Verkehrte Welt, oder wer ist schuld?
Angeregt duch verschiedene Thred´s wie:"Warum riskieren Männer für geilen Sex so viel?" oder "Warum ich immer weniger Sex will/wollte..." und andere,
in denen immer wieder zum Ausdruck kommt, dass der Fremdgehende Schuld auf sich lädt, bzw. derjenige, der den Sex in einer Partnerschaft vermißt, auf den anderen zugehen soll,
möchte ich eine Üblerlegung zur Diskusion stellen, die in meinen Augen eher wenig Beachtung findet.
Ich möchte die Schuldfrage hier nicht zu hoch ansetzen und auch nicht abschließend klären. Das ggf. beide Seiten Schuld an einer Situation haben, ist mir bekannt, auch wenn ich das nicht für jede Situation so sehen würde. Auch dass die Partner aufeinander zugehen sollten, will ich mit meinen Überlegungen nicht in Frage stellen.
Es geht mir hier mehr um eine sehr formale Betrachtungsweise, in der ich Gefühle mal aussen vorlassen möchte. Dies ist an anderer Stelle schon häufig diskutiert worden.
Betrachtet man die formalen Aspekte einer Beziehung oder auch Ehe, so scheint es mir, als würde hier verkehrte Welt gespielt.
Überlegt man mal unter welchen Bedinungen die meisten Beziehungen eingegangen werden, so gehe ich davon aus, dass Sex ein nicht unwesentlicher Bestandteil ist. Auch wenn nicht explizit vereinbart wird, dass Sex ein Bestandteil der Beziehung ist, so wird doch intuitiv bzw. implizit davon ausgegangen. Dies läßt sich daran erkennen, dass wenn man die Frage stellen würde, ob diejenigen, die eine Beziehung eingehen, dies auch dann tun würden, wenn sie unter der Bedingung "kein Sex" stehen würde. Ich denke, die meisten Beziehungen würden an dieser Hürde scheitern und gar nicht erst beginnen.
Ich gehe also davon aus, dass Sex in den meisten Fällen ein (Vertrags)bestandteil der Beziehung ist.
(Bitte das mit dem Vertrag jetzt nicht zu wörtlich nehmen. Mir ist klar, dass es ein Selbstbestimmungsrecht gibt und das Sex nicht einklagbar ist. Mir geht es um die formalen Aspekte.)
Hat in einer Beziehung jetzt einer der beiden Partner kein Intresse mehr an Sex, so möchte doch dieser Partner eine Umgestaltung der eingegangenen Beziehung.
Von der formalen Seite her gesehen, müßte er also auf seinen Partner zugehen und mit ihm eine Änderung der Beziehung (Vertragsänderung) herbeiführen. Sei es nun, dass er:
• eine Beziehung ohne Sex weiterführen möchte und der Partner auf Sex verzichten solle.
• die Beziehung weiter führen möchte und dem Partner anbietet sich den Sex wo anders zu holen
• von sich aus die Beziehung beenden, weil er kein Interesse an einer Aufrechterhaltung hat.
(Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Egal für welche Variante er sich entscheidet, bis auf den letzten Fall, kann er es nicht ohne Einwilligung des Partners.
Dies schein mir aber in den wenigsten Fällen der Fall zu sein. Meistens geschieht dies ohne Absprachen, ergibt sich ggf. einfach so und hat somit auch nicht die Einwilligung des Partners. Im Gegenteil, der Partner ist oft unglücklich mit der Situation und versucht diese dann auf die eine oder andere Art und Weise zu lösen.
Löst der andere Partner das Problem duch Fremdgehen, wird der Schwerpunkt der Betrachtungen auf diese Verfehlung gelegt und oft nur wenig betrachtet, dass der andere Partner schon viel früher eine Verfehlung begangen hat.
Verkehrte Welt?
LG bits