Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Ü50 Österreich
1479 Mitglieder
zum Thema
Liebe in Zeiten von Corona389
Während ich in der Küche harte Hausarbeit verrichtete, lief wie immer…
zum Thema
Beziehungs-Aftercare - Was kommt vor dem Ende der Beziehung?145
Nachdem es aktuell einen Beitrag gibt, in dem ein devoter Part…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Vom Selbsstständigendasein zur Angestellten

*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
Vom Selbsstständigendasein zur Angestellten
Seit 20 Jahren bin ich Selbstständig für eine Firma. Diese orientiert sich um, und möchte mich anstellen.
Ich beziehe bereits Rente, seit Corona wird von der Rentenanstalt auch meine KV übernommen.
Die Anstellung ist entweder Vollanstellung oder Fallweise Anstellung, ich mache Promotion auf Events.
Was wäre günstiger für mich?
Was passiert mit der KV, wer bezahlt die in Zukunft?
Und wird diese dann wieder der Rente hinzugerechnet?

Er hat Ahnung und kann mir da weiterhelfen?
********Herz Frau
37.517 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zu wenig Ahnung, um wirklich weiterhelfen zu können.

Möchtest du denn "voll" arbeiten?

Für mich kommt neben der Rente nur noch ein Minijob in Frage. Ich habe ein Stundenkonto, d.h. ich kann mal mehr, mal weniger arbeiten, je nach Arbeitsanfall (und meinen Urlaubsplänen). Ich bekomme mein Geld brutto für netto, jeden Monat den gleichen Betrag. Krankenversichert bin ich über die Rentenversicherung.

Wenn du mehr arbeiten willst, bin ich leider überfragt.
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
Arbeiten kann ich so viel ich möchte. Die speziellen Fragen sind damit aber noch nicht geklärt
********Herz Frau
37.517 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********nty70:
Arbeiten kann ich so viel ich möchte.

Das "kann" (bzw. darf) ich seit Corona auch. Aber ich möchte nicht. Eben wegen der genannten Punkte: Freizeit, Brutto für Netto etc.

Dann hoffe ich, dass du noch Rat und Auskunft bekommst.
****na Frau
24.632 Beiträge
Gruppen-Mod 
Man kann alles mögliche dazu ergoogeln, ohne in deinem konkreten Fall schlauer zu sein. Ich würde dir raten mit der Krankenkasse zu sprechen. Da hast du die Info aus erster Hand, zumindest was die KV Beiträge betrifft.
****el1 Mann
2.628 Beiträge
Ich war vor einigen Jahren in der gleichen Situation. Damals noch nicht in Rente.
Ich war als Honorardozent in den Bereichen Kommunikation und Bewerbungstraining für eine Firma tätig .
Die haben mir auch den Vorschlag gemacht mich fest anzustellen. Ich habe dankend abgelehnt und das war genau richtig .
Drei Monate nach dem Angebot wurde die Niederlassung abgewickelt und der Job hatte sich erledigt.
Ich weiß nicht ob meine Erfahrung für dich hilfreich ist? Bist du finanziell auf den Job angewiesen?
LG Gerold
****y60 Mann
9.109 Beiträge
Naja, bei Infos durch die Krankenkasse hätte ich Zweifel ob die auch im Interesse der Kundin berät.
Evtl. hilft einem da ein unabhängiger Rentenberater weiter.
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
@****el1 danke, die Info hilft mir nicht weiter. Es ist eine gesunde Firma, die es seit 60 Jahren gibt, die von unserer Mitarbeit mehr als Profitiert. Der Job geht nur im Innland, und ist nicht übertragbar.
Profilbild
******ies Mann
5.496 Beiträge
Die Person (vermutlich bei Deiner Gemeinde/Stadt)
welche Deinen Rentanantrag bearbeitet hat - dürfte
die richtige Ansprech-Person für Dein Problem sein.
Diese ist objektiv und neutral - und in der Regel sehr
gut geschult. Diese Person würde ich zuerst fragen.
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
@******ies danke für den Tipp, jedoch das ist lange her, und ich bin mehrmals umgezogen.......ich frage auf jeden Fall in der KV und in der Rentenanstalt nach
*******o_F Mann
3.258 Beiträge
@******ies

Regierung will Senioren das längere Arbeiten schmackhaft machen

Hauptanreiz dafür soll eine sogenannte Aufschubprämie werden. Wer den Rentenbeginn für mindestens zwölf Monate aufschiebt und mehr als einen Minijob ausübt, wird mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung belohnt. Dies kann ein fünfstelliger Betrag sein.

Die nicht in Anspruch genommene Rente wird bei Rentenbeginn auf einen Schlag abgabenfrei ausgezahlt. Hinzu kommt noch ein Aufschlag, weil die Rentenversicherung in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente zahlen musste – derzeit sind das 8,15 Prozent.
Die Regelung soll zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Allerdings können Beschäftigungszeiten schon ab dem 1. Januar 2025 für die Rentenaufschubprämie berücksichtigt werden.

Ein konkretes Beispiel: Wer 45 Jahre lang jedes Jahr genau den Durchschnittslohn verdient hat, könnte 2024 mit einer Rente von 1769 Euro in den Ruhestand gehen. Arbeitet er oder sie aber regulär weiter – und verdient auch in den Folgejahren genau im Durchschnitt –, erhöht sich der Anspruch bis zum Jahr 2027 auf 1887 Euro, falls es bis dahin keinerlei Rentenerhöhungen mehr gäbe. Geht man aber in einem realistischen Beispiel von einer jährlichen allgemeinen Rentenerhöhung von jeweils drei Prozent aus, wären es 2062 Euro.

Die Rentenaufschubprämie betrüge dann 36 mal 2062 Euro plus einen Aufschlag von 8,15 Prozent (die Hälfte der aktuellen Beiträge zur Krankenversicherung) – eine Summe von 80.296 Euro.
Voraussetzung für die Einmalzahlung ist, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten und der Job keine geringfügige Beschäftigung ist. Auch selbstständige Tätigkeiten sind erlaubt, wenn eine Rentenversicherungspflicht bestand.

Der Fachkräftemangel ist nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein »zentrales Problem« für das zukünftige Wachstum der deutschen Wirtschaft. Ausgebildete Fachkräfte, die alt genug für die Rente sind, sich aber freiwillig dagegen entscheiden, könnten diesem Mangel entgegenwirken. »Wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen«, sagte Habeck.

»Wir schaffen weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten wollen«, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Freiwillig wohlgemerkt.
Profilbild
******ies Mann
5.496 Beiträge
[b][/b]@ Federico_F
Ich bin in diesem Sommer 71 Jahre alt geworden.
Bin selbständig und arbeite wöchentlich 4 Tage
in einem Betrieb in dem die Kollegen (fast) alle
angestellt sind. Ein weiterer Kollege kommt nur
noch 1-2 Tage in der Woche - er ist allerdings
schon 82 Jahre alt.
Meine Rente ist eine "Lachnummer", weil ich nicht
genug eingezahlt habe. Als Autor und Berater sind
meine Einkünfte sehr überschaubar ... Da stellt
sich die Frage erst garnicht, ob ich das "freiwillig"
machen will. Stellenweise macht mir mein Job
sogar richtig Spaß. Es ist alles eine Frage der
"Mentalität". Ich hatte in diesem Betrieb nie eine
feste Anstellung angestrebt. Meine Freiheit ist
für mich ein hohes Gut. Und wenn ich mal nicht
will, bleibe ich einfach zuhause. Das ist problemlos
möglich ... weil selbständig.
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
@*******o_F ganz herzlichen Dank, dir und allen anderen.
Deinen Beitrag muß ich mir bei genügend Zeit extra durcharbeiten um Klarheit zu bekommen
*******toti Mann
108 Beiträge
Ich habe es nochmals anders gemacht
War 22 Jahre bei einer Holländischen Saatgutfirma im Aussendiend und bin mit 67 in Rente . Zvor war ich 17 Jahre in Afrika wodurch mier eine ganze Menge an der Altersversorgung fehtl . TRotzdem würde das Geld aus Rente und Betriebsrente ( Haus schuldenfrei ) reichen . Ich habe mich dan aber selbständig gemacht und verkaufe für 3 Firemen als freier Mitarbeiter . Das rechnet sich seh gut , man muss aber bedenken dass fpür alle Einkommensteuer bezahlt werden muss und auch KV Beiträge dann schnell an der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit ca € 1000 pro monat Steigen . Ist für mich aber trotzdem eine tolle Lösung da ich selbst eintscheide was und wann ich etwas mach und wann ich in den Urlaub fahre . Komme gerade aus Botwana und Zambia zurück und habe dort eben als Digitaler Nomade meine Geschäfte abgewickelt . Solaneg ich das machen kann werde ich das auch weitermachen ( will ja nicht täglich den Gehweg fegen müssen und 2x in der Woche das GRas mähen . Fahradfahren wird auch langweilig und im Fernsehen kommt auch nix gescheites Tagsüber .
Ich weis selbst dass ich ein Exot bin , aber das war ich schon immer , und nie konform mit dem was hierzulande " Normal " gilt
****e57 Frau
33.023 Beiträge
Ich bin auch Rentnerin und gehe noch arbeiten - von meine Rente wird die KV bezahlt und von meinem Gehalt wird auch KV bezahlt aber nur ein geminderter Teil - davon werden auch noch Rentenbeiträge bezahlt so, dass es immer mal wieder zu einer neu Berechnung kommt und ich dadurch immer etwas mehr Rente bekomme.

Rentner dürfen im Jahr 2024 bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen. Wenn sie mehr verdienen, werden 40 Prozent des Mehrverdienstes von ihrer Rente abgezogen. Für Rentnerinnen und Rentner, die nur eine Teilrente beziehen, gelten andere Regeln. Die genaue Hinzuverdienstgrenze hängt von der Höhe der Teilrente ab und wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger berechnet. Rentner*innen können entweder in einem Minijob mit Verdienstgrenze arbeiten oder in einer kurzfristigen Beschäftigung.
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
@****e57

servus, vielen Dank für deine Information.
Nun stellt sich mir die Frage, wenn mir eh 40 % abgezogen wird, wie ist es dann, wenn ich in die Schweiz um zu arbeiten gehen würde?
Als Grenzgängerin zahle ich 42 % an den deutschen Staat, da müssten dann die 40 % included sein?
Das wäre günstig für mich.
Eine völlig neue Perspektive.
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
@****e57 ich kann dich leider nicht anschreiben.
*******o_F Mann
3.258 Beiträge
Zitat von ****e57:


Rentner dürfen im Jahr 2024 bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen. Wenn sie mehr verdienen, werden 40 Prozent des Mehrverdienstes von ihrer Rente abgezogen.

Bist du Dir dessen sicher?
Die Obergrenze für den Zuverdienst wurde doch abgeschafft?
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
eben, der Meinung bin ich auch, und meine Steuererklärung findet das auch.
Ich werde mich eh bei der Rentenanstalt erkundigen, hilft alles nix.
Aber der Diskurs hier macht auch Spaß
*********nty70 Frau
3.281 Beiträge
Themenersteller 
Gerade nachgelesen:
die Grenze gilt bei vorzeitig in Rente gehen.
Bei regulären Renteneintritt ist der Zuverdienst ohne Grenze nach oben.
*******toti Mann
108 Beiträge
miss - seventy hat recht nach eintritt des reguären Renteneintrittsalters gibt es keinerlei Zuverdienstgrenzen . das einzige sind die Krankenversicherunge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
und natürlich die Einkommensteuer die nach Abzug der Freibeträge natürlich entsprechen hoch sind . Aber wenn ich viel Steuern bezahle gehöre ich auch zu denen die mehr in der Tasche haben . Deshalb mache ich das was ich mache ja auch noch mit Freude , und verdiene jeden Werktag noch wenistens so viel dazu wie als Grund und Beriebsrente bekomme . Wenn ich dann mal keine Lust mehr habe, oder es geht Gesundheitlich nicht mehr , dann höre ich eben auf , aber dann wid man ganz schnell ausgesondert und baut ganz schnell ab . Noch bin ich für meine fast 80 noch topfit kann Arbeiten , Reisen , Spass haben , und vor allem : Ich mss den Euro nicht immer 2x umdrehen bevor ich Ihn ausgebe,
Ich hoffe und wünsche mir dass ich eine Weile dieses fortsetzen kann , und freue mich über jeden Morgen an dem ich Aufstehen kann um darnach etwas vernünftiges zu leisten .
********Herz Frau
37.517 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *********nty70:
@****e57 ich kann dich leider nicht anschreiben.

Geh mal rechts oben über dem Datum auf den kleinen Pfeil und wähle dort "Clubmail an Verfasser" aus - das sollte funktionieren. *zwinker*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.