Nur wie...
dagegen angehen???Eigentlich gilt hier auch das Produkthaftungsgesetz.
Falls die verkaufte Ware innerhalb der 2-Jahresfrist kaputt geht...
(...dafür kann man ja sorgen...) oder nicht so funktioniert, wie sie es soll
dann haftet der Verkäufer und muß reparieren, umtauschen oder Geld zurück.
Falls das genug Kunden praktizieren, wird der Händler das Sch...Produkt sicher nicht mehr einkaufen.... oder dann verkaufen.