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Vaterschaftstest - Illegal, weil heimlich? PART II

*****e59 Mann
618 Beiträge
wie sieht es eigentlich mit dem selbstbestimmungsrecht von "kuckuckskindern" aus, wenn von ihren müttern verhindert wird, daß sie ihre wahre abstammung erfahren?

Deshalb:
wie bereits geschrieben:

Tests unmittelbar nach der Entbindung!

Auch um eine Vertauschung durch die Klinik zu verhindern.
****_ni Mann
236 Beiträge
Nicht gültig
Du hast immer die möglichkeit einen heimlichen test zu machen. Dieser wird nie vor Gericht bestannt haben. Solltest du aber durch deinen Test festgestell haben bas Du möglicherweise nicht der Vater bist so kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen und dort deine zweifel ankündigen. Der wird dann einen zugelassenen Test beantragen.
***er Mann
2.553 Beiträge
Der wird dann einen zugelassenen Test beantragen.
Der Antrag wird aber erst dann gegen die Mutter durchsetzbar sein, wenn das neue Gesetz beschlossen ist.
****_ni Mann
236 Beiträge
da gibt es
immer noch die Möglichkeit auf den verdacht die Zahlung der Aliemente einzustellen. diese kündigt man an weil der Verdacht besteht das man nicht der Fater ist. So ist die Mutter verpflichtet einen Test machen zu lassen un die Vaterschaft zu beweisen
***er Mann
2.553 Beiträge
@ Jeck:
Stimmt leider nicht, lies Dir doch diesen Thread bitte in wenig durch. Da haben sich auch einige Juristen zu Wort gemeldet. Kurz zusammengefasst: Im Fall einer Ehe oder einer Scheidung liegt die Beweislast beim vermeintlichen Vater. Er muss beweisen, dass er nicht der leibliche Vater ist. Dazu muss er aber triftige Gründe bringen, z.B. muss er zunächst Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Mutter zu dieser Zeit nur mit ihm geschlafen hat. Das ist aber äußerst schwierig, denn er müsste jemanden haben, der vor Gericht behauptet, er habe mit dieser Mutter Sex gehabt zum fraglichen Zeitpunkt. Erst dann besteht überhaupt die Möglichkeit eines gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests. In allen anderen Fällen kann die Mutter als Vertreterin des Kinds diesen Test verweigern, unter Berufung auf das von Verfassungsrichtern zusammengebastelte "Persönlichkeitsrecht".

Nur wenn die Mutter keine feste Beziehung gehabt hat, liegt die Beweislast bei ihr. Dann müssen alle potenziellen Väter einen Vaterschaftstest machen.

Alimente nicht zu zahlen bringt überhaupt nichts. Sie werden dann eben gepfändet, wobei im deutschen Familienrecht, wie hier zu lesen war, dem (vermeintlichen) Vater nicht einmal das Existenzminimum fix zugestanden wird.
@eck
sorry, aber das ist vollkommen an der Rechtslage vorbei, was Du da schreibst. Stimmt nicht hinten und nicht vorne! Zumindest bei währen der Ehe geborenen Kindern vermutet das Gesetz die Vaterschaft: Beweislast ergo beim Vater! Ohne Test kein Beweis möglich. Heimliche Tests zählen nicht. Offizielle gibt es nur, wenn man Tatsachen vortragen (und beweisen kann), die die Vaterschaft in Frage stellen. Das ist in 99% der Fälle nicht möglich. Ergo kein Recht die Zahlungen einzustellen. Tut man es doch ist binnen 14 Tagen eine einstweilige Verfügung da (vollstreckbar!), die die Zahlung regelt bzw. die Frau geht zum Sozialamt lässt sich Unterhaltsvorschuss geben und das Sozialamt klagt das dann ein bei Dir!
KJ *roll*
****_ni Mann
236 Beiträge
wenn ihr
meinen vorherigen Beitrag gelesen hättet müßtet ihr mich nicht kritisieren.
Ich sage je auch nicht, das die Zahlung der Aliemente kommplett eingestell werden sondern erst einmal aufgehoben werden. Man sollte diese erst einmal zwischenlagern. Wenn es zu einer mahnung kommt hat man immer das recht Einspuch zu erheben. Dann ist die Mutter in Beweisplicht.
sorry
und wenn Du unsere Beiträge gelesen hättest, wüsstest Du, dass eben genau das Schmarrn ist! Die Beweispflicht liegt im Regelfall genau nicht so wie Du sie beschreibst, sondern umgekehrt beim Mann! Und wenn man die Zahlungen für ein Kind einstellt hat man ruck-zuck ne einstweilige Anordnung gegen sich und schaut dumm aus der Wäsche! Von der Tatsache mal abgesehen, dass das Nichterfüllen von Unterhaltspflichten unter bestimmten Umständen auch als Straftat gewertet wird. Genauso falsch sind auch Deine Ausführungen zum Vaterschaftstest (eben weil schon die Ausführungen zur Beweispflicht flasch sind) aber dazu lies am besten mal den ersten Teil dieses Forums. Gruss. KJ
****_ni Mann
236 Beiträge
Ich glaube
hr seid gerne bereit umsonst Unterhalt zu zahlen. Wenn man berechtigte Ahnung hat, das daskind nicht von ihm ist hat man auch das recht bis auf weiteres die Zahlung einzustell. Man muss dieses auch mit einem Anwalt bespechen damit dieser dann auch die nötigen schritte einleiten kann. Sollte es sich nämlich heraustellen das man doch nicht der Vater ist so kann amn bereits geleistete Unterhaltszahlungen nicht wieder zurück vordern
ich gebs auf..
probiers einfach aus und gib mir das Result nicht durch, ich kenns schon. Du musst Dich ja nicht durch mich eines Besseren belehren lassen.
KJ *roll*
Also jetzt einmal Klartext
Ich bin ein Vater von einem Kuckuckskind und ich mußte Zahlen bis zur Rechtkräftigkeit des Urteils - sprich der Richter hat das Urteil gesprochen, ich mußte aber noch 1 Monat länger den Unterhalt zahlen da erst mit Rechtskräftigkeit die Zahlungen das Jugendamt übernimmt. Ich kann das ganze vom Erzeuger wieder einklagen.
Wer die Unterhaltszahlungen einstellt hat ganz schnell den Gerichtsvollzieher in der Firma mit einer Lohnpfändung denn dies macht nicht die Mutter sondern das Jugendamt und die holen sich das Geld.
kann man nur
Mitleid haben. *snief* traurige wahrheit. kj
****_ni Mann
236 Beiträge
Vaterschaftstest
Und dann hat man auch das recht einen Verwertbaren vaterschaftstest machen zu lassen den die Mutter dann nicht werweigern darf
***er Mann
2.553 Beiträge
@ Jeck:
Es wäre nett, wenigstens überblicksmäßig die Rechtsquellen zu erfahren, wo Du Deine Behauptungen her hast. Sonst müsste ich annehmen, dass Du Dir diese
a) aus den Fingern gesogen, oder
b) in Anbetracht Deines Nicks beim letzten Karneval aus dem Text einer Büttenrede entnommen hast.
ÄTZ
Der heimliche Vaterschaftstest ist ungültig, weil im Falle eines negativen Ergebnisses, also einer anfechtbaren Vaterschaft und einer Mutter, die sich weigert, den Vater des Kindes zu benennen, der Staat den Unterhalt zahlen muss.

Es ist ein reines Zahlenspiel mehr nicht.

Natürlich haben Männer moralisch Anspruch darauf zu erfahren, ob sie der Vater sind. Wo leben wir denn? Auf dem Planet der Affen?

Die ganze Diskussion über irgendwelche Rechte des Kindes sind albern in einem Land, in dem es nach wie vor gestattet ist Kinder zu schlagen.
@Jeck
Ich rate auch, es einfach mal auszuprobieren. Wenn die Mutter keine rechtlichen Schritte unternimmt, kommst Du damit natürlich durch.
Andernfalls wirst Du recht schnell Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen: Wenig fertigt ein Gericht so schnell aus wie einen volstreckbaren Unterhaltstitel <G>
****_ni Mann
236 Beiträge
Kein Gericht
darf Ein Unterhalt einpfänden lassen wenn die Rechts nicht geklärt ist.
Bezahlt ruhig den Unterhalt für eure Kukukskinder weiter ich tue es nicht
Sorry Jeck
So Naiv war ich auch mal - das Gericht macht nichts illegales, da das Kind während der Ehe gezeugt oder auf die Welt kam bist du der Vater - bis ein Gericht was anderes entscheidet - ich hab lang genug mir von Richtern das erklären lassen in insgesamt 4 Verhandlungen - aber träum weiter von einem Recht das es leider nicht gibt
***an Frau
10.900 Beiträge
Heute wurde in ein neues Kapitel für die Klärung eines Vaterschaftstest mit den entsprechenden Folgen auf den Weg gebracht.

Vaterschaftstest: Mehr Rechte für Männer
Zypries stellt neuen Gesetzentwurf vor

Männer sollen erstmals einen eigenständigen Anspruch auf Klärung der Vaterschaft erhalten - heimliche Gentests bleiben aber verboten. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach ein neues gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Abstammung eingeführt werden soll.

Nach dem Gesetzentwurf erhält der Mann nun ohne weitere Voraussetzung einen Anspruch gegenüber dem Kind und der Mutter zur Abgabe von Genmaterial. Wird ihm das verweigert, so kann die Zustimmung beider durch das Familiengericht ersetzt werden. Nach diesem Verfahren kann dann der Betroffene entscheiden, ob er danach die Anfechtungsklage erhebt. Er erhält aber auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen, wenn er nicht der Vater des Kindes ist.

Quelle zdf, mit Material von dpa und ap
Na also
Geht doch *g*
Jetzt muß es nur noch so...
... verabschiedet werden - wenn das klappt freut mich das für alle
***A1 Mann
650 Beiträge
na also
da es seit langem einmal wieder ein gesetz ist das männer schützt und so für ausgeglichenheit sorgt finden wir es sehr gut und befürworten es.
***er Mann
2.553 Beiträge
Finde den Gesetzesentwurf auch rundum gelungen.
zu schön
um wahr zu sein...warten wir mal ab, was superkonservative Abgeordnete daraus noch machen können....da bin ich noch etwas skeptisch... *roll*
*****e59 Mann
618 Beiträge
zu den superkonservativen abgeordneten - könnte mir vorstellen, daß die ein starkes interesse daran haben, daß es keine kinder mehr gibt, die von ihrer geburt an ihre abstammung nicht nachweisen können.

im radio kam gerade durch, daß jedes kind für künftige vorsorgeuntersuchungen einen strichcode bekommen soll. - da könnte man die abstammung doch gleich mit einarbeiten?
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