Formulierung aktualisieren
Wenn man bewerten will, inwiefern das Swingen der heutigen Zeit gegen diese beiden Gebote verstösst, sollte man sich überlegen, was in damaliger Zeit die Motivation zum Aufstellen solcher Gebote war.
Es gab keine Swingerclubs, jedenfalls haben wir als regelmässige Bibel-Leser
eine entsprechende Stelle noch nicht gefunden. Die Freizügigkeit war damals längst nicht so fortgeschritten wie heute. Mit einem anderen als dem eigenen Ehepartner zu schlafen, konnte also nur damit in Zusammenhang gebracht werden, Familie und Beziehung zu zerstören, und das wollte man per Gebot verhindern - ein nicht abwegiger Gedanke.
Heute ist das Swingen allgemein bekannt als Genießen ohne Reue. Beim Swingen geht es ja gerade darum, den Partner NICHT zu betrügen, sondern einvernehmlich Spaß zu haben. Damit soll keine Beziehung zerstört werden. Insofern ist die Formulierung bei diesen beiden Geboten veraltet. Und wenn man sie aktualisiert, erhält man wieder eine sinnvolle Bedeutung:
Den gleichen guten Willen wie damals vorausgesetzt, müsste die Formulierung heute heissen:
Du sollst nicht heimlich ehebrechen, sondern nur im Einverständnis aller Beteiligten. Und das Wort "ehebrechen" müßte man am besten noch ersetzen durch "querpoppen" o.ä.
Im Prinzip findet man den gleichen Sachverhalt beim Diebstahl wieder: aus dem Klauen eines Schafes (welches Gebot war das noch?) müßte man heute den Diebstahl jeder Art formulieren, also auch beispielsweise geistigen Diebstahl durch Verstoß gegen das Patentrecht; wer will heute den Erfindern der 10 Gebote vorwerfen, dass sie sich damals nicht vorausschauend mit dem Patentrecht beschäftigt haben (die hätten doch googeln können, oder
).
blondespaerchen