@ Jeck:
Stimmt leider nicht, lies Dir doch diesen Thread bitte in wenig durch. Da haben sich auch einige Juristen zu Wort gemeldet. Kurz zusammengefasst: Im Fall einer Ehe oder einer Scheidung liegt die Beweislast beim vermeintlichen Vater. Er muss beweisen, dass er nicht der leibliche Vater ist. Dazu muss er aber triftige Gründe bringen, z.B. muss er zunächst Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Mutter zu dieser Zeit nur mit ihm geschlafen hat. Das ist aber äußerst schwierig, denn er müsste jemanden haben, der vor Gericht behauptet, er habe mit dieser Mutter Sex gehabt zum fraglichen Zeitpunkt. Erst dann besteht überhaupt die Möglichkeit eines gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests. In allen anderen Fällen kann die Mutter als Vertreterin des Kinds diesen Test verweigern, unter Berufung auf das von Verfassungsrichtern zusammengebastelte "Persönlichkeitsrecht".
Nur wenn die Mutter keine feste Beziehung gehabt hat, liegt die Beweislast bei ihr. Dann müssen alle potenziellen Väter einen Vaterschaftstest machen.
Alimente nicht zu zahlen bringt überhaupt nichts. Sie werden dann eben gepfändet, wobei im deutschen Familienrecht, wie hier zu lesen war, dem (vermeintlichen) Vater nicht einmal das Existenzminimum fix zugestanden wird.