Was soll man auf Eure Frage auch sinnvolle Antworten, wenn der einzige Vereinszweck die Ausstellung von Spendenquittungen sein soll. So habe ich es Interpretiert.
Um Spendenquittung ausstellen zu dürfen, die auch von FA anerkannt werden, muss Gemeinnützigkeit da sein und nachgewiesen werden. Die muss auch im Vereinszweck und somit auch in der Satzung klar erkennbar und definiert sein.
Ruft einfach beim Amtsgericht an oder Finanzamt. Beide haben einen Fachmann. Amtsgericht ist fast der Bessee Weg, da er Euch Tipps für die Satzung geben kann.....
Aber wenn der Vereinszweck nur "Ausstellung von Spendenquittungen um Steuern zu sparen" ist, seh ich schwarz.....