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Wenn daneben der Kindergarten oder die Schule ist, solltest du es vermeiden. Wenn es sich um ein Einkaufszentrum handelt und dein Zaun bestenfalls in der Lage ist, die Blicke der Mehlwürmer abzuhalten, kommt das wohl auch nicht so gut. Du darfst grundsätzlich alles - solange du niemand anderen dadurch störst, in seiner eigenen Freiheit beeinträchtigst oder ein anderer dadurch zu schaden kommt.
Von daher - es kommt drauf an, wie dein Garten "geschützt" ist. Exhibitionismus in der Öffentlichkeit ist verboten. Aber ich denke, dass wusstest du selbst? Und wenn dein Garten eben so liegt, dass deine Nachbarin dich zwangsläufig sehen muss, dann darfst du das spätestens ab dem Zeitpunkt nicht mehr, wo sie sich durch einen Adonis wie dich gestört fühlt
Aber schlimmstenfalls bekommst du Besuch von der Gilde der grün-weiß-gekleideten "Spassbremsen von Berufswegen"