Hubert will nur spielen
§ 1 Abs.3 Allgemeine Vorschriften für die HundehaltungEs ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. Hunde, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden, sind an der Leine zu führen.
AUCH IN DUISBURG!
Kommen wir aber zu etwas völlig anderem, dem Titel des Bildes.
Gassi gehen
LGJO