils, nemesis *achtung*
Keine Ursache,sitze fast an der Quelle.

Gern geschehen!
Vielen Dank!
Hatte schon befürchtet, ich würde geächtet werden...

Mich betrifft dieses Urteil nicht, aber ich habe zwei wirklich gute Freunde, bei denen ich mitgefiebert habe, ob die Kinder nun die ihren waren oder nicht... und die hatten beide das Hindernis mit dem illegalen Vaterschaftstest... Beide kommen übrigens nicht als Vater in Frage... keine der Damen hatte den Anstand wenigstens betroffen zu gucken...
Yepp, ebenfalls Danke für die fixe Reaktion...

eine rechtliche Vaterschaft wird im Fall eines negativen Befunds damit aber nicht zwingend beendet.

Den Passus lese ich eher so, das hier der Vater geschützt werden soll, der ein Kind mit aufgezogen hat, es weiterhin als "seines" betrachtet und dem dann nicht sofort das Erziehungs/Sorgerecht aberkannt werden kann, nur weil er nicht biologischer Vater ist...

Nicht derjenige, dem ein Kind untergeschoben wurde für das er nicht mehr aufkommen will und muss...

Oder sehe ich das falsch?

LG der Bär
Ach
meine Exfrau hat sogar vor Gericht noch behauptet nie außerehelichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben und im nächsten Satz hat sie behauptet ich hätte es seit der Geburt schon gewußt (damit wäre die einspruchsfrist vorbei gewesen)
Den Passus lese ich eher so, das hier der Vater geschützt werden soll, der ein Kind mit aufgezogen hat, es weiterhin als "seines" betrachtet und dem dann nicht sofort das Erziehungs/Sorgerecht aberkannt werden kann, nur weil er nicht biologischer Vater ist...


Dem muss ich aber wiedersprechen.Alles nur Maklatur!


Was meinst Du warum mehr als 3/4 der Bevölkerung die Sprache der Juristen nicht versteht?

Weil sie genau diese bezwecken.

Viel gerede, viel verwirrung und niemand blickt mehr durch!
Hab ich`s doch geahnt... Danke für die Klarstellung... *zwinker*

Wie siehts denn ein Jurist?
Man geht davon aus das , wenn es den so kommen sollte, der Nicht Biologische Vater auch weiter zahlt wird!

Ist ja immer die Kontroverse >Recht haben und Recht bekommen< sind ja in unserem Lande zwei Welten!
ECHT???
Kopfschüttel...

DAS glaub ich ja jetzt nicht!

Erst kriegt so'n armer Wicht ein Kuckuckskind gesetzt und dann darf er da auch noch für bezahlen... Ohwei...
Na prima. Wie sich der Passus bezüglich der Nichtbeendigung der rechtl. Vaterschaft auswirken wird, lassen wir mal dahingestellt. Klingt mir sehr nach Schutz des Kindes und nicht des Vaters.
Damit kann zweierlei gemeint sein:
a) der Schutz des Kindes vor Verarmung, sprich, eine Weiterverpflichtung zum Unterhalt oder
b) der Schutz des Kindes vor Entzug der Besuchsrechte etc.

Das wird wohl in der Urteilsbegründung konkretisiert werden.
soeben gelesen:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Männern gestärkt, die daran zweifeln, ob sie die biologischen Väter ihrer Kinder sind. Nach dem Urteil muss der Gesetzgeber bis Ende März 2008 ein Verfahren einführen, mit dem sie sehr viel leichter als bisher ihre Vaterschaft überprüfen lassen können. Heimliche Gentests bleiben aber weiterhin als Beweismittel unzulässig, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen.

Keine zwingende Trennung vom Kind
Nach Maßgabe der Karlsruher Richter reicht künftig allein der "Zweifel an der Vaterschaft" aus, um eine Überprüfung einleiten zu können. Anders als bisher soll am Ende des Verfahrens aber nicht die zwingende rechtliche Trennung vom Kind stehen, falls ein Gentest negativ ausfällt. Statt dessen müsse es in der Neuregelung einem Vater ermöglicht werden, auch weiterhin zu dem Kind zu stehen.
Zehn Jahre Unterhalt für ein fremdes Kind
Anlass für das Urteil war die Klage eines Mannes, die durch alle gerichtlichen Instanzen gegangen war. Er hatte durch einen heimlichen Test festgestellt, dass er mehr als zehn Jahre Unterhalt für das Kind eines anderen Mannes gezahlt hatte. Selbst Justizministerin Brigitte Zypries, die Männer wegen heimlicher Tests bislang sogar einsperren lassen wollte, hatte bei der mündlichen Verhandlung im November 2006 Hilfe versprochen.

"Begründeter Verdacht"
Im europaweiten Vergleich sind die Hürden für eine Anfechtungsklage der Vaterschaft vor deutschen Gerichten einzigartig hoch: Der rechtliche Vater - der Ehemann gilt automatisch als der Vater des Kindes - muss einen "begründeten Verdacht" vortragen, dass die Kindsmutter ihm nicht treu war. Gelingt ihm das nicht, hat er kein Recht, einen offiziellen Vaterschaftstest machen zu lassen.

Heimliche Tests sind kein Beweis
Auch im konkreten Fall, der durch alle Instanzen ging, scheiterte der Mann an den hohen Hürden des deutschen Rechts: Er verlor die Klage, obwohl ein Gutachten belegte, dass er 90 Prozent seiner Zeugungskraft verloren hatte. Für das Gericht war dies allein noch kein "begründeter Verdacht". Heimlich machte er einen Vaterschaftstests. Dieser brachte dem Kläger zwar die Gewissheit, dass die Tochter nicht von ihm stammt - doch Unterhalt zahlen musste er trotzdem. Bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) beschieden ihm alle Instanzen, dass heimliche Tests als Beweis nicht zugelassen sind, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen.

Gesetz könnte Rechtsanspruch schaffen
Ihm und anderen Männern könnte das Bundesverfassungsgericht nun helfen. Bereits bei der mündlichen Verhandlung zeigten die Verfassungshüter reges Interesse an einem Gesetzgebungsantrag aus Bayern, wonach Väter einen eindeutigen Rechtsanspruch auf einen offenen legalen Abstammungstest erhalten sollen. Ist die Mutter dazu nicht bereit, kann dies - wie auch sonst bei Streitigkeiten über das Sorgerecht - ein Familiengericht klären. Ein Test dürfte Vätern dann nur bei einem offensichtlichen Rechtsmissbrauch verweigert werden.

Jedes Jahr 30.000 Vaterschaftstests
Für eine Gesetzesänderung zugunsten der Väter plädiert nun auch die Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten (Valid). "Väter haben ein Recht auf Kenntnis ihrer Vaterschaft", begründet Angelika Lösche von Valid die Forderung. Ihr zufolge werden bundesweit etwa 30.000 Vaterschaftstests im Jahr vorgenommen. Die meisten von ihnen seien gerichtlich angeordnet oder erfolgten mit dem Einverständnis aller Beteiligten. Allenfalls fünf bis zehn Prozent der Tests würden heimlich eingeholt, berichtete Lösche.

Viele zweifeln ohne Grund
Nach Angaben der Justizministerin gab es im Jahr 2004 bundesweit vor den Gerichten fast 23.000 Abstammungsverfahren. In 80 Prozent dieser Fälle sei aber festgestellt worden, dass die Kläger auch die leiblichen Väter waren, erklärte Zypries. Wegen dieser hohen Zahl erwägt die SPD-Ministerin nun ein zusätzliches Verfahren, in dem Männer ihre Vaterschaft prüfen lassen können, ohne sie zugleich anfechten zu müssen. "Väter müssen sich dazu dann nicht vom Kind lossagen und eine Ehe unnötig gefährden", begründete Zypries bei der mündlichen Verhandlung.


Die Tante
*katze*

Na dann warten wir die mal ab.. auch wenn ich hoffe, nie in den Genuss irgendwelcher Streitigkeiten in dieser Frage zu kommen...
Interessant wäre es schon....
***er Mann
2.550 Beiträge
@ jori
der Schutz des Kindes vor Verarmung, sprich, eine Weiterverpflichtung zum Unterhalt
Dieses Argument kann man nicht so einfach stehen lassen. Es unterstellt, dass die Männer, die der Frau das Kind "angehängt" haben, allesamt obdachlose Penner sind. Dem ist aber in den meisten Fällen nicht so. Der Mutter steht es frei, Unterhalt vom richtigen Vater einzuklagen, das Kind ist beim richtigen Vater im Todesfall pflichtteilsberechtigt.
Schwierig wird's halt, wenn der Vater wirklich nicht mehr eruierbar ist, z.B. im Fall einer Vergewaltigung.

@ Zitat von Häkeltante:
Im europaweiten Vergleich sind die Hürden für eine Anfechtungsklage der Vaterschaft vor deutschen Gerichten einzigartig hoch
Das unterstreicht ja, was ich schon mehrfach geschrieben habe: Das von Richtern konstruierte "Persönlichkeitsrecht" ist alles andere als ein unverrückbares Naturgesetz. In Deutschland macht man eine Riesensache draus, mit absurden Folgen wie der bisherigen Fast-Unmöglichkeit einer erfolgreichen Vaterschafts-Anfechtungsklage. In Österreich bspw. wird dieses Thema (Persönlichkeitsrechte) nur am Rande diskutiert und weit weniger leidenschaftlich. Damit stehen wir Ösis offenbar bei weitem nicht allein da in Westeuropa.

@ Frau Zypries:
Wegen dieser hohen Zahl erwägt die SPD-Ministerin nun ein zusätzliches Verfahren, in dem Männer ihre Vaterschaft prüfen lassen können, ohne sie zugleich anfechten zu müssen. "Väter müssen sich dazu dann nicht vom Kind lossagen und eine Ehe unnötig gefährden",
Naja, ganz geheuer ist mir die Dame nicht. Zuerst die Sache mit der Gefängnisstrafe für illegale Vaterschaftstest, jetzt diese realitätsfremde Aussage. Wenn ein Vater gerichtlich eine Vaterschafts-Feststellungsklage anstrengt (also einen Gentest ohne Zustimmung seiner Frau), ist die Ehe so oder so gefährdet.
***an Frau
10.907 Beiträge
Ich glaube es gibt keine gesellschaftliche Frage die in ihrer Feststellung wer der biologische Vater ist, so zwiespältige Gefühle aufwirft.

Ketzerisch könnte man ja sagen Frau und Mutter sind die Verursacher des Problems bei der Unterschiebung eines so genannten Kuckuckskindes. Wäre sie ehrlich ihrem Partner und auch dem Kind gegenüber könnte dieses Problem nicht akut werden. Nun hat der Gesetzgeber aber die Familie zu dem Nonplusultra unserer sozialen Gesellschaft gemacht und sie steht unter einem, seinem ganz besonderen Schutz.

Durch die Möglichkeit neuerer medizinischer Kenntnisse sind auch neue Fragen bzgl. der Vaterschaft eines in der Ehe geborenen Kindes entstanden. Und da merkt man halt wieder wie langsam der Gesetzgeber reagiert auf die neuen Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung.

Ich bin auch gespannt wie die Gesetzgebung diesbezüglich mal aussehen wird und ob sie Bestand haben wird vor dem BGH. Aber die derzeitigen politischen Lage und den gemachten Erfahrungen mit neuen Gesetzen in den letzten Jahren (Hartz I, II, IV, Gesundheitsreform, Altersvorsorge etc.) lässt auf nichts Gutes hoffen und dem BGH wird die Arbeit nicht ausgehen.

So ist das eben, wenn Gesetze von Lobbyisten anstatt von kompetenten Fachleuten gemacht werden.
1:1 Unentschieden
Also das ist ja mal echt ne gute Nachticht. Ich muss mich -als Nicht-Familienrechtlicher hoffentlich verzeihlich - natürlich etwas zurück nehmen: ich ging immer davon aus, dass ein BVerfG-Urteil schon vorlag, weil die Argumentation (des BGH) ja auch verfassungsrechtlich erfolgte. Insofern also bitte mein bisheriges Schimpfen auf das BVerfG auf den BGH beziehen. Es war schon oft so in der Rechtsgeschichte, dass der (eher konservative) BGH sich erst durch das (etwas liberalere) BVerfG bremsen läst. Schad eigentlich. Aber zum Thema STeine statt Brot durch Gerichte machen wir mal nen eigenen Thread auf, ja? *roll*

Was den Inhalt des Urteils angeht: Also ich war schon überrascht zu sehen, dass die Richter zumindest mal im Ansatz sehr ähnliche Gedanken verfolgt haben wie ich. Der Wichtigste hiervon: Auch der Vater hat ein (gleichwertiges) Persönlichkeitsrecht zu erfahren, ob er nu Vater is oder nicht! Wenn man den Knacks im Hirn beseitig hat, unter dem 99% unserer Richter leiden, dass nämlich ein Mann im familienrechtlichen Verfahren nicht einfach nur Barmittelbereitsstellungsobjekt ist, so eine Art Geldautomat, dann ist man schon einen wesentlichen Schritt weiter.

Was mich auch sehr gefreut hat, ist das mit aller Deutlichkeit festgestellt wurde, dass man den Mann auch nicht auf die Zustimmung des Kindes - oder gar der Mutter - verweisen kann. Auch wenn hier die Deutlichkeit der Worte nachlässt, der dahinter verborgene Interessenkonflikt - die Mutter bzw. das Kind müsste, bleibt es bei der Wahrheit evtl. gegen eigenen finanzielle Interessen verstossen (ok ich weiss, Mütter sind alles Altruisten *baeh* )- wurde endlich mal identifiziert.

Ja und dann noch ein Dritter Punkt: Nicht ganz in dem von mir geforderten, etwas radikaleren Ansatz, aber das BVerfG hat doch tatsächlich das getan, was ich für ÜBERFÄLLIG und die einzige vertretbare Mindestlösung halte: es fordert den Gesetzgeber auf diesen Zustand zu beseitigen und zwar relativ flux, binnen ca. eines Jahres.

Leider sind die Hilfen, die es dem Gesetzgeber für seine Tätigkeit gibt viel zu wenig konkret. Es wurde hier schon darauf hingewiesen, dass es ein totaler Schmarrn ist anzunehmen, der Vater will nur mal eben ein Papier haben, ob er jetzt biologisch Vater ist oder nur rechtlich - und ansonsten nix damit machen. Es geht immer um Unterhalt - für Kind und - viel häufiger - für die Frau! Oder um Erbsachen, etc.

Ebensowenig verstehe ich, wieso das BVerfG den Konflikt nicht auf Ebene des Verfassungsrechts löst und damit das Problem aus der Welt schafft. Schlaffis, alle miteinander! Wenn das Kind ein Grundrecht hat auf seiner seite und der Vater (dasselbe) Grundrecht auf seiner, dann muss man halt vernünftig abwägen in der konkreten Situation. Und dann muss man m.E. zum Schluss kommen, dass es einen Rechtsbehelf geben muss. Und wenn schon nicht das Anfechtungsverfahren, dann halt das Unterhaltsverfahren in dem man einfach per 100-Euro Abstammungstest die Vaterschaft feststellen lässt auf nicht völlig unqualifizierten Einwand des Vaters hin (eine Arte Beweisantrag eben, hatte ich auch schon mal zu geschrieben). Der Test kost nix, tut nicht weh und verzögert das Verfahren minimal). Und es führt eben nicht zur Auflösung der Bindungen, die bestehen, man bleibt rechtlich erst mal Vater - wenn man es dann noch sein will! Schade, wenn man das Ping Pong betrachtet.

Bin mal gespannt wie der Gesetzgeber das lösen wird. Hoffentlich wird das nicht wieder ein Gesetz nach dem Motto: Steine statt Brot. Eine Chance ist da, ein Fenster öffnet sich für alle Männer, denen ein Kind und jahrzehntelange Unterhaltsknechtschaft untergeschoben werden soll (und nur dagegen wettere ich hier!, keineswegs generell gegen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Frau und Kind, klar). Es liegt auch an uns, der Öffentlichkeit hier klar zu stellen, was wir für gerecht halten und richtig, damit es seinen Platz findet in den Gesetzbüchern.
Es wird immer besser...
... gerade eben ging's durchs Radio:

heimliche Vaterschaftstests sind nicht nur nicht zugelassen, NEIN, jetzt sollen diese auch noch bestraft werden...

Verlangt irgendeine Ministerin im Berliner Tageblatt...

Irgenwann isses doch mal gut, oder?
ich denke
die Ministerin hat selber was zu verbergen deswegen fordert die das *lol*
...neee, oder?
*haumichwech*

Das ist ja mal ein guter Gedanke, auf die Idee bin ich ja gar nicht gekommen! Da habt Ihr sicher recht...
na..
.. wir wissen es nicht aber die Vermutung liegt doch sehr nahe *genau*
***an Frau
10.907 Beiträge
Hier treibt die Fantasie aber jetzt seltsame Blüten. Möchtet ihr in einem Staat leben in dem unter Umständen persönliche Belange eines Ministers/MinisterIn ihr politisches Handeln bestimmt?

Der Bundesjustizministerin Zypries geht es in ihrem Statement um die grundsätzliche Regelung von der Verwendung von genetischem Material, der dann auch die Bestrafung des heimlichen Vaterschaftstest mit einschließen würde.

Außerdem betonte sie auch, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen werde der ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft anbietet. Der Vater soll einen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft bekommen ohne dabei automatisch die rechtliche Vaterschaft zu verlieren wenn der Test ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Diese von ihr anvisierte Regelung hat nur peripher mit der gestrigen Entscheidung des BGH zu tun.
***er Mann
2.550 Beiträge
@ evian
Diese von ihr anvisierte Regelung hat nur peripher mit der gestrigen Entscheidung des BGH zu tun.
Das stimmt nicht, denn ...
dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen werde der ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft anbietet. Der Vater soll einen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft bekommen ohne dabei automatisch die rechtliche Vaterschaft zu verlieren wenn der Test ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist.
... genau dieses Gesetz vorzulegen hat Ihr (bzw. eigentlich dem Bundestag) der BVerfG in seinem gestrigen Urteil aufgetragen.

Zum Thema Bestrafung:
Auch wenn es nun statt eines heimlichen Vaterschaftstests ab 2008 die Möglichkeit eines offiziellen geben wird, wüsste ich jetzt nicht, was an der Anfertigung eines heimlichen Tests so Schlimmes dran sein sollte, dass es gleich in den Strafrechtskatalog aufgenommen werden müsste. Das ist völlig unverhältnismäßig.
BVerfG Pressemitteilung
Hallo Leute,

damit wir nochmal genau wissen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, gebe ich Euch nochmal die Pressemitteilung wieder:


"Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 18/2007 vom 13. Februar 2007

Zum Urteil vom 13. Februar 2007 – 1 BvR 421/05 –

Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht
verwertet werden – Gesetzgeber muss aber Verfahren
allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen

Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich
eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des Rechts
des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als
Beweismittel ablehnen. Der Gesetzgeber hat aber zur Verwirklichung des
Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes
von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes
Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Dem
Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. März 2008 eine entsprechende
Regelung zu treffen. Dies entschied der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 13. Februar 2007. Der
Verfassungsbeschwerde lag der Fall einer Vaterschaftsanfechtungsklage
zugrunde, die auf einen heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest
gestützt war. Die Zivilgerichte hatten die Verwertung des Gutachtens als
Beweismittel abgelehnt.
(Zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung Nr. 77/2006 vom 30. August 2006)

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

I. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht nur das
Recht eines Mannes auf Kenntnis der Abstammung des ihm rechtlich
zugeordneten Kindes, sondern auch auf Verwirklichung dieses Rechts.
Der Gesetzgeber hat es unter Verletzung dieses Grundrechtsschutzes
unterlassen, einen Verfahrensweg zu eröffnen, auf dem das Recht auf
Kenntnis der Abstammung in angemessener Weise geltend gemacht und
durchgesetzt werden kann.

1. Zwar besteht die Möglichkeit, auf privatem Wege mit Einwilligung
des Kindes beziehungsweise seiner sorgeberechtigten Mutter unter
Verwendung von Genmaterial des Kindes ein Vaterschaftsgutachten
einzuholen und dadurch Kenntnis über die Abstammung zu erlangen.
Dieser Weg ist jedoch bei Fehlen der erforderlichen Einwilligung
rechtlich verschlossen, da ein mit Hilfe von genetischem
Datenmaterial heimlich eingeholter Vaterschaftstest auf einer
nicht zu rechtfertigenden Verletzung des Rechts des betroffenen
Kindes auf informationelle Selbstbestimmung basiert, vor der die
staatlichen Organe Schutz zu bieten haben. Vor ungewollten
Zugriffen auf das genetische Datenmaterial eines Kindes ist auch
dessen sorgeberechtigte Mutter zu schützen. Zur
verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorge gehört auch,
im Interesse des Kindes darüber zu entscheiden, ob jemand
genetische Daten des Kindes erheben und verwerten darf.

2. Das Recht eines Mannes auf Kenntnis der Abstammung eines Kindes
von ihm verlangt aber für Fälle, in denen Zweifel an der
Vaterschaft bestehen, die Eröffnung eines Verfahrens, in dem die
Abstammung geklärt werden kann, ohne dass daran zwingend weitere
rechtliche Folgen geknüpft werden. Mit der Eröffnung eines
solchen Verfahrens schränkt der Gesetzgeber über den hiermit
notwendigerweise verbundenen Zugriff auf die genetischen Daten
des Kindes zwar das Recht des Kindes auf informationelle
Selbstbestimmung ein. Da es sich um Daten handelt, die in
Beziehung zu denen des Mannes stehen können, der rechtlicher
Vater des Kindes ist, ist das Recht des Kindes, diese Daten
nicht preiszugeben, ihm gegenüber aber weniger schützenswert.
Auch Grundrechte der Mutter stehen der Bereitstellung eines
Verfahrens zur Klärung und Feststellung der Abstammung eines
Kindes von ihm nicht entgegen. Zwar räumt das
Persönlichkeitsrecht der Mutter das Recht ein, selbst darüber zu
befinden, ob und wem sie Einblick in ihr Geschlechtsleben gibt.
Allerdings ist damit kein unzulässiger Eingriff in den
unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung der Mutter
verbunden. Der Eingriff dient dem vorrangigen Ziel der Klärung,
ob das Kind aus ihrer Beziehung mit dem rechtlichen Vater
hervorgegangen ist, der wiederum ein verfassungsrechtlich
geschütztes Recht auf Kenntnis hat, ob das Kind von ihm
abstammt.

3. Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch ist kein Verfahren, das dem Recht des Vaters allein
auf Kenntnis der Abstammung des Kindes von ihm in
verfassungsgemäßer Weise Rechnung trägt. Es beendet die
rechtliche Vaterschaft, wenn sich im Verfahren erweist, dass das
Kind nicht von seinem rechtlichen Vater abstammt. Zwar kommt es
auch zur Klärung der Vaterschaft. Wegen seines überschießenden
Zieles der rechtlichen Trennung vom Kind wird aber das
Anfechtungsverfahren nicht dem Recht eines Mannes auch auf bloße
Kenntnis der Abstammung eines Kindes von ihm gerecht. Der Wunsch
eines rechtlichen Vaters kann sich allein darauf richten, zu
wissen, ob das Kind wirklich von ihm abstammt, ohne zugleich
seine rechtliche Vaterschaft aufgeben zu wollen. Auch die
gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Vaterschaft
angefochten werden kann, sind, bezogen auf die Verfolgung des
Interesses, Kenntnis von der Abstammung seines Kindes zu
erlangen, unverhältnismäßig. Geht es lediglich um die Verfolgung
dieses Ziels steht dem Recht des Vaters auf Kenntnis der
Abstammung kein entsprechend gewichtiges, schützenswertes
Interesse von Kind und Mutter gegenüber. Daher wäre es nicht
gerechtfertigt, ein Verfahren zur Klärung und Feststellung der
Abstammung an dieselben Darlegungslasten und Fristen zu binden,
die für die Anfechtungsklage maßgeblich sind. Zur
Verfahrenseröffnung reichte hier aus, wenn der rechtliche Vater
Zweifel an der Abstammung des Kindes von ihm vorträgt.

II. Nach diesen Maßstäben ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Es
entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung
heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen
Verletzung des Rechtes des betroffenen Kindes auf informationelle
Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen. Auch der Umstand, dass
bislang kein Verfahren zur Verfügung steht, das es einem Mann
ermöglicht, allein die Abstammung eines ihm rechtlich zugeordneten
Kindes zu klären und feststellen zu lassen, führt nicht dazu, ein
solches besonders schützenswertes Interesse des Beschwerdeführers
anerkennen zu können.

III. Auf welche Weise der Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur
Bereitstellung eines Verfahrens allein auf Feststellung der
Vaterschaft nachkommt, liegt in seiner Gestaltungsfreiheit.
Allerdings ist er gehalten, Sorge dafür zu tragen, dass im
Vaterschaftsanfechtungsverfahren das verfassungsrechtlich
geschützte Interesse des Kindes, gegebenenfalls seine rechtliche
und soziale familiäre Zuordnung zu behalten, auch weiterhin
Berücksichtigung findet. So etwa kann er sicherstellen, dass die
nun leichter zu erwerbende Kenntnis des rechtlichen Vaters, nicht
biologischer Vater zu sein, im Anfechtungsverfahren in bestimmten
Fällen nicht sogleich zur Beendigung der rechtlichen Vaterschaft
führt.

Das Urteil ist, soweit es die mit der Verfassungsbeschwerde
angegriffenen Entscheidungen bestätigt, mit 6 : 2 Stimmen ergangen, im
übrigen einstimmig."

Die Entscheidung selbst könnt Ihr unter

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html

nachlesen.

Das lässt doch hoffen!
siehe *pfeil* seite 2, josua...

dennoch: danke!
:-)
ist es nicht interessant wie ein einzelner prakmatiker...

sprich der kläger, ein so nicht diskutierbares grundrecht aushebelt!
dafür liebe ich diese demokratie, auch wenn sie oft schmerz mit ihren theoretikern und standesdünkeln.

auch wenn der gesetzgeber dies nicht so umsetzen wird wie viele es sich wünschen, es zeigt das sich zu kämpfen lohnt.
ein idealist, der bestimmt sehr oft hat hören müssen das es sich gegen den staat nicht zu klagen lohnt, er hat für andere den weg freigemacht.

und andere, einzelkämpfer werden diesen weg weitergehen. denn schon immer haben in der menschheitsgeschichte einzelen das buch der weltgeschichte geschrieben. idealisten waren es, andere nennen sie träumer, aber jener träumer hat ein unsinniges gesetz zum fallen gebracht.

dies sollte allen, die sich an feste starre regeln halten und umunstößlich daran glauben, schwer zu denken geben.
oder besser gesagt, sie sind zu bequem den weg des widerstandes zu gehen. weil es so schön einfach ist, sich an vorschriften zu laben.
und wer sich einmal in seinem leben mit vater staat angelegt hat, weis wie schwer es ist dagegen anzugehen.
und unsinnige, oder gar ungerechte gesetze gibt es noch zugenüge. es zeigt aber auch das man es schaffen kann. und dies ist eine stärke unserer demokratie.

daher mein respekt und achtung dem kläger der diese erreicht hat
***an Frau
10.907 Beiträge
@kater001
Der BGH hat entschieden, dass ein heimlich gemachter Vaterschaftstest nicht verwertbar ist bei der Feststellung der Vaterschaft.

Was die Bundesjustizministerin Zypries jetzt mit ihrem Statement gemeint hat, dass ein heimlich gemachter Vaterschaftstest unter Strafe gestellt werden soll.

Darüber hat der BGH in seinem Urteil vom 13.02.07 nicht entschieden.
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