Nun wie hier schon öfter geschrieben, befinden wir uns rechtlich wirklich auf sehr, sehr dünnem Eis und der sooft erwähnte Vertrag zwischen DOM und SUB würde von jedem deutschen Gericht im Falle eine Falles als sittenwidrig eingestuft werden.
Auch sind unsere Damen und Herren Robenträger mit diversen Klischees behaftet wenn es um SM/BDSM geht, da wird ganz schnell mal die sexuelle Nötigung, Förderung der Prostitution oder Vergewaltigung ausgekramt.
Ohne es verharmlosen zu wollen, möchte ich aber doch drauf hinweisen, dass es mittlerweile nicht mehr ganz so finster ist. Viele Gerichte sind noch so wie du es beschrieben hast, mittlerweile gibt's aber auch Urteile, bei denen die Frau nicht durchkam, weil der Mann die Einvernehmlichkeit nachweisen konnte. Allerdings nicht per Sklavenvertrag, da selbst wenn er
nicht sittenwidrig wäre, er dennoch als nichtig eingestuft werden kann, weil z.B. Frau behauptet, sie hätte ihn vor der Misshandlung schon längst widerrufen.
Mailverkehr, Briefe etc. taugen da aber ganz gut. Gar so finster ist's also glücklicherweise heutzutage nicht mehr immer.
Man könnte dem eine Duldung der SUB entgegenhalten, aber ein Ehefrau die jahrelang mit Dir einvernehmlichen Sex hatte und Dir plötzlich Böses will, kann Dir mit dem Satz "Vergewaltigung in der Ehe " Dein gesamtes Leben vernichten.
Auch da: Kann passieren, muss es aber nicht.
Der Fall Kachelmann legt diesen Verdacht zwar nahe, aber da war es auch ein Politikum, zudem auch noch bei einem Gericht, das alleine durch die Zulassung der Klage (obwohl ohne jegliche Beweise, ja nicht mal starken Indizien) aus der Nummer, das Verfahren rechtfertigen zu müssen, nicht mehr herauskam.
"Hilfe, ich wurde vergewaltigt!" sollten Leute in sozialen Berufen sehr ernstnehmen, es könnte sie ihren Job kosten. Ansonsten sind derlei Vorwürfe zwar immer sehr belastend und bösartig, mittlerweile wird aber nicht mehr automatisch der Mann auch tatsächlich als Täter verurteilt. Da bedarf es heutzutage ebenfalls mehr als nur dieser einen Aussage.
Dennoch, dem Grundtenor kann ich mich anschließen: Wer
rechtliche Folgen fürchtet, der sollte damit erst gar nicht anfangen. Vor Gericht landet so etwas immer wenn Frau das will. Sie gewinnt heutzutage zwar nicht immer, aber alleine das Verfahren zu überstehen ist keine einfache Sache. Man kennt das ja, selbst wenn jemand freigesprochen wird, halten einen dann mindestens die Hälfte der Frauen in der Nachbarschaft trotzdem für einen Täter, der "von einem männlichen Gericht mal wieder zu Unrecht freigesprochen wurde".
Es ist und bleibt eine Sache des Vertrauens. Tut man es nicht, sollte man die Finger von lassen. Tut man es, dann sollte man sich auch über so Dinge wie Rechtlichem keinen Kopp machen, denn solange es einvernehmlich ist, ist man moralisch auf sicherem Terrain. Das hilft, wenn Frau es einem doch später reindrücken möchte.
Ich selbst handele jedenfalls immer so, dass ich ein reines Gewissen dabei habe. Wenn ich wem Gemeines antue, dann weil ich weiß (oder es zumindest seeehr stark ahne
), dass sie es auch will.