Rechtlich!?
Mal ganz abgesehen davon, dass es absolut daneben ist und man sich die Frage gefallen lassen muss, wie man sich so in seinem Partner täuschen konnte….Vorausgesetzt ihr seit volljährig, die Person nutz die Bilder nicht gewerblich, es sind keine Tiere drauf…..usw. ist das strafrechtlich erst einmal überhaupt NICHTS!
Dennoch kann man sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, wenn man die Bilder unberechtigt der Allgemeinheit preisgibt. Das kann einen bis zu 250 000 Euro kosten (dafür muss man das natürlich im großen Stiel betreiben).
Eventuell könnte man dann noch auf dem zivilrechtlichen Weg Schadensersatz einklagen, bzw. auf Unterlassen klagen….
Ganz schlechte Karten hat man, wenn einem die Person, die die Bilder verbreitet nicht bekannt ist. Dann kann man nur gegen den Betreiber der Seite auf Unterlassen klagen (mit höchst fragwürdigem bzw. langwierigem Ergebnis, wenn er im Ausland sitzt).
Wegen eines Bildes, eines Videos wird allerdings keine Behörde sich auf die Suche nach einem Unbekannten machen.
Also Willkommen im Rechtschaos Deutschland!
Für all Dies gilt natürlich, wenn der Chef, die Freunde und die Eltern bisher noch nichts davon wissen………….dann bestimmt!