Gleichberechtigung?
So wie ich das hier verstehe sind beide bisexuell und beide verspüren den Wunsch ein weiteres Paar beim Sex dabei zu haben. Die Voraussetzungen beider sind somit also identisch im Sinne, dass eigentlich alle mit allen wollen.
Jedoch fängt jetzt einer an, dem anderen Grenzen zu setzen, seine "Bewegungsfreiheit" sozusagen einzuschränken, indem er bestimmte Praktiken zwischen dem Partner und dem andersgeschlechtlichen Teil des anderen Paares nicht duldet.
In diesem Fall würde ich dieselben Grenzen für meine Partnerin ziehen, wenn sie denn denselben Wunsch äussern würde, mir aber diese Grenzen aufzeigte.
Der Witz liegt für mich aber darin, dass, falls einer der beiden gar nicht den Wunsch verspürt, den andersgeschlechtlichen Teil des anderen Paares überhaupt zu berühren, von bestimmten Praktiken mal abgesehen, die auch dem anderen erlaubt sind. In diesem Fall würde nämlich einer das Gefühl eines Verzichts verspühren, während der andere dieses Bedürfnis ja gar nicht hat.
Hier träfen dann unterschiedliche Wertvorstellungen aufeinander, was in einer Beziehung bzw. beim Partnertausch "erlaubt" sein soll, die einer dringenden Aussprache benötigten, wenn solche Praktiken in Erwägung gezogen würden.
Gruss
Lord Adeodatus
(Mann, ich hätte Anwalt werden sollen
)