@ MrJames
Ähhh... kannst Du erklären, warum ich eben fast "Mr.Jones" geschrieben hätte? [b]grübel[/b]
Zu Deiner Frage:
FAST - Auslebung der Neigungen ist genauso erlaubt wie Auslebung der Triebe, letzteres - da nichts mit andersartigen Steuerungen zu tun hat - nur dann, wenn beide Partner zeitgleich ein passendes Sexobjekt zum Rumsexeln haben - so zumindest bei uns - oder wenn beide Partner damit einverstanden wären, dass jeder seine Triebe nach Lust und Pflaume... ähhh Laune ... mit anderen befriedigen darf - so zum Beispiel bei offenen Beziehngen. Bei ERfüllung von Neigungen geht es aber nicht um eine Ersatzbefriedigung, sondern um eine andersartige Befriedigung, daher gelten da - zumindest bei uns - andere Regeln.
Was in meinen Augen NICHT gilt ist die Gegenargumentation von ihm, zu sagen:
Wenn Du eine Frau haben darfst, will ich auch eine haben dürfen.
Dies liegt daran, dass eine Frau für sie lediglich zur Erfüllung ihrer Neigungen dient, während eine Frau bei ihm zur Befriedigung der Triebe dient, denn Erfüllung von Neigungen zählt hier nicht, da er die ja auch mit seiner Freundin ausleben könnte, sie aber gleichzeitig ihre Neigungen nicht mit einem Mann erfüllen könnte.
Jetzt klarer?
Ähhh... kannst Du erklären, warum ich eben fast "Mr.Jones" geschrieben hätte? [b]grübel[/b]
Zu Deiner Frage:
FAST - Auslebung der Neigungen ist genauso erlaubt wie Auslebung der Triebe, letzteres - da nichts mit andersartigen Steuerungen zu tun hat - nur dann, wenn beide Partner zeitgleich ein passendes Sexobjekt zum Rumsexeln haben - so zumindest bei uns - oder wenn beide Partner damit einverstanden wären, dass jeder seine Triebe nach Lust und Pflaume... ähhh Laune ... mit anderen befriedigen darf - so zum Beispiel bei offenen Beziehngen. Bei ERfüllung von Neigungen geht es aber nicht um eine Ersatzbefriedigung, sondern um eine andersartige Befriedigung, daher gelten da - zumindest bei uns - andere Regeln.
Was in meinen Augen NICHT gilt ist die Gegenargumentation von ihm, zu sagen:
Wenn Du eine Frau haben darfst, will ich auch eine haben dürfen.
Dies liegt daran, dass eine Frau für sie lediglich zur Erfüllung ihrer Neigungen dient, während eine Frau bei ihm zur Befriedigung der Triebe dient, denn Erfüllung von Neigungen zählt hier nicht, da er die ja auch mit seiner Freundin ausleben könnte, sie aber gleichzeitig ihre Neigungen nicht mit einem Mann erfüllen könnte.
Jetzt klarer?