Einmal mehr...
... erschreckt uns das teilweise dämliche "Füll"-Geschreibsel einer Zeitschrift oder auch Tageszeitung.
Diese immer wiederkehrenden Artikel "stellen Sie Ihre Heizung früher an/aus" "Begonien immer morgens gießen" usw usw.
Jetzt 'TV - Hören und Sehen'
Da wir uns (aus eigenem Interesse) schon ab und zu mit dem Thema "nackt" FKK unnd Öffentlichkeit beschäftigt haben, fiel uns der Beitrag von pehabi natürlich gleich auf.
Hüllenlos im eigenen Garten ?
Diese Auffassung kann zu einer teuren Überraschung werden ....
Wer sich öffentlich sichtbar hüllenlos präsentiert ( auch im eigenen Garten ) muss mt einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Im vorliegendem Fall (wurde n diesem Artikel nicht näher geschildert ) verlangten die Richter 2250 Euro von einem Mann.
OLG Karlsruhe : 2Ss 75/02
Da schreibt 'TV Hören und Sehen' aber über Bananen auf der einen Seite und Kirschen auf der anderen.
Nackt im eigenen Garten ist uns klar.
Aber der "vorliegende" bewusst
nicht näher geschilderte Fall beschäftigt sich mit etwas ganz anderem!
Hier geht es nämlich um die "Vergehen" von Dr. Peter Nihenke, auch bekannt als der "Nacktläufer" aus Freiburg.
Und dieser Dr. Nihenke geht, läuft und joggt mehr oder weniger bekleidet bis nackt durch unser Land. Was ihm aus unserer Sicht gegönnt sei!
Und in dem Urteil geht es mitnichten um einen Garten, und mit dem Bußgeld ist mitnichten eine Einzel-"tat" gemeint. Da gab es schon vorher Gerichte und Urteile.
Wen es interessiert, der Suchstring "OLG Karlsruhe : 2Ss 75/02" führ bei google ziemlich exakt zu einer recht netten Seite inclusive der Urteilsbegründung (mit Tatbeschreibung)
"TV - Hören und Sehen" - hoffentlich ist das Programm besser recherchiert!
Also wir ziehen uns weiter aus!
Und raus aus den Klamotten wo es warm genug ist!
Nick
Und pehabi - schreibt doch mal nen Leserbrief.
Liebe Grüße
die Cariboo's (die heut' bitterlich frieren)