Ich war vor einigen Monaten in einer ähnlichen Situation. Auf einer kurvenreichen Strecke nahe meinem Wohnort fuhr morgens um 7 Uhr ein PKW sehr auffällig. Mal ganz langsam, dann wieder schnell, Schlangenlinien, fuhr auf den Randstreifen.
Mit genügend Abstand versuchte ich über die Freisprechanlage die örtliche Polizei anzurufen, aber dort ist über weite Strecken ein Funkloch. Zwischendurch gelang es mir, zumindest eine kurze Meldung abzusetzen. Dann wieder Funkloch.
Unten im Rheintal fuhr der PKW dann weiter auf der B 42 in Richtung Bonn, in die ich auch wollte. Dort konnte ich die Polizei nochmal erreichen, weil der PKW auch immer wieder auf die Gegenfahrbahn geriet und den Gegenverkehr gefährdete.
Der freundliche Polizist nahm meine Meldung auf, sagte mir auch, dass er aufgrund meiner ersten Meldung schon einen Hinweis an die für den angrenzenden Bezirk zuständige Autobahnpolizei gegeben hatte. Die meldete sich dann auch sofort danach bei mir, fragte nach meinen Beobachtungen und wohin der PKW fuhr. Gab ich alles weiter durch. Eine Stunde später der Anruf, dass man den PKW leider nicht mehr stellen konnte.
Am nächsten Tag Anruf von dem Polizisten, bei dem ich die erste Meldung abgegeben hatte. Der ließ sich die Situation nochmal schildern, auch meinen Verdacht, dass bei der Fahrweise wohl Alkohol oder Drogen im Spiel gewesen sei. Und dass der Fahrer wohl klein sei, weil die Kopfstütze auf der Fahrerseite ganz unten war und trotzdem nichts vom Kopf zu sehen gewesen sei. Während auf der Beifahrerseite die Kopfstütze weit herausgezogen war, und dennoch das Haar des Beifahrers zu sehen gewesen war.
Einige Tage später wieder ein Anruf des Polizisten. Der/die Halter/in des Fahrzeuges sei wohl schon mehrfach aufgefallen und polizeibekannt. Derzeit laufe wegen anderer Vergehen schon ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht in Koblenz. Und ob ich bereit sei, meine Aussage auch bei der Polizei aktenkundig zu machen.
Habe ich dann auch gemacht. Bin zu der
hingefahren, habe meine Aussage gemacht, die protokolliert wurde.
Und nochmal einige Zeit später rief die Staatsanwaltschaft an und bedankte sich für meine Aussage, denn nur dank meiner sehr konkreten Hinweise konnten sowohl Fahrer/in als auch Beifahrer verurteilt werden.
Ich habe drei (wenn auch inzwischen erwachsene) Kinder und ein Enkelkind, ein zweites ist unterwegs.
Ich würde jederzeit wieder so handeln. Wer andere durch so offenkundige Fahrweise gefährdet, gehört in meinen Augen aus dem Verkehr gezogen.