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Wirtschaftlicher Totalschaden

****na Frau
24.672 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wirtschaftlicher Totalschaden
Mich interessiert einmal euer Schwarmwissen.

Im Mai gab es in unserer Gegend einen üblen Hagelsturm, der tausende von Autos beschädigt hat. Von einigen Betroffenen habe ich gehört, dass ihr Auto versicherungstechnisch einen "wirtschaftlichen Totalschaden" erlitten hat. Dies ist wohl der Fall, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Autos überschreiten.

Nun kann man sich u.a., die Summe X auszahlen lassen, das Auto aber unrepariert weiter fahren.

Wir haben darüber diskutiert, ob die normale Teilkaskoversicherung in solchen Fällen weiter geführt werden soll, oder ob die Versicherung ohnehin für keine Schäden mehr aufkommen würde. Sie haben ja quasi den "Restwert" abgegolten und das Auto als Totalschaden deklariert.

Logisch das eine fundierte Antwort nur der jeweilige Versicherer geben kann. Aber oftmals gibt es in der Gruppe schon viel nützliches Wissen.

Mal schauen, ob das in dem Fall auch so ist. *zwinker*
****50 Paar
928 Beiträge
Hallo Marena
zu deiner Frage würd ich sagen, Teilkasko mit selbstbeteiligung weiter, denn sie deckt ja Glasschäden, z.B. Steinschlag an der Windschutzscheibe, oder anderen Gläsern, einen eventuellen Reifendiebstahl usw.
Das alles dürfte unabhängig von der Auszahlung der Versicherung sein, da der Schaden am Auto den Restwert überschritten hat.
L:G: und einen schönen Tag mit *sonne*
Martin
*********ichy Paar
10.232 Beiträge
Der wirtschaftliche Totalschaden sagt doch nur aus, dass das Fahrzeug nicht zum Zeitwert von einer Werkstatt zu reparieren ist. Es bedeutet nicht, daß man dies nicht trotzdem macht und dann damit weiterfährt. Die Teilkasko versichert immer den jeweiligen Zeitwert zum Zeitpunkt des Ereignisses, vollkommen unabhängig davon ob und wie oft das Fahrzeug zuvor repariert wurde. Sie könnte allerdings die Police kündigen, aber dann kann man das Fahrzeug ja anderswo versichern.
Das sind meine Gedanken dazu.
Bei einer Auszahlung der Schadenssumme wird jedoch stets ohne Mehrwertsteuer überwiesen!

Wie die Vorredner richtig schreiben, sollte die Teilkasko unbedingt weitergeführt werden. Bei manchen älteren Autos ist es sogar rechnerisch billiger, die Vollkasko zu behalten weil die Teilkasko inbegriffen ist- das war bei unserem Astra F Cabrio tatsächlich der Fall.
Naja, wie die Vorredner bereits schrieben, sollte die Teilkasko beibehalten werden, weil dadurch nicht nur Glasschäden abgedeckt sind, sondern zum Beispiel auch Wildschäden (Unfälle mit Tieren).
Alles richtig , was geschrieben wurde. Da gibt es nichts mehr hinzu zu fügen.

Glasschaden der Windschutzscheibe kann je nach Fahrzeug weit über 1000 € gehen. Wir haben unsere abgeschlossen ohne Selbstbeteiligung, weil das kein großer Unterschied zu Selbstbeteiligung macht.

Lieben Gruß Miracle *wink*
****dwt Mann
380 Beiträge
Das Schwarmwissen unseres Fuhrparkleiters hat vor etlichen Jahren entschieden das Teilkasko Versicherung sich Lohnen. Bestand mehr als 150 Fahrzeuge
Besonders wegen Glasscheiben. Wie bereits erwähnt mehr als 100 €
Ich hatte als Vielfarhrer 50 000/Jahr 1 bis 2 Glasschäden in 3 Jahren
****dwt Mann
380 Beiträge
Das sollten natürlich 1000 € sein
*******n69 Mann
6.897 Beiträge
Ich war 25 Jahre Kfz. Sachverständiger und kann bestätigen was meine Vorschreiber mitgeteilt haben.
Fazit: Teilkasko belassen ob mit oder ohne Selbstbeteiligung.
LG peter
****na Frau
24.672 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Super, vielen Dank, dass ihr eure Postings. Es ist also ein Irrglaube, dass die Versicherung nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht noch mal für das gleiche Auto zahlen würde. Das werde ich mal so weiter geben. *g*
***su Paar
297 Beiträge
Zitat von *******n69:
Ich war 25 Jahre Kfz. Sachverständiger und kann bestätigen was meine Vorschreiber mitgeteilt haben.
Fazit: Teilkasko belassen ob mit oder ohne Selbstbeteiligung.
LG peter

Ist auch unsere Meinung bzw. wir würden es auch so machen. Nur, eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung haben wir noch nie gemacht und würden es auch nie machen.
LG pa_su
*******igin Frau
14.214 Beiträge
Bisher dachte ich
Eine KFZ Versicherung muss man haben falls man einen Unfall verursacht
Dann zahlt doch die Versicherung den Schaden am anderen Auto

Oder hab ich da was falsch verstanden bei diesem Thema *nachdenk*
****na Frau
24.672 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Was du meinst ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Die ist verpflichtend, weil sie den Schaden beim anderen begleicht.

Die Voll- und Teilkasko ist für Schäden am eigenen Auto, entsprechend der gewählten Variante.
*******igin Frau
14.214 Beiträge
Ich gebe zu dass ich mich da nicht wirklich gut auskenne
Aber da wir Experten im Thread haben
Frag ich mal

Könnte man denn eine
KFZ Haftpflichtversicherung abschließen
Ohne Kaskoversicherung

*nachdenk*
********Herz Frau
37.592 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja, eine Haftpflichtversicherung musst du haben, und die kannst du auch ganz ohne Kasko abschließen.
******ris Mann
7.774 Beiträge
Kaskoversicherung auf jeden Fall weiterführen. Allerdings sollt man überlegen, ob Vollkasko nicht günstiger ist: Bei Vollkasko gibt es Schadenfreiheitsrabatt. Ich fahre zum Beispiel mit hohen Haftpflichtrabatt und meine Vollkasko ist dank SFR günstiger als TK wäre!
Genau so hatte ich es in meinem vorherigen Beitrag geschrieben!

Erwähnen sollte man vielleicht auch noch, dass eine reine Teilkasko (ohne Vollkasko) bei einem selbstverschuldeten Unfalls mit Totalschaden (z.B. Überschlag) noch den "Glasbruch" ersetzt, auch wenn es für das Fahrzeug selbst keine Entschädigung gibt.
******010 Mann
46 Beiträge
Viele falsche Komentare, das Fahrzeug ist abgerechnet, das heißt es ist bezahlt. Wer Weiterfährt mit diesem Fahrzeug, kann das zwar machen, er wird keine Entschädigung erhalten. Deshalb ist der Verschichrungsschutz außer der Pflichtvesicherung egal. Es gibt einen Zentralcomputer da ist alles gespeichert. Von allen Versicherern.
****na Frau
24.672 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Hmm, der Beitrag von @******010 entspricht nun der Aussage des Bekannten, der an der Diskussion beteiligt war. Vielleicht sollte man doch die Versicherung direkt kontaktieren.
*******ish Frau
7.489 Beiträge
oder ... und - z.B. auch mal in die Vertragsunterlagen - "Was übernimmt" die Versicherung etc. durch forsten. Mir fällt dabei gerade ein, dass das ja auch die Grundlage eines Versicherungsvertrags ist - das ist dann ja auch verbindlich - *tuete*
*********ichy Paar
10.232 Beiträge
Das Fahrzeug gehört dem Fahrzeughalter solange, bis er es weiterveräußert oder verschrottet. Solange dieses fahrbereit und verkehrsicher ist, kann man damit fahren. Den Hagelschaden kann man, muß man aber nicht reparieren lassen.
Ob die Versicherung das Fahrzeug weiter gegen Schäden versichert kann man letztlich nur ebendiese fragen. Bei Schäden durch Fremdeinwirkung zahlt ja nicht die eigene Kasko, sondern die gegnerische Haftpflicht.

Also weiterfahren, das erhaltene Geld Anlegen und sparen, bis es für einen Neuen reicht.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden hat nichts mit einem tatsächlichen Totalschaden zu tun. Nur weil das Bleichkleid so verbeult ist, daß die Reparatur den Zeitwert überschreitet, heißt das nicht, daß man mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren kann oder darf. Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr Fahrbereit ist und auch nicht mehr in selbigen Zustand versetzt werden kann.
Und natürlich gibt es z.B. Oldtimer, die totalverbeulte Rostlauben waren, von Bastler in mühevoller Kleinarbeit restauriert und danach zugelassen und auch Kasko versichert werden können.
Die Kasko Versicherung haftet für entstandene eigene Schäden, sie wird nicht Eigentümerin des Fahrzeuges, niemals. Und was man nach dem Schaden mit dem Fahrzeug macht liegt einzig und allein im Rahmen der Interessen des Eigentümers/Halters. Und solange die Versicherung nicht von sich aus kündigt, besteht auch weiterhin Kündigungsschutz. Im erneuten Schadensfall wird die Versicherung aber wahrscheinlich nicht erneut für das zerbeulte Blech zahlen. Ist der Wagen jedoch wieder in einem guten Zustand, gibt es auch wieder was für den dann bestehenden Zeitwert. So ist mein Rechtsverständnis.
Ich wäre aber sehr gespannt darauf zu erfahren, was eine Versicherung zu dem konkreten Fall sagt.
Zitat von ******010:
Viele falsche Komentare, das Fahrzeug ist abgerechnet, das heißt es ist bezahlt. Wer Weiterfährt mit diesem Fahrzeug, kann das zwar machen, er wird keine Entschädigung erhalten. Deshalb ist der Verschichrungsschutz außer der Pflichtvesicherung egal. Es gibt einen Zentralcomputer da ist alles gespeichert. Von allen Versicherern.

Nach meinem Kenntnisstand ist das Auto eben nicht abgerechnet und bezahlt, sondern lediglich der entstandene Schaden. Unabhängig davon hat das Fahrzeug immer einen wirtschaftlichen Restwert. Totalschaden heißt lediglich, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges bezüglich Alter, Ausstattung, Abnutzung etc.
Es bleibt unbelassen, für das Geld von der Versicherung ein gleichwertiges Auto zu erwerben, das dann natürlich Teil- oder auch Vollkasko versichert werden kann.
Aber natürlich bis du mit einer Anfrage bei deiner Versicherung oder deinem Versicherungsmakler auf der sicheren Seite.
Bei reguliertem wirtschaftlichem Totalschaden stellen die Versicherer das Fahrzeug auf einer entsprechenden Aufkäuferbörse ein; meist zu erst mal sehr niedrigen Preisen. Findet sich niemand, darf man das Fahrzeug selbst verkaufen oder selbst reparieren. So habe ich es vor einigen Jahren nach einem unverschuldeten Unfall selbst erlebt. Punkt.

Infos dazu:
Opel: "Guten Rutsch"
****o1 Mann
255 Beiträge
Zitat von *********tasy:
Bei reguliertem wirtschaftlichem Totalschaden stellen die Versicherer das Fahrzeug auf einer entsprechenden Aufkäuferbörse ein; meist zu erst mal sehr niedrigen Preisen. Findet sich niemand, darf man das Fahrzeug selbst verkaufen oder selbst reparieren. So habe ich es vor einigen Jahren nach einem unverschuldeten Unfall selbst erlebt. Punkt.

Infos dazu:
Opel: "Guten Rutsch"

Das ist aber ein ganz anderer Fall, ich nehme an das Betraf die Vollkaskoversicherung
Ich dachte, dass es hier um Kaskoschäden geht und nicht um Haftpflichtschäden durch Unfall.
Das sind zwei unterschiedliche Abwicklungen.
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