Das würde hier zu weit und auch zu weit vom Thema wegführen - deswegen nur ganz kurz:
Weil es eine Anklage erst dann gibt, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind und der ermittelte Sachverhalt vor Gericht verhandelt werden soll.
Vorher, also im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, gibt es nur Verdächtige oder Beschuldigte.
Eine Anklage gibt es erst dann, wenn der Verdächtige oder Beschuldigte vor Gericht gebracht werden soll. In solchen Fällen dauert das Monate, bis die "Anklage" steht.
Treffender formuliert seitens der Medien wäre wohl: "Der
Vorwurf lautet...".
Edit nach dem Lesen des Beitrags:
http://www.solinger-tageblat … ac-4fdd-93a6-f947d96bdf0c-ds
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl wegen vierfachen Mordversuch und besonders schwerer Brandstiftung beantragt. Der Richter schickte den gebürtigen Niederländer zwar wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung in Untersuchungshaft, sah aber bislang keine ausreichenden Haftgründe für einen Mordversuch.
Genau darin liegt meine Kritik: Nix von "Anklage" zu lesen... so wie es auch richtig ist.