Straßenverkehrsgefährdung
Auch wenn ich mich aus diesem thread schon verabschiedet hatte, da alles wesentliche zum thema bereits gesagt ist, hier nochmal zum nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdung_des_Stra%C3%9Fenverkehrs
Die Gefährdung des Straßenverkehrs, umgangssprachlich auch als Straßenverkehrsgefährdung bezeichnet, ist in Deutschland im § 315c des Strafgesetzbuches geregelt.
(1) Wer im Straßenverkehr
...
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
...
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Erläuterungen zu Nummer 2:
...
rücksichtslos handelt derjenige, der sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt.
Bei dem begriff "rücksichtslos" geht es um einen
subjektiven tatbestand, was zu gut Deutsch heisst: Es reicht bereits, wenn sich ein anderer kraftfahrer durch die rücksichtlose aktion des beschuldigten
gefährdet fühlt; Wie schon an vorhergehender stelle im thread geschrieben wurde: sollte etwas passieren - ein paragraph findet sich nachher allemal... aus juristischer sicht ist damit alles gesagt; wer es dennoch unbedingt darauf ankommen lassen will - bitte!