Die Frage ob Tantra teilweise sexuell zu bewerten ist, kann man nicht allgemeingültig beantworten.
Bei der "Sexsteuer", die amtlich deutsch natürlich "Sonderform der Vergnügungssteuer" heißt, wird die Dienstleistung nicht als
Prostitution definiert.
Vielmehr ist "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" der gängige Passus
die eigentliche Grundlage (Zitat Stadt Köln, Solingen und andere).
Auch wir als Swingerclub werden für die "Möglichkeit" der "Einräumung" besteuert
und dies recht heftig, da wir über entsprechende Flächen verfügen.
Die Steuer differenziert also gar nicht zwischen "Vollzug" und "Möglichkeit".
Sofern die Möglichkeit zu sexuellen Vergnügungen besteht, was ja auch
in einem Tantra-Studio oder einem Domina-Studio der Fall sein kann,
wird die Steuer fällig.
Etwas grotesk, aber inzwischen in vielen Städten und Gemeinden üblich.
Rechtsbeschwerden auf Verwaltungsgerichtsebene hatten bislang keinen Erfolg.
Onkel Marcus
Bei der "Sexsteuer", die amtlich deutsch natürlich "Sonderform der Vergnügungssteuer" heißt, wird die Dienstleistung nicht als
Prostitution definiert.
Vielmehr ist "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" der gängige Passus
die eigentliche Grundlage (Zitat Stadt Köln, Solingen und andere).
Auch wir als Swingerclub werden für die "Möglichkeit" der "Einräumung" besteuert
und dies recht heftig, da wir über entsprechende Flächen verfügen.
Die Steuer differenziert also gar nicht zwischen "Vollzug" und "Möglichkeit".
Sofern die Möglichkeit zu sexuellen Vergnügungen besteht, was ja auch
in einem Tantra-Studio oder einem Domina-Studio der Fall sein kann,
wird die Steuer fällig.
Etwas grotesk, aber inzwischen in vielen Städten und Gemeinden üblich.
Rechtsbeschwerden auf Verwaltungsgerichtsebene hatten bislang keinen Erfolg.
Onkel Marcus