jo...
ich fühle mich auch normal
und wer damit nicht zurecht kommt... hat kein Recht sich a) tolerant zu nennen und b) mit mir zu reden
So, nun aber zu meinen Recherchen. Meines Wissens nach gibt es KEIN grundsatzurteil oder Musterverfahren, in dem ein BDSMler das Sorgeerecht entzogen worden ist, weil er eine besondere Neigung hat. Außerhalb der Neigung steht Pädophilie, das ist ein Straftatbestand.
Grundsätzliches:
Aus dem ARCHIV für FAMILIENRECHT
Sorgerecht nach dem Getrenntleben und nach der Scheidung
Beide Eltern haben (§ 1626 BGB) die Pflicht und das Recht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen (elterliche Sorge). Das ist auch, stellt im Laufe des Scheidungsverfahrens keiner der Eltern einen gegenteiligen Antrag, nach der Scheidung so. Oberster Gesichtspunkt in allen gerichtlichen Fragen, die sich mit dem Thema der elterlichen Sorge befassen, ist gem. § 1697 a BGB das
Kindeswohl. Das Gericht muss im Verfahren über die elterliche Sorge und über den Umgang eines Elternteils mit dem Kind, dessen ständiger Aufenthalt beim anderen Elternteil ist, die Entscheidung treffen, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie dem berechtigten Interesse der Beteiligten dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.
Dass es grundsätzlich auch nach der Scheidung bei der elterlichen Sorge für beide Eltern bleibt, hat in einer Entscheidung vom 01. März 2004, abgedruckt in der Familienrechtszeitung 2004, S. 1015, das Bundesverfassungsgericht bestätigt:
Die Alleinsorge soll die Ausnahme bleiben, die Gerichte haben unter Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise sich mit Teilentscheidungen als milderem Mittel zu begnügen, wo immer dies, so das Bundesverfassungsgericht, dem Kindeswohl genüge tut. Jeder Elternteil, der bei getrennt lebenden Eltern oder bei geschiedenen Eltern die alleinige elterliche Sorge für sich beanspruchen möchte, muss diese nachdrücklichen Hinweise des Bundesverfassungsgerichts beachten.
Ludwig Koch, Juli 2004
Soviel schon einmal zur Beruhigung. Dann noch das hier:
Wenn nach einer Trennung vor Gericht entschieden werden muss, wer das Sorgerecht für gemeinsame Kinder erhält, scheinen SM-Neigungen eines Partners im allgemeinen weniger Anlass zur Besorgnis zu geben, als Sadomasochisten oft vermuten. Die Zuständigen sind daran gewöhnt, dass nach einer Trennung allerhand schmutzige Wäsche gewaschen wird und ordnen solche Vorwürfe zumindest in Deutschland anscheinend recht gelassen ein. Das Sorgerecht für ein Kind kann nur dann eingeschränkt oder entzogen werden (antragsberechtigt sind Verwandte oder das Jugendamt), wenn in der Person des Sorgeberechtigten Gründe vorliegen, die eine kindgerechte Ausübung des Sorgerechts beeinträchtigen und die geeignet sind, das Kind zu schädigen. Beispiele wären Vernachlässigung der Ernährung oder der Gesundheitsfürsorge, Verwahrlosung, Missbrauch oder Misshandlung des Kindes, Geistesschwäche oder Krankheit. Sexuelle Vorlieben der Eltern gehören nicht zu den konkreten Gefahren, solange das Kind nicht in deren Praktiken einbezogen wird. Eine Mutter kann beispielsweise auch als Prostituierte arbeiten, ohne dass das Kindeswohl gefährdet ist. In der Literatur zur aktuellen Rechtsprechung scheint es keine Fälle zu geben, in denen sexuelle Vorlieben der Eltern als solche Gefährdung angesehen wurden - andererseits haben es Gerichte in den letzten Jahren nicht selten abgelehnt, das Sorgerecht einem homosexuellen Elternteil zu übertragen. Gerade angesichts der Tatsache, dass Sadismus und Masochismus von der WHO nach wie vor unter den psychischen Störungen geführt werden, könnte eine SM-Neigung den Ausschlag geben, wenn bereits andere ungünstige Faktoren im Spiel sind. Im Streitfall wird man mit Sicherheit mehr Beweise für die eigene Erziehungseignung erbringen müssen als Nichtsadomasochisten.
Das heißt nichts anderes, als dass schwer wiegendere Entscheidungen, was den Entzug des Sorgerechtes sind folgende Faktoren:
Vernachlässigung der Ernährung
Vernachlässigen der Gesundheitsfürsorge
Verwahrlosung
Missbrauch oder Misshandlung des Kindes
Geistesschwäche oder Krankheit
Jedoch gilt immer wieder: Auch nur ein formloser Zettel, eine Anruf bei den Behörden und man hat das Amt im Haus und jede Menge Fragen zu beantworten. Bei aller Offenheit und auch noch so grenzenlosem Vertrauen in die Menschen sei hier Schweigen der rechte Ansatz finde ich. Auch wenn es ziemlich schräg und vollkommen absurd ist.
Im Grunde wartet die Lobby nur auf einen findigen (Staats)Anwalt, der glaubhaft macht, dass BDSM Praktiken für das Kindswohl eine negative Sozial- oder Entwicklungsprognose attestiert. Dann gnade uns Gott... denn auch ich bin alleinerziehender Vater.
Nun, ich hoffe ich konnte dir wenigstens teilweise einige Bedenken nehmen. Schlussendlich betreffen sie mich auch. Und sei dir gewiss, wenn es die kleinste Bild und Tonstörung diesbezüglich gibt, bin ich sofort da...
Tom