@******sky
Gründe für eine Veränderung, in der Organisation für zukünftige Veranstaltungen sind völlig nachvollziehbar und berechtigt.
Das Gedanke dabei entsteht, dass darunter die zuverlässigen Joyler sanktioniert werden sollten, empfinde ich als Bestrafung für etwas, was ich und auch andere zuverlässige unter uns nicht verdient hätten.
Die einzige Sanktion, die bei privat organisierten Events infrage kommen dürfte, ist eine schwarze Liste. Bei Nichterscheinen ohne triftigen Grund, Ausschluss von zukünftig privat organisierten Events.
Selbst Vereine, die vereinsinterne Events ausrichten haben Buchführungspflicht "Einnahmen/Ausgaben", dürfen keinen Gewinn erwirtschaften. Sobald ein privater Veranstalter, eines privat organisierten Events Vorkasse verlangt, muss er Buch über Einnahmen und Ausgaben führen, ansonsten könnte es als "Schwarzarbeit" (Einnahmen am Fiskus vorbei) gewertet werden... da würde ich mich als Veranstalter erst mal rechtlich informieren, was auf privat ausgerichteter Veranstaltung rechtens ist. Ein Anruf beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro könnte rechtliche Sicherheit geben, vermute ich.
An einem eigens erlebten Beispiel...
Angemeldet für ein Joy organisiertes Weihnachtsmarkttreffen in Kölle, welches am 01.12.2018 stattfand. Auf dem Weg zum Treffen wurde ich auf der A4, in Höhe Kreuz Kerpen, auf der linken Spur fahrend von einem Pkw, welches von der Mittelspur auf die linke Spur wollte getroffen. Zu meinem Glück, konnte ich mein Pkw noch auf den Standstreifen manövrieren. Mein Pkw war nicht mehr fahrbereit, später beim Gutachten stellte sich heraus, wirtschaftlicher Totalschaden.
Zwar ein wenig über die geschehene Situation geschockt, habe ich geistesgegenwärtig mein Date telefonisch erreichen können, um aufgrund des Geschehens abzusagen. (Absage auf den letzten Drücker)!
Ich hoffe ja nicht, dass mir so ein Mist kein 2. Mal widerfährt. Wüsste aber gerne, ob jemandem, dem so etwas passiert, bei Vorkasse doppelt bestraft wird, weil der Vorkasse-Einsatz nicht erstattet würde, bei sooooo kurzfristiger Absage?
Für ein Event anmelden und "nicht absagen", egal aus welchem Grund, ist im Zeitalter digitaler Kommunikation ein NoGo, finde ich.
Danke für´s lesen und erst mal drüber nachdenken.
Sweet_Dreams54
Gründe für eine Veränderung, in der Organisation für zukünftige Veranstaltungen sind völlig nachvollziehbar und berechtigt.
Das Gedanke dabei entsteht, dass darunter die zuverlässigen Joyler sanktioniert werden sollten, empfinde ich als Bestrafung für etwas, was ich und auch andere zuverlässige unter uns nicht verdient hätten.
Die einzige Sanktion, die bei privat organisierten Events infrage kommen dürfte, ist eine schwarze Liste. Bei Nichterscheinen ohne triftigen Grund, Ausschluss von zukünftig privat organisierten Events.
Selbst Vereine, die vereinsinterne Events ausrichten haben Buchführungspflicht "Einnahmen/Ausgaben", dürfen keinen Gewinn erwirtschaften. Sobald ein privater Veranstalter, eines privat organisierten Events Vorkasse verlangt, muss er Buch über Einnahmen und Ausgaben führen, ansonsten könnte es als "Schwarzarbeit" (Einnahmen am Fiskus vorbei) gewertet werden... da würde ich mich als Veranstalter erst mal rechtlich informieren, was auf privat ausgerichteter Veranstaltung rechtens ist. Ein Anruf beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro könnte rechtliche Sicherheit geben, vermute ich.
An einem eigens erlebten Beispiel...
Angemeldet für ein Joy organisiertes Weihnachtsmarkttreffen in Kölle, welches am 01.12.2018 stattfand. Auf dem Weg zum Treffen wurde ich auf der A4, in Höhe Kreuz Kerpen, auf der linken Spur fahrend von einem Pkw, welches von der Mittelspur auf die linke Spur wollte getroffen. Zu meinem Glück, konnte ich mein Pkw noch auf den Standstreifen manövrieren. Mein Pkw war nicht mehr fahrbereit, später beim Gutachten stellte sich heraus, wirtschaftlicher Totalschaden.
Zwar ein wenig über die geschehene Situation geschockt, habe ich geistesgegenwärtig mein Date telefonisch erreichen können, um aufgrund des Geschehens abzusagen. (Absage auf den letzten Drücker)!
Ich hoffe ja nicht, dass mir so ein Mist kein 2. Mal widerfährt. Wüsste aber gerne, ob jemandem, dem so etwas passiert, bei Vorkasse doppelt bestraft wird, weil der Vorkasse-Einsatz nicht erstattet würde, bei sooooo kurzfristiger Absage?
Für ein Event anmelden und "nicht absagen", egal aus welchem Grund, ist im Zeitalter digitaler Kommunikation ein NoGo, finde ich.
Danke für´s lesen und erst mal drüber nachdenken.
Sweet_Dreams54