Zitat von *******igin:
„@****ot2
Zu deiner Frage jetzt ist der Beitrag von Lady Ingrid wohl eine gute Antwort
Zu deiner Frage jetzt ist der Beitrag von Lady Ingrid wohl eine gute Antwort
Zitat von *********id39:
„Man kann die Vorsorgevollmacht so sehr erweitern,
daß eine Patienverfügung beinhaltet ist!
Mit sämtlichen Paragraphen, die wichtig sind!
Wenn man sie bei Gericht hinterlegt,
gibt es keine Möglichkeit,
daß die Gerichte einen Vormund bestimmen!
Wenn der Fall eintritt, muß alles versucht werden,
die Vertauenperson, die bekannt ist ( steht in der Vollmacht)
schnellstmöglich zu finden!
L. Ingrid
daß eine Patienverfügung beinhaltet ist!
Mit sämtlichen Paragraphen, die wichtig sind!
Wenn man sie bei Gericht hinterlegt,
gibt es keine Möglichkeit,
daß die Gerichte einen Vormund bestimmen!
Wenn der Fall eintritt, muß alles versucht werden,
die Vertauenperson, die bekannt ist ( steht in der Vollmacht)
schnellstmöglich zu finden!
L. Ingrid
Nunja,
man muss eine Vorsorgevollmacht nicht bei Gericht hinterlegen.
Wenn ein Patient nicht in der Lage ist, selbst über den Fortgang der Therapie zu entscheiden, dann entscheidet halt der Vorsorgebevollmächtigte.