Tach Zusammen,
Die Sache mit dem Digitalen Erbe ist etwas, was zumindest derzeit, einer guten privaten Vorsorge bedarf.
Zu Allererst ist es von größter Wichtigkeit ein rechtskonforme Vorsorgevollmacht zu erstellen und diese beglaubigen zu lassen. Hat man soetwas nicht, so kommen die eigentlich Berechtigten nicht an die Zugangsdaten zu Bankkonten und Online-Portalen, dafür aber ein gesetzlich bestellter Vormund, der eher eigenen Interessen folgt, als denen der Betroffenen.
Sollte der Todesfall eintreten, so ist es von größter Wichtigkeit ein
aktuelles und
rechtssicheres Testament hinterlegt zu haben.
Was die digitalen Zugänge betrifft, so haben wir dazu eine zentrale, sicher abgelegte Datei, welche zusätzlich immer wieder durch Ausdruck zum Testament beigelegt wird.
Derjenige, welcher Zugriff zu den Daten durch Vollmacht oder Testament erhält, hat die Verpflichtung sorgfältig Konten zu schließen und zu beerdigen.
Da wir weder hier noch anderswo verbotene Dinge tun, ist es uns, nach unserem Ableben, herzhaft egal, ob die vertrauensvoll ausgewählte Person Kenntnis davon erhält, daß wir vlt. Interessen hatten, die nicht jeder teilt.
Und selbst wenn jemand meint, unseren Leumund nach unserem Tod zu beschädigen, wird es uns nicht mehr interessieren können. Wir glauben nicht an eine Reinkarnation.
Schönen Tag noch.