Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Sexspielzeug
1451 Mitglieder
zur Gruppe
Erotikflohmarkt
1400 Mitglieder
zum Thema
Hilfe, Vibrator kaputt!76
Jetzt ist es passiert. Letzte Nacht ist mir mein Lieblingsvib auf den…
zum Thema
Lieblingsvibrator kaputt35
Ich bin der weibliche teil von uns. und ich habe eine dringende frage…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Vibrator Umtausch?

***ha Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
Vibrator Umtausch?
Hey,
wollte mal fragen, ob jemand von euch schon mal einen Vibrator von Fun Factory umgetauscht hat. Meiner ist jetzt ungefähr 6 Monate alt und kaputt gegangen, müsste ich doch eigentlich umtauschen können, oder? Aber wie ist das mt dem Retourschein, hätte der bei der Rechnung mit dabei sein müssen? hab schon wie verrückt gesucht... Wie habt ihr das denn gemacht?
Sorry, das ich so unbeholfen frag...

LG
Aipha
**********r1958 Paar
11.388 Beiträge
Es gibt nicht automatisch ....
einen Retourschein zu jeder Ware und deshalb
ist der Bon völlig ausreichend und laut Gesetz
nicht einmal dieser.


Kein Umtausch ohne Kassenbon...,

So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt.

Was viele nicht wissen:

Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund:

Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.

Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen.

Ich hoffe mal das dir das weiter hilft und wünsche dir noch viel Glück
beim Umtausch.

*bussi* vom Frenchlover
****_ni Frau
90 Beiträge
Geht!
Ich habe direkt bei Funfactory einen Vibrator gekauft. Nach einem knappen Jahr war er out of order.... Ich habe da angerufen, habe das Ding hingeschickt und bekam kostenlos Ersatz (einen neuen Regler haben sie eingesetzt). Ich hatte auch keine Rechnung mehr. Aber die bei FF können nachvollziehen, wann du dort etwas gekauft hast.
Solltest du das Ding woanders gekauft haben, mußt du dich direkt an den jeweiligen Händler wenden. So hatten sie es mir damals erklärt.

Ich hoffe, ich konnte helfen...
********aipi Frau
41 Beiträge
@frenchlover
So sehr ich ja Eurer Meinung auch oft zustimmen muß hier im Forum,
aber ellenlange Zitate des BGB sind ja wohl völlig überzogen.

Es geht nicht um nen Kassenbon,sondern um einen Kaufnachweis,den der Händler selbstverständlich verlangen kann(schließlich kann man ja keine Anerkennung einer Reklamation von einem anderen Händler verlangen).
Und dieser Nachweis kann selbstverständlich auf vielfältige Weise erbracht werden.
Selbstverständlich ist eine Kartenzahlung überall als Solcher akzeptiert.
Was die Zeugenaussage angeht,sollte man sehr vorsichtig sein..
Die ist dann nämlich eidesstattlich.
Und was das heißt,steht dann wieder im Gesetzbuch.

Von daher,nicht immer gleich mit den Paragraphen um sich werfen.
Auch im Handel ist es, wie es in den Wald hineinruft so schallt es heraus.
Kunden,die sich ganz normal nett und freundlich verhalten,dürfen jederzeit das gleiche erwarten und ganz sicherlich unkompliziert zu ihrem Recht kommen.

Also nicht immer gleich auf dem Händler rumhacken.

Schönen Abend noch für alle.*smile*
**********r1958 Paar
11.388 Beiträge
Asche auf unser Haupt
wir wollten sicher nicht mit Paragrafen um uns werfen sondern lediglich
Hilfestellung geben.

Das dir das missfällt konnten wir ja nicht ahnen und haben wirklich nicht
wissen können das es unzulässig ist diesen Hinweis zu posten, der, wie wir
fälschlicher Weise dachten, für jeden Bundesbürger gilt und deshalb die
einfachste Erklärung zu sein schien.

Nur komisch das ich trotz aller Freundlichkeit erst einen Anwalt einschalten
musste um einen " wirklich netten Händler " davon zu überzeugen einen
defekten CD - Player anzuerkennen und dementsprechend zu agieren.

*roll* vom Frenchloverpaar
Spielzeug am besten dort Reklamieren wo man es gekauft hat. Der Händler ist immer der erste Ansprechpartner.

Liebe Grüße
Die_Siedler
***ha Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
Also die Rechnung hatte ich sowieso noch, nur den Retourschein nicht, aber den gibts scheinbar nicht bei alle Käufen... werd da dann wohl ne Mail hinschicken oder mal anrufen und nachfragen, an welche Adresse und so weiter ich dass schicken soll. Bin ja beruhigt dass das geht, war nicht so billig.... *zwinker*
***ha Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
Ach so, und danke *zwinker*
*********nigin Paar
13 Beiträge
ja es geht . wir hatten mal einen per internet gekauf , und der Virbrator gin nicht , da hatten wir sofort angerufen , wir mussen ihn da zurück schicken und bekamen dann einen neuen zugeschickt
Wir haben leider schon zwei mal bei Funfactory umtauschen müssen. Aber der Service ist echt spitze. Einfach anrufen vorher und dann erklären die Dir ganz genau was Du zu tun hast und tauschen die kaputten Sachen ohne tamtam um.

Lg, WundS
*******rfel Paar
643 Beiträge
Genau, wir haben nach nem Anruf das kaputte Ding eingeschickt und auch sofort was Neues bekommen.
Das alles ohne Retourschein und Co
********aipi Frau
41 Beiträge
Smile, es geht doch.
Wie man sieht ,alles nur erfreuliche Erfahrungen und das ohne jegliche Paragraphenreiterei und Anwaltsandrohung.*zwinker*

Freut mich für Euch.
Allen einen schönen Abend.
Bev *blume*
Umtausch okay
Bei Funfactory gibt es keine Probleme, wenn man eben vorher anruft. Obwohl wir die Sachen meistens im Laden kaufen. Bisher mußten wir nicht wirklich viel umtauschen.
Mit Bon ist es aber auf jeden Fall einfacher, umzutauschen. Karton etc. muß nicht sein.
Aber das wurde ja schon dokumentiert.

Meistens wollen Zwischenhändler den Bon haben, damit sie nicht nur einen Nachweis haben, dass der Artikel da gekauft wurde, sondern auch der Herstellerfirma nachweisen müssen, dass es während der Garantie kaputt gegangen ist!

Könnt ihr mir glauben, einige Firmen sind da etwas gnadenlos ohne Bon des Kunden!
:-) ich auch schon!
Ich habe zum Geburtstag einen wunderschönen DOPPELDILDO von FFactory geschenkt bekommen.

Vor lauter Hektik haben wir uns dann so doof angestellt und die Batterien falsch herum reingelegt!

Aufgebracht standen wir dann ein paar Tage später im Beate Uhse Shop und haben dann den schönen quitsch-grünen, gegen einen rosaroten eingetauscht.

... und das ging ANSTANDSLOS!!!! Überhaupt kein Problem!!

Hat tadellos funktioniert und macht bis heute sehr viel Spaß! *g*

LG
Sonja
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.