Phantasie der Finanz
Die ganze Diskussion um das Urteil ist doch nur darauf zurück zu führen, dass die Steuergesetzgebung viel zu kompliziert, damit in der Verwaltung viel zu teuer und für den Bürger nicht durchschaubar ist.Warum differenziert der Gesetzgeber zwischen einer Wellness - wohlfühlmassage und einer, bei der noch die Geschlechtsteile mit massiert werden???
Meine Meinung dazu:
Jeder der Dienstleistungen anbietet und damit einen Gewinn erwirtschaftet, ist ohnedies steuerpflichtig, das muss reichen!
Alle anderen Steueren, die "moralisch" motiviert eine Lenkungsabsicht hegen (böse Sexdienstleistung versus gute Wellnessmassage) um einzelne Dienstleistungen zu verteuern und dort abzuzocken, sind ersatzlos zu streichen.
Die eingesparten Mittel in der Verwaltung wären besser in die Kinderbetreuung, Bildung etc. investiert.
Sollte nach Entfall vieler verwaltungstechnisch teurer Steuern die Gesamtmenge des vom Staat eingenommen Geldes nicht ausreichen, müssten die allgemeinen Steuersätze (MWST, Einkommenssteuer) erhöht werden, oder es müsste entsprechend gespart werden, je nach politischer Ansicht, in jedem Fall wären unnötige Verwaltungskosten eingespart (und Gerichte müssten sich nicht mit solch Unfug beschäftigen!)
Geneigte Leser, mutet euch die Diskussion, ob eine Massage des Penis anders zu besteuern ist, als eine Massage der großen Zehe nicht etwas sonderbar an?
Ich fordere die Vereinfachung des Steuersystems in allen Bereichen und selbstverständlich die Abschaffung von Lenkungsabgaben, deren Grundlage auf moralischen Einstellungen beruhen.