Sprach-Wirrwar
also liebe Freunde, ich habe so gut es geht die vielen Beiträge zu verstehen versucht.
1. Ein Handycap gibt es im Behördendeutsch so nicht, nur einen GdB.
das ist in der "Knochenliste" aufgeführt und von Behörden-Sachbearbeitern(? oft ohne Qualifikation) frei interpretierbar.
2. Eine Behinderung ist situationsbedingt zu werten, ein Behinderter mit
Sprachstörungen hätte beruflich Probleme in einer Telefonzentrale, als
Nachrichtensprecher oder als Dozent der Vorträge halten muß. Persönlich
habe ich einen Sänger kennen gelernt, der eine wunderbare Chorstimme hatte, aber beim Sprechen stressbedingt ins Stocken geriet.
Ich bin z.B. Diabetiker seit über 30 Jahren, nicht zu sehen. Jetzt kommen die Spätschäden: Augenprobleme, Impotenz, Polyneuropathie etc.
Ich darf beruflich keinen Bus fahren, keine Kräne bedienen, nicht einmal einen Gabelstapler - Statistisch verursachen Diabetiker weniger Verkehrsunfälle als "Normale".
Bärbelchen (meine Freundin), nur 152 cm groß hat keine "amtliche" Behinderung, aber beim Einkaufen geht es schon los: die Einkaufswagen sind zu hoch, die Waren zu hoch gestapelt und beim Oberbekleidung kaufen muß alles gekürzt werden, weil 152cm mit 100kg ist keine gängige Größe!
Eine Behinderung ist also individuell auf die betroffene Person bezogen, das Umfeld kann der Behinderung angepasst werden.
Das Denglisch-Wort Handycap ist Situationsbezogen:
Schon mangelne Sprachbildung kann zum "Handycap werden: Urlaub im Ausland mit dem Auto oder der 20. Stock im Fahrstuhl für kleine Menschen (Kinder) - also ohne "Behinderung".
Wer zum 1. Mal ein Auto für linksverkehr fahren will, hat ein Handycap, versucht doch mal die Situation vom Beifahrersitz aus Euch vorzustellen.
Ein Handycap kann auch mit Training beseitigt oder gemindert werden.
Wieder zuviel Text, ich möchte mich entschuldigen, Willy