och ...
Vielleicht sollten wir, der Einfachheit halber, mal ein Türchen weitergehen und bei den Rechtlern eine entsprechende Anfrage stellen.
da findet sich bereits genug im Netz zu Auslegungen/Urteilen bzgl. 183+183a...
Aber um deinen Glauben in die Eindeutigkeit und Nicht-Interpretierbarkeit des StGB zu festigen als auch endlich JOY-wirksam festzustellen, wer nun von den beiden "Recht"(tm) hat, hätte ich eine ganz andere Idee
http://www.joyclub.de/my/1409416.angelique_hex.html entblößt sich (untenrum) öffentlich vor
DimiTree und diese bringt das zur Anzeige, weil sie sich durch diesen exhibitionistischen Akt belästigt fühlt.
Der Prozessverlauf wird im JOY-Magazin dokumentiert !
Ebenso werde ich selbst auch umfassend von meinem Prozessverlauf berichten, da ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit rechne, dass sich einige (straf-)rechts-sichere JOY_er/Innen finden werden, die bzgl. dieses brisanten Themas meinen Vorschlag eindeutig als Anstiftung (zu einer Straftat) §26 StGB beurteilen ...
scnr Erwin