Was interessiert mich da so ein (zugegeben: bescheuertes) Gerichtsurteil?
Die sexuelle (Be)Handlung beim Tantra ist es für den Empfangenen sicher irrelevant wie sie bezeichnet wird, die Steuerbehörde als Eintreiber von Steuermitteln sieht es wohl anders.
Mir auch schleierhaft wie man eine Orgasmus nicht als Sex sehen kann, ganz egal wie er herbeigeführt wird. Ist es eine Dienstleistung muss bezahlt werden. Bei demjenigen der diese ausführt und bei der Steuerbehörde.
Ist doch eigentlich eindeutig geregelt.