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Habt ihr ein Testament gemacht?

Habt ihr ein Testament gemacht?

Dauerhafte Umfrage
****ika Frau
1.124 Beiträge
Zitat von ********elHH:

Eine Patientenverfügung hat bei einem anderen dazu geführt, dass man ihn bewusst hat verhungern lassen.

Ich vermute, du meinst das Sterbefasten. Das ist bei richtiger medizinischer und pflegerischer Begleitung ein normales Sterben.
********iele Mann
2.033 Beiträge
@****ika
Ist sowas in Deutschland legal? Ich dachte immer, aktive Sterbehilfe ist noch verboten. Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle, wenn lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden.
********elHH Frau
393 Beiträge
In dem Fall war es ein Sterbefasten gegen den Willen des dann Toten und seiner Angehörigen. Gedeckt von den Ärzten untereinander. Fehlinterpretation der Patientenverfügung. Sie hielten ihn für alt genug...
********iele Mann
2.033 Beiträge
@********elHH
Dann war das ja eigentlich schon kriminell und grenzt an Mord. Unterlassene Hilfeleistung lässt sich da schwer erkennen. Aber wie Du sagst: "gedeckt von den Ärzten untereinander", ein Hahn hackt dem anderen kein Auge aus. Als Angehöriger hast Du dann keine Chance. Genau deshalb halte ich persönlich von Patientenverfügungen und allen anderen solchen "Vorsorgen", auch mit Verträgen mit Bestattungsunternehmen, gar nichts.
****na Frau
24.655 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun meine Seniorin ist über 90 und ich muss hier tatsächlich eine Lanze für die Ärzte und Pflegerinnen brechen, als es ihr so schlecht ging. Sie hielten sich in der Phase sehr genau an das was gewünscht war. Sie wollte nicht mehr Essen und Trinken, also sprach man es mit mir ab und dann ließ man sie gewähren. Es wurde ihr alles mehrmals am Tag angeboten, aber nicht aufgezwängt und auch nichts über die Vene gegeben, außer Schmerzmedikation. Alles so, wie in ihrer Patientenverfügung fest gehalten.

Nach einigen Tagen, nachdem mir jeder sagte, der Sterbeprozess habe eingesetzt, fing meine Mutter wieder an zu essen und zu trinken und hat sich prächtig erholt. Also ihr Wille und auch der meine, wurde absolut respektiert.
****era Frau
2.693 Beiträge
Danke! Genau so kenne ich es auch, beruflich und privat.

Man müsste in ein solches Patiententestament (das wie oben geschrieben ignoriert wurde) rein schauen, um etwas dazu sagen zu können. Denkbar wäre zum Bspl., dass eine schmerzhafte Grunderkrankung vorlag, die sich im weiteren Verlauf als Qual für den Betroffenen erwiesen hätte.
****ika Frau
1.124 Beiträge
Zitat von ********iele:
@****ika
Ist sowas in Deutschland legal? Ich dachte immer, aktive Sterbehilfe ist noch verboten. Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle, wenn lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden.

Ja, das ist legal. So wie Marena beschrieben hat werden Speisen und Getränke angeboten ohne aufzudrängen. Es wird auch keine Nahrung oder Flüssigkeit per Magensonde oder Infusion zugeführt.

Meine Tante ist so verstorben und auch mein Lebensgefährte. Ruhig, friedlich und ohne Schmerzen.
Nur weil wir inzwischen medizinisch weit fortgeschritten sind, müssen wir nicht alles unternehmen, um Leben fortzuführen, wenn der der Patient es nicht wünscht. Der Patient und nicht seine Angehörigen.
Und dazu gehört auch eine Patientenverfügung. Die konkret aufgesetzt und verfasst werden sollte, damit Fehlinterpretationen vermieden werden.
Aber auch Ärzte und Pflegekräfte sind nicht unfehlbar.
********iele Mann
2.033 Beiträge
@****ika
Danke für deine Aufklärung. Das war mir bisher nicht bekannt, dass es solche Möglichkeiten gibt.
*******igin Frau
14.177 Beiträge
Meine Mutter hat damals auch etwa eine Woche vor ihrem Tod
Essen und Trinken verweigert

Sie hat mir sogar mal den Löffel aus der Hand geschlagen
Weil sie nix essen wollte
Und die Lippen zusammen gekniffen weil sie nix trinken wollte

Damals wusste ich allerdings noch nicht dass es Sterbefasten heißt

Das Pflegepersonal erklärte mir zwar
Wenn sie nix mehr essen will
Sollte man sie auch nicht mehr dazu zwingen
Ich ahnte also dass das Sterben beginnt

Aber dass es dafür das Wort gibt
Sterbefasten
Hab ich erst jetzt durch diesen Thread erfahren
Und deswegen bin ich froh
In dieser Gruppe zu sein
Und froh dass auch solche Themen wie das Sterben hier diskutiert werden

Der Tod gehört nunmal zum Leben dazu
****er Mann
52 Beiträge
Wir haben eine Tochter, der wurde vor einem halben Jahr das Haus vermacht, mit den Klauseln des Wohnrechts. Eine Patientenverfügung haben wir auch. Ich meine damit ist alles erledigt.
*********organ Mann
209 Beiträge
Zitat von *******igin:
Meine Mutter hat damals auch etwa eine Woche vor ihrem Tod
Essen und Trinken verweigert

Sie hat mir sogar mal den Löffel aus der Hand geschlagen
Weil sie nix essen wollte
Und die Lippen zusammen gekniffen weil sie nix trinken wollte

Damals wusste ich allerdings noch nicht dass es Sterbefasten heißt

Das Pflegepersonal erklärte mir zwar
Wenn sie nix mehr essen will
Sollte man sie auch nicht mehr dazu zwingen
Ich ahnte also dass das Sterben beginnt

Aber dass es dafür das Wort gibt
Sterbefasten
Hab ich erst jetzt durch diesen Thread erfahren
Und deswegen bin ich froh
In dieser Gruppe zu sein
Und froh dass auch solche Themen wie das Sterben hier diskutiert werden

Der Tod gehört nunmal zum Leben dazu

Mann aber auch Frau sollten selbstbestimmend aus dem Leben gehen können.!
Ziehe den Hut vor deiner Mutter!!
*******n69 Mann
6.890 Beiträge
Auch unsere Tante, hat plötzlich Essen und Trinken verweigert. Wie haben aber erkannt was sie wollte, das mit dem Arzt abgesprochen, und 1 Woche später ist sie friedlich entschlafen.

Allerdings hatte sie 4 verschiedene Testamente verfasst. Gültig war aber nur das Notarielle, da die Anderen weder Datum noch Unterschrift hatten.
****ika Frau
1.124 Beiträge
Zitat von ****er:
Wir haben eine Tochter, der wurde vor einem halben Jahr das Haus vermacht, mit den Klauseln des Wohnrechts. Eine Patientenverfügung haben wir auch. Ich meine damit ist alles erledigt.

Was meinst du damit, dass deiner Tochter das Haus vermacht wurde? Und wer hat Wohnrecht?
****er Mann
52 Beiträge
Unser Wohnrecht ist natürlich in den notariellen Klauseln festgelegt.
**********iato4 Mann
772 Beiträge
@****er

Habt Ihr im Testament auch festgehalten, dass das Eigentum an Euch zurückfällt, wenn der Sohn oder die Tochter einen neuen Partner findet, der darauf drängt, dass das Haus verkauft wird.
Ich hatte mehrfach damit zu tun, dass die Eltern sich mit lebenslangem Wohnrecht sicher fühlten. Das Entsetzen war riesig, als das Haus verkauft wurde.
****er Mann
52 Beiträge
Ja, das steht natürlich auch unter den Klauseln. Darauf hat uns der Notar aufmerksam gemacht.
****ika Frau
1.124 Beiträge
Ein Verkauf des Hauses oder der Wohnung setzt ja das Wohnrecht nicht außer Kraft, sofern es auch im Grundbuch eingetragen ist.
Allerdings ist Wohnrecht auch nur, dass du dort wohnen kannst.
Was ist, wenn das Haus irgendwann zu groß ist und man lieber in was kleineres ziehen möchte.
Oder wenn Pflegebedürftigkeit eintritt und die Rente nicht ausreicht für ein gutes Heim?
Ich würde da lieber das Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Dann kannst du drin wohnen, aber auch ausziehen und das Haus vermieten. Und von der Miete das Heim oder eine kleinere Wohnung bezahlen.
Du bist dann nur nicht Eigentümer, kannst aber Nutzen daraus ziehen.

Und eine Rückforderungsrecht sollte es immer geben. Denn hat das Kind später Schulden und das Haus würde zwangsversteigert, erlischt das Wohnrecht und das Nießbrauchsrecht.

Lasst euch immer gut von einem Rechtsanwalt beraten.
**********iato4 Mann
772 Beiträge
Sehr guter Gedanke.
Nießbrauch hat allerdings den Nachteil, dass das Heim auf den Ertrag zugreifen kann, wenn die Pflegeversicherung und die Rente nicht reichen, um die Heimkosten zu decken.
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