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Führerscheinumtausch

Die Frist für den Führerscheinumtausch läuft
Liebe Gruppenmitglieder,

nachdem wir praktisch alle bereits im fortgeschrittenen "besten" Alter ist, möchte ich mal darauf hinweisen, dass wir dank des tollen EU-Rechts verpflichtet sind, in teils sehr naher Zukunft unseren guten alten Führerschein umzutauschen. Hintergrund ist die Vielfalt von über 100 verschiedenen Versionen in der EU, die nun alle "harmonisiert" werden. Das neue angeblich fälschungssichere Dokument ist auch nur noch 15 Jahre gültig, damit dann wieder frisches Geld in die leeren Kassen gespült wird.

Kaum betroffen sind die Geburtsjahrgänge vor 1953, die erst am 19.01.2033 umgetauscht haben müssen (als dann 80-jährige werden das so viele nicht mehr sein).
Hier mal eine Übersicht:

Geburtsjahre:

1953-1958 muss bereits am 19.01.2022, also in 7 Wochen alles erledigt haben!
1959-1964 bis 19.01.2023
1965-1970 bis 19.01.2024
1971-1999 bis 19.01.2025.

Was bedeutet das konkret?
• Der alte Führerschein muss nicht abgegeben werden, wird danach aber ungültig.
• Die Fahrerlaubnis der einzelnen Klassen bleibt natürlich erhalten.
• 43 Mio (!) Bundesbürger sind zum Umtausch verpflichtet.

Für die Jahrgänge 1953-1958 wird die Zeit inzwischen knapp. Der Januar hat praktisch nur 9, der Dezember noch 11 Arbeitstage. Dazu kommt der Postweg, der in diesen Tagen stark überlastet ist. Es empfiehlt sich also ein baldiges Handeln!

Wie verläuft der Umtausch?

Zunächst in jedem Landkreis wieder mal unterschiedlich, zumal Corona die Behördengänge nicht wirklich erleichtert.

• man braucht einen gültigen Pass oder Personalausweis, eine Kopie des bisherigen Führerscheins sowie ein aktuelles Foto (bei dm bekommt man 6 Bilder für 7Euro).

• In manchen Regionen muss man eine sogenannte "Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister" beantragen, wenn man inzwischen von dort weggezogen ist. Meine Behörde verlangt das Gottlob nicht auch noch.

• Hat sich inzwischen durch Heirat/Scheidung etc der Familienname geändert, muss man das urkundlich nachweisen.

Bei uns wendet man sich mit einer Terminvereinbarung an die Marktgemeinde und reicht alle Unterlagen dort ein. Sie erledigen erfreulicherweise alles weitere. Manche Behörden lassen auch einen Umtausch auf dem Postweg zu, andere sogar digital.

Was kostet der Spaß?

Natürlich unser aller Geld. Mindestens 25 Euro Verwaltungsgebühr plus Passbilder.
Nach Fristablauf 10 Euro Verwarnungsgeld. Es empfiehlt sich, dann zumindest eine Kopie des bereits gestellten Antrags mit sich zu führen falls der Umtausch noch nicht möglich war.

Bitte gebt das auch in euren anderen Gruppen weiter!
********lina Frau
437 Beiträge
Vielen Dank für den Hinweis!
Zum Glück habe ich den "alten Führerschein" nicht mehr, da ich 2004 noch den Motorradführerschein gemacht habe und dadurch einen Neuen bekommen habe.
Liebe Grüße Sieglinde
Zitat von ********lina:
Vielen Dank für den Hinweis!
Zum Glück habe ich den "alten Führerschein" nicht mehr, da ich 2004 noch den Motorradführerschein gemacht habe und dadurch einen Neuen bekommen habe.
Liebe Grüße Sieglinde

Soweit ich weiß, ist auch deiner nach Ablauf der Frist ungültig.
Hat, glaube ich mit der Umrandung des Führerscheins zu tun.
Würde mich vorab mal bei deiner Behörde erkundigen.
***du Paar
70 Beiträge
Meine liebe Gattin hat tatsächlich noch so einen alten "Lappen " - und natürlich vergessen, dass der ungültig wird. Da kann frau mal sehen, wofür der JC sonst noch nützlich sein kann... *lach*
Alle bisherigen Führerscheine, die noch unbefristet gültig waren sind vom Umtausch betroffen!

Was es dem Verbraucher außer Kosten bringt, sehen wir seit vielen jahren leider beim Kfz-Brief /Schein, den der Normalbürger nicht mehr wirklich dechiffrieren kann und aus dem die Vorbeseitzer nicht mehr hervorgehen. So kann man einen ehemaligen strapazierten Leihwagen der Autovermieter angedreht bekommen und auch keine Vorbesitzer mehr wegen des tatsächlichen Tachostands kontaktieren. Und bei jedem zweiten Halterwechsel wird ein neuer, teurer "Kfz-Brief" fällig...
Zitat von *********tasy:
Alle bisherigen Führerscheine, die noch unbefristet gültig waren sind vom Umtausch betroffen!

Was es dem Verbraucher außer Kosten bringt, sehen wir seit vielen jahren leider beim Kfz-Brief /Schein, den der Normalbürger nicht mehr wirklich dechiffrieren kann und aus dem die Vorbeseitzer nicht mehr hervorgehen. So kann man einen ehemaligen strapazierten Leihwagen der Autovermieter angedreht bekommen und auch keine Vorbesitzer mehr wegen des tatsächlichen Tachostands kontaktieren. Und bei jedem zweiten Halterwechsel wird ein neuer, teurer "Kfz-Brief" fällig...

Vor allem der Witz an der ganzen Sache ist,
Uns wurde der Führerschein (das man das heutzutage überhaupt noch so sagen und schreiben darf *liebguck* ) auf Lebenszeit ausgehändigt. Jetzt ist er erstmal nur noch für 15 gültig. Der nächste Schritt ist dann, nach Ablauf der Gültigkeit eine neue Prüfung ablegen.
******Hbg Mann
682 Beiträge
Zitat von ********lina:
Vielen Dank für den Hinweis!
Zum Glück habe ich den "alten Führerschein" nicht mehr, da ich 2004 noch den Motorradführerschein gemacht habe und dadurch einen Neuen bekommen habe.
Liebe Grüße Sieglinde

Alle Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, müssen getauscht werden. Für die "neuen" Scheckkartenführerscheine gelten allerdings andere Fristen als für die "alten" Papierführerscheine.
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********r_NRW:
Vor allem der Witz an der ganzen Sache ist,

Was ist daran ein Witz?

Ich bin schon lange dafür, die Fahrtauglichkeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Als Inhaber eines Personenbeförderungsscheins muss ich das alle 5 Jahre tun. Und wenn ich den nicht mehr schaffe (ärztlicher Check, Augen, Reaktionstests), darf ich privat weiterfahren, bis man mich aus dem Auto zieht?
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******Hbg:
Für die "neuen" Scheckkartenführerscheine gelten allerdings andere Fristen als für die "alten" Papierführerscheine.

Kennst du die zufällig? Ich habe einen Kartenführerschein aus 2010, da musste ich meinen grauen „Lappen“ tauschen wegen des Personenbeförderungsscheins.
****na Frau
24.660 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich habe hier einen völlig unpassenden Beitrag entfernt. Bitte auf das Thema hier achten.

Freundliche Grüße
Marena
Gruppenmod
*********r_50 Paar
605 Beiträge
Wollte meinen Scheckarten-Führerschein, der 2003 ausgestellt wurde, umtauschen. Dachte ich muss das.
Auskunft der Führerscheinstelle, das dies noch nicht notwendig sein. Die Frist laufe erst2027 ab.
Was braucht man bei uns zum Umtausch. Alten Führerschein, Ausweis und biometrisches Passbild, wie bei einem Ausweis, darf nicht älter als ein halbes jahr sein.
*****257 Paar
7.473 Beiträge
Der erste Beitrag betrifft die grauen bzw. rosanen Führerscheine.
Hier der Hinweis:

https://www.adac.de/verkehr/ … sten-fuehrerschein-umtausch/

LG
Zitat von *****257:
Der erste Beitrag betrifft die grauen bzw. rosanen Führerscheine.
Hier der Hinweis:

https://www.adac.de/verkehr/ … sten-fuehrerschein-umtausch/

LG


Wenn, dann auch richtig lesen!
"Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

Umgetauscht müssen "ALLE" Führerscheine. Der eine früher, der andere später
**********aar79 Paar
415 Beiträge
Wir haben schon so einen Scheckkarten großer Führerschein, ist das der neue?
Oder wie sieht der neue aus?
Zitat von **********aar79:
Wir haben schon so einen Scheckkarten großer Führerschein, ist das der neue?
Oder wie sieht der neue aus?

Kommt darauf an, wann ihr euren "alten" gegen "neuen" getauscht habt.
Würde aber sagen, daß er seine Gültigkeit auch bald verliert.
Die Geburtsjahre sind ja nur Anhaltspunkte, weil die Führerscheinstelle davon ausgeht, daß sich nicht jeder schon eine Checkkartenfuhrerschein geholt hat.
Mit dem Umtauschen ist etwas verwirrend.
Zum Beispiel bei mir.
Bin 1959 geboren und habe seit 1977 den Führerschein.
Laut EU Verordnung müsste ich meinen Führerschein bis zum 19.01.2023 umgetauscht haben. Da ich aber seit 2004 den Führerschein in Checkkarten Format habe, verlängert sich die Frist bis 2027.
Ego, jeder mal auf sein Ausstellungsdatum und Führerschein Art schauen und sich mal beim Amt oder über den Link, der hier schon gepostet wurde, schlau machen.
*********tt_54 Mann
13 Beiträge
Gestern alles erledigt, der neue kommt in vier Wochen.
*danke*
****dwt Mann
380 Beiträge
Habe ich bereits vor einigen Jahren erledigt, da bei Auslandsreisen der neue EU Führerschein schon erforderlich war.
Zitat von ****dwt:
Habe ich bereits vor einigen Jahren erledigt, da bei Auslandsreisen der neue EU Führerschein schon erforderlich war.

Da ware ich mir nicht so sicher, weil die EU Verordnung erst seit 2 oder 3 Jahren in dieser Form besteht
****e55 Mann
148 Beiträge
Wichtig ist zu beachten, dass es unterschiedliche Fristen gibt, ob der "alte Lappen"
noch grau ist (Möglichkeit a)
oder schon im Scheckkartenformat ist (möglichkeit b).
Möglichkeit a) hat eine Umtauschfrist nach Geburtsjahrgängen
Möglichkeit b) eine nach Ausstellungsdatum
Ich , Miracle, habe das Amt kontaktiert und muss erst 2028 einen neuen haben. Also lege ich mich gepflegt zurück. Ob ich da noch Auto fahre, ist fraglich.
****era Frau
2.693 Beiträge
Zitat von ********Gina:
Ob ich da noch Auto fahre, ist fraglich.

Lieber Miracle, das weiß doch keiner von uns. Auch nicht die viel jüngeren. Aber ist es nicht so, dass man auch für den Elektrorollstuhl einen Führerschein braucht?
Da lohnt es sich vielleicht doch, den Führerschein à jour zu halten. Vielleicht werde ich froh sein, diese Angelegenheit erledigt zu wissen. Wer weiß denn, ob ich in x Jahren noch Lust auf diese Lauferei habe?
A/w
Na dann tauscht mal alle schön... wir 51ziger haben doch noch Zeit .... oder irre ich mich 🤔
********Herz Frau
37.563 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********tasy:
Kaum betroffen sind die Geburtsjahrgänge vor 1953, die erst am 19.01.2033 umgetauscht haben müssen
steht hier:
60 plus: Führerscheinumtausch

Danach solltest du noch etwas Zeit haben.

Verbindlich findest du alle Informationen hier:
https://www.adac.de/verkehr/ … sten-fuehrerschein-umtausch/
*freu* Genau so isst..... ich behalte meinen Grauen
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