an pitt
das hat juristisch nichts, aber auch gar nichts mit der meinungsfreiheit zu tun.
die meinungsfrteiheit oder hier wohl eher der artikel 2 gg haben dort ihre schranken, wo andere menschen in einer zu starken form belästigt oder gefährdet werden. und da ich es keinem wünsche, einen abgelenkten brummifahrer im kofferraum sitzen zu haben, kann man sowas nur ablehen.
zudem möchte ich auch nicht, dass meine kleinen neffen (3 und
auf der autobahn sehen, wie sioch eine frau sonstwas sonstwohin steckt.
das tolle argument "man muss ja nicht hingucken" ist ebenfalls mist. ich kann auch nicht durch die stadt laufen und jedem sagen, dass er ein arschloch ist. er muss ja nicht hinhören... das geht einfach nicht.
die vergleiche mit den werbeplaketen sind auch nicht passend. ich hab zumindest noch kein plakat auf der autobahn gesehen. ausser jene, wo draufsteht, dass man sich auf das FAHREN konzentrieren soll.
manche menschen denken wohl echt nur mit dem geschlechtsteil. offensichtlich aber nicht nur die männer. ihr könnt einem echt leid tun (oder leid antun???)