@ lupa:
Das ist doch völlig richtig und der vernünftige Weg.
Es besteht kein Konflikt und Du wirst auch in Deiner Persönlichkeit nicht angegriffen, es wird Dir lediglich der Hinweis gegeben, dass bei Erreichen der Eskalationsebene brutaler Gewalt, wenn dieser Punkt überhaupt jemals erreicht wird, ein Plan B greifen muss.
Ist dieses Niveau einer Auseinandersetzung erreicht, hat Plan A nicht geklappt.
Und das sagt auch der Gesetzgeber in § 32 StGB:
"1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."
Abgesehen davon erachte ich den Gedanken in einem demokratischen Rechtsstaat auch als absurd, lediglich auf ein imaginäres Gewaltmonopol des Staates begründet einem Normalmenschen Gewalt als moralisch verwerflich vorzuhalten und bei Polizeibeamten für ligitimiert zu befinden.
Es gibt diese so genannten "Jedermannsrechte" nicht ohne Grund, unsere gewählten Volksvertreter haben sich dabei etwas gedacht und halten das seit 1871 hoch. Was auch schon aufgrund unserer eigenen Geschichte moralisch begründet ist:
Sieht man einen Menschen als Opfer eine Gewaltstraftat in gegenwärtiger Gefahr, besteht eine moralische Verpflichtung im Rahmen vorhandener Möglichkeiten zu handeln. Und das kann dann leider auch die Anwendung von Gewalt als Bürgerpflicht beinhalten.
Kann man das und macht es nicht, macht man sich wegen Unterlassener Hilfeleistung strafbar und das ist so auch völlig richtig.