Eine sexuelle Handlung wäre z.B. wenn ich an mir rumspielen würde
eben nicht... das entblösen der geschlechtsteile gehört mit dazu.
Und da steht ganz klar: "Ein Mann" die Frau ist da gar nicht erwähnt.
hättest du den paragraphen aus dem starfgesetzbuches genauer gelesen:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
wäre dir aufgefallen, dass die bezeichnung "wer" nicht geschlechterbezogen ist, sondern für beide geschlechter gilt.
dein zitat bezieht sich nur auf den zusatzparagraphen 174& 176.
denn im weiteren steht:
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung a) nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder b) nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1 bestraft wird.
und unter exhibitionismus versteht man eindeutig das zeigen der geschlechtsteile vor personen, die dieses nicht wünschen.
Angelique_hex , du kannst es drehen wie du willst. es ist und bleibt eine straftat, was auch gut so ist.
weiß gar nicht was dich deiner meinung nach dazu befugt anderen leuten ungefragt dein geschlechtsteil zu zeigen?
aber gleich kommt sicherlich das du das schon xmal gemacht hast und jeder es immer geil fand,weil du so unglaublich heiß und gut aussehend bist.
ich bleib dabei, da warst in dem thread mit dem schwimmbad schon mehr als uneinsichtig, da ging es um kinder, da kann keiner erwarten das du bei erwachsenen behutsamer vorgehst...
echt traurig.