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Habt ihr ein Testament gemacht?

Habt ihr ein Testament gemacht?

Dauerhafte Umfrage
****ot2 Mann
10.758 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******igin:
@****ot2
Zu deiner Frage jetzt ist der Beitrag von Lady Ingrid wohl eine gute Antwort




Zitat von *********id39:
Man kann die Vorsorgevollmacht so sehr erweitern,
daß eine Patienverfügung beinhaltet ist!
Mit sämtlichen Paragraphen, die wichtig sind!

Wenn man sie bei Gericht hinterlegt,
gibt es keine Möglichkeit,
daß die Gerichte einen Vormund bestimmen!

Wenn der Fall eintritt, muß alles versucht werden,
die Vertauenperson, die bekannt ist ( steht in der Vollmacht)
schnellstmöglich zu finden!
L. Ingrid

Nunja,

man muss eine Vorsorgevollmacht nicht bei Gericht hinterlegen.

Wenn ein Patient nicht in der Lage ist, selbst über den Fortgang der Therapie zu entscheiden, dann entscheidet halt der Vorsorgebevollmächtigte.
****ika Frau
1.155 Beiträge
Zitat von ****ot2:
Scheint wohl in jedem Krankenhaus anders zu sein weil
Bei meiner letzten Operation vor knapp einem Jahr wurde ich vor der Operation beim Vorgespräch darauf angesprochen ob ich eine Patientenverfügung habe.
Diese sollte ich dann am Operationstag mitbringen


Nun, es geht ja gerade um die Frage, ob eine Patientenverfügung noch nötig ist, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Die Patientenverfügung ist immer nötig. Darin legst DU fest, welche medizinischen Behandlungen du wünschst und ob DU bestimmte körperliche Eingriffe verweigerst.

In der Vorsorgevollmacht legst du fest, wer diesen DEINEN Wunsch für dich durchsetzt.

Derjenige, der die Vorsorgevollmacht bekommt, muss mit deinen Behandlungswünschen nicht übereinstimmen. Deshalb wird der Arzt, das Krankenhaus immer eine Patientenverfügung verlangen.
**********iato4 Mann
772 Beiträge
Als ehemaliger Rechtsanwalt hatte ich mit dem Thema oft zu tun.
Theoretisch kann man Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einem Dokument festlegen. Ich persönlich würde aber nicht wollen, dass die behandelnden Ärzten erfahren, wie ich meine anderen Angelegenheiten geregelt habe.
Patientenverfügungen sind besonders bedeutsam, wenn man möchte, dass auch jemand, der nicht Erbe ist, über den Gesundheitszustand informiert wird oder gar den Ärzten Anweisungen erteilen darf. Typischer Fall: Der nicht verheiratete Lebensgefährte. Er bekommt unter Umständen nicht einmal Auskunft, wenn er nichts Schriftliches vorweisen kann.
Ganz wichtig ist der Hinweis auf die Bankenvollmacht. Viele Banken machen Theater, wenn man nur in der Vorsorgevollmacht dem Betreffenden auch die Bankgeschäfte anvertraut. Sie bestehen darauf, dass ihr eigenes Vollmachtsformular ausgefüllt ist. Das halte ich zwar nicht für Rechtens. Trotzdem kann man sich auf diese Weise unnötigen Ärger ersparen.
Im Internet findet man viele Vorschläge für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sogar vom Justizministerium. Wer keinen komplizierten Fall hat, sollte sich die enormen Notarkosten sparen.
Man muss die Vollmachten nicht regelmäßig neu unterschreiben. Sie gelten solange, bis sie widerrufen werden oder eine mit neuerem Datum auftaucht.
****y63 Frau
917 Beiträge
Ich habe sämtliche Vorsorgen getroffen, die man in der heutigen Zeit tun sollte.
und zwar schon lange
Ich trage bei meinen Papieren den Organspendeausweis und eine "Notfallkarte" immer dabei
auf dieser Notfallkarte stehen Kontakte und wo digital alles abgerufen werden kann
Testament hatte ich schon mit 40 gemacht, da ich beim Tod meines Vaters erlebt habe,was man alles benötigt als Hinterbliebenen.
Über Tod und Alles was damit zu tun hat, spricht man nicht gerne, ist aber zwingend notwendig und gehört zum Leben dazu.
Meine Tochter fragte mich damals ganz entgeistert,warum ich das mitteile ( hatte meinen Kindern gesagt, wo sich mein "Notfallordner befindet")
ich habe ihr das dann ganz einfach erklärt, warum und das auch sie das tun sollte, da man nie weiss, was mal kommt
mein Sohn hingegen sagte nur: ok Mama, weiss Bescheid
*******n69 Mann
6.897 Beiträge
Ist ein sensibles Thema und viele verdrängen es oder meinen noch lange zu Leben, also kümmert man sich später darum.
In unserem Freundeskreis ist ein Paar um die 30 bei einem Unfall ums Leben gekommen, Natürlich kein Testament.
Es kann schneller passieren als man denkt.

Wir haben seit gut 30 Jahren schon ein Testament, dass beim Amtsgericht liegt.

Ein Testament sollte möglichst einfach gehalten sein, nicht so wie bei unserer Tante, die ein 4 Seitiges Testament verfasst hatte. Pelzmantel an Nichte, Schmuck an zweite Nichte, Blumen an Freunde, Kaffeservice an Schwester und so weiter. Oh je.
****na Frau
24.672 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja, wir haben ein notariell beglaubigtes Testament.

Ein Testament brauchte meine Mutter nicht. Aber eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Was habe ich das in diesem Jahr gefeiert, dass wir das hatten, als es meiner Mutter so schlecht ging.

Ich konnte alles für sie erledigen. Bankvollmacht hatte ich noch separat. Egal ob Ärzte, Rentenversicherung, Ummeldung, Heimverträge und und und. Nirgends gab es Probleme. Und mir wurde oft gesagt, dass noch immer viele alte Leute genau das nicht haben.

Bei der Kontoauflösung meinte die Bank sie müssten noch kurz zicken, wollten von ihr die Unterschrift. Als ich da etwas energischer wurde, war das auch erledigt. Mehr als Bankvollmacht von meiner Mutter vor Jahren erteilt und zusätzlich noch die Vorsorgevollmacht geht ja wohl schlecht. Das sahen sie dann auch ein.
****ner Mann
1.738 Beiträge
Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind nicht nur für das ältere Semester bedeutsam, sondern auch schon für junge Erwachsene. Ein Freund unserer Söhne verunglückte in Spanien mit lebendsbedrohenden Verletzungen, er war zu keiner Willensäusserung fähig. Nachdem die Patientenverfügung und gleichzeitig auch die Vorsorgevollmacht vorgelegt wurde, musste diese zwar noch übersetzt werde, aber die Eltern ( waren eingesetzt) konnten kurzfristig Entscheidungen im Sinne Ihres Sohnes in Spanien und auch in der Klinik in Deutschland treffen. Für den ebenfalls schwer verletzten und im Koma liegenden Sozius wurde in Spanien ein gerichtlicher spanischer Betreuer bestellt der bis zur Vorlage eines von einem deutschen Vormundschaftsgericht bestallten Betreuer tätig war. Das hat viel Zeit und Geld gekostet.
*******n69 Mann
6.897 Beiträge
Liebe Marena,

Ein Testament brauchte meine Mutter nicht.

Oh, bitte doch. Aus eigener und Freundeskreis Erfahrung. Plötzlich hatte meine Mutter ein Neues handschriftliches Testament im Schreibtische liegen. Durch Zufall entdeckt. Da sollte der Nachbar, der ihr oft geholfen hat, plötzlich das Haus erben. Bei Freunden passiert folgendes. Der Masseur der Mutter sollte Alles erben. Und oft ist es die Pflegerin.
Also, Vorsicht ist die Mutter der Porzellan Kiste.


Zitatkasten eingefügt. Bitte die Worte anderer immer in einen Zitatkasten setzen. Mod SpielmitHerz

******sel Paar
12 Beiträge
Aus beruflicher Erfahrung kann ich nur dazu raten dringend eine Vorsorgevollmacht zu machen. Und aufpassen, dort kann man Fehler machen, die dann nicht zum gewünschten Erfolg führen. Am besten ein Formular aus dem Internet verwenden. Sobald Grundbesitz betroffen ist reicht eine privatschriftliche Vollmacht nicht aus. Muss dann notariell gemacht werden. Falls keine Vollmacht vorliegt wird im Falle der Geschäftsunfähigkeit vom Gericht ein Betreuer bestellt der jeden seiner Schritte vom Gericht genehmigen lassen bzw. nachweisen muss. Oft ist es auch dann ein Berufsbetreuer der nicht unbedingt das für einen veranlasst was eine gute bekannte Person die mich und meine Ansichten kannte tun würde.
*******n69 Mann
6.897 Beiträge
@******sel

Derwegen haben wir in der Notariell beglaubigten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unseren Neffen, der Landarzt ist, und unsere Tochter bennannt.
****na Frau
24.672 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*******n69 meine Mutter hat aber nichts zu vererben und ich bin das einzige Kind.
*******igin Frau
14.219 Beiträge
Zitat von ****na:
@*******n69 meine Mutter hat aber nichts zu vererben und ich bin das einzige Kind.

Genauso war bzw ist es bei mir und meinen Eltern auch
*******n69 Mann
6.897 Beiträge
@****na

Okay, garnichts? D.h. wenn sie aber einmal nicht mehr ist, willst Du von dem was vorhanden ist, nichts.
Wenn Du ihr einziges Kind bist ist das verständlich und kein Problem, denn dann braucht es wirklich kein Testament.
Gruß Peter
****ot2 Mann
10.758 Beiträge
Themenersteller 
Stellt sich die Frage, ob ein Testament auch dann erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, wenn es wirklich nur einen Erben gibt. Braucht eigentlich jeder Erbe einen Erbschein?
*******n69 Mann
6.897 Beiträge
Wir haben nur eine Tochter, wollen aber verhindern, dass wenn sie an den Falschen Mann kommt, er sich dann ihre und/oder unsere Wohnung unter den Nagel reißt. Also dementsprechenden Passus ins Testament.
Das hatte mein großvater auch gemacht. Gott sei Danke.
*********organ Mann
210 Beiträge
Was interessiert mich das ...ein Testament,,,bin ja nicht arm, aber im Todesfall ist die Infaltionsrate auf 100 Prozent angestiegen,,,,,da ich kinderlos bin....leider....ist mir das relativ scheiß egal wo was hinkommt.
Geht dann halt den gesetzlichen Weg............Basta....
******sel Paar
12 Beiträge
Wenn kein privatschriftliches handgeschriebenes oder notarielles Testamt geschrieben ist tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es muss dann ein Erbschein beantragt werden. Oft passiert es dass kinderlose Paare der Ansicht sind der Ehegatte erbt allein. Vorsicht, da erben die Geschwister mit.
*********organ Mann
210 Beiträge
Zitat von ******sel:
Wenn kein privatschriftliches handgeschriebenes oder notarielles Testamt geschrieben ist tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es muss dann ein Erbschein beantragt werden. Oft passiert es dass kinderlose Paare der Ansicht sind der Ehegatte erbt allein. Vorsicht, da erben die Geschwister mit.
Der gesetzliche Weg ist abdolut vorgeschrieben,,,natürlich ,, wenn Frau/Mann nichts macht geht die Hälfte zum Lebenspartner und die andere Hälfte zu den Geschistern
*********organ Mann
210 Beiträge
Oder ist hier ein Anwalt der den Joy Club auch mag, aber kein Honorar verlangt.
****ot2 Mann
10.758 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******sel:
Oft passiert es dass kinderlose Paare der Ansicht sind der Ehegatte erbt allein. Vorsicht, da erben die Geschwister mit.

Aber nur, wenn es nicht noch ein Elternteil gibt. Das erbt m. E. zuerst.
****era Frau
2.695 Beiträge
Das mit den Schnellschüssen und Beschenkung von Wildfremden habe ich auch kürzlich erlebt. Ein alleinlebender Mann hatte eine Haushaltshilfe gut bezahlt. Als er pflegebedürftig wurde bat sie ihn, sie als Geringverdienerin einzustellen. Sie kaufte seine Lebensmittel und kochte für ihn. Außerdem wusch sie seine Wäsche. Da er sich weigerte diese regelmäßig zu wechseln, fiel nicht sehr häufig Wäsche an. Um das Haus (ihre eigentliche Aufgabe) kümmerte sie sich gar nicht mehr. Als er ins Pflegeheim ging bat er sie, sie dort regelmäßig zu besuchen. Für eine Stunde plaudern bekam sie jedesmal 50 €. Er war der jungen Frau sehr zugetan und erhielt von seiner Schwester den Rat, diese mal ordentlich zu erfreuen und ihr doch mal eine Schenkung zu Lebzeiten zu machen. Mal eben so 50.000 Euro. Ich glaube, die hat sie nicht mehr alle!
Wach wurde er, als ich ihn fragte, ob er jemals einen solchen Stundensatz hatte?
Er beschenkte sie trotzdem mit einem hohen Geldbetrag.

Eigentlich hatte sie geplant, dass ihre Schwester (voll berufstätige Altenpflegerin) ihn 3 x wöchentlich zur Dialyse fährt und anschließend wieder nach Hause bringt. Völlig verrückt. Das konnte ich unterbinden. Als sie merkte, dass für sie nichts mehr zu holen war, weil seine Kinder die Kontrolle der Geldbeträge und der Post übernommen hatten, hielt sie sich vornehm zurück und wurde nicht mehr gesehen. Den Haustürschlüssel gab sie erst zurück, als das Haus schon verkauft war. Eigentlich war sie schon dabei ihn zu überzeugen, es in ihrem Verwandtenkreis für einen Appel und Ei zu verkaufen. - Pech gehabt, denn die getrennt lebende Ehefrau hat ihre eigenen Rechte geltend gemacht, und sie einmal dezent darauf hingewiesen, das die Geldzuwendung steuerpflichtig ist und gemeldet werden muss.
********iele Mann
2.033 Beiträge
Mal zurück zum Thema bzw. zur Frage des TE:
Ich müsste eigentlich ein Testament machen, in dem ich meine 6 Jahre jüngere Schwester als Begünstigte eintrage. Mein Adoptivsohn, eigentlich rechtlicher Erbe, will mit seiner Vergangenheit nichts zu tun haben und auf meine Kontaktversuche zu ihm, in denen ich ihn auch schon mal auf das Thema angesprochen habe, reagiert er nicht. Zuletzt persönlich gesprochen haben wir uns durch Zufall 2016, nach 20 Jahren Pause. Danach gab es noch 3x eine E-Mail von ihm, die letzte war im September 2022.
Bevor ich ein Testament schreibe würde ich lieber nochmal heiraten und mit meiner Frau das bisschen was ich habe für schöne Reisen verbraten.
****era Frau
2.695 Beiträge
Ich habe ein Testament und ein Patiententestament geschrieben, als ich einmal notfallmäßig im Krankenhaus war und nicht wusste, was bei den Untersuchungen heraus kommen würde. Es fiel mir plötzlich ein, das noch schnellstens zu erledigen. Ein paar Blatt Papier gibt es auch im Krankenhaus. Ich muss mir die Papiere noch mal vornehmen, und evtl. mit Schönschrift neu schreiben. Inhaltlich gibt es keine Änderungen.

Ich glaube, ich habe beruflich kein Thema so häufig lernen müssen, wie den Themenbereich „Vererben“. Es kam häufiger vor, dass beratungsresistente Hinterbliebene die Sache falsch aufzäumten und am Ende nichts bekamen. Gleich zweimal musste ich erleben, dass ein Nottestament - das neutrale Zeugen benötigt - von den Begünstigten als Zeugen unterschrieben wurde. Sie glaubten mir nicht, dass es so nicht korrekt ist und liefen bald nach dem Ableben des „lieben Verstorbenen“ zum Nachlassgericht um den Erbschein zu beantragen. Im weiteren Verlauf legten die gesetzlichen Erben erfolgreich Veto ein, und futsch war der erhoffte Geldsegen.
******ady Frau
106 Beiträge
Ich habe beides bereits vor 19 Jahren gemacht,als mein Mann Suizid begangen hat.Ich habe volles Vertrauen in meine Söhne und sie werden sich dann um alles kümmern.
********elHH Frau
394 Beiträge
Ich habe eine schlimme Erfahrung mit der Patientenverfügung gemacht.

Noch vor einigen Jahren musste man fast kämpfen, damit Verwandte nicht ewig am Schlauch weiterleben mussten.

Bei einer akuten Erkrankung wurde ein älterer Verwandter erst nach massivem Druck behandelt. Man wisse ja nicht, ob er das überhaupt wolle.

Eine Patientenverfügung hat bei einem anderen dazu geführt, dass man ihn bewusst hat verhungern lassen.

Ärzte- und Pflegemangel treibt in der Großstadt gerade unschöne Blüten.

Ich werde meine Patientenverfügung wahrscheinlich wegwerfen.

Wenn Ihr Senioren über 80 habt, seid bitte vorsichtig. Das scheint die magische Grenze zu sein. 🫣😱🤐
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