puhhhhhhhhhhhh das ist ja noch nicht mal soooo lang her....
wusstet ihr???? und kennt das noch jemand von euch? keine ahnung, ob das in österreich auch so war!? muss ich mal schauen.
aufgefallen ist mir das als ich am wochenende eine doku auf phoenix über die unternehmerinnen in deutschland gesehn hab. da fiel der satz dass eine dieser unternehmerinnen ledig war uns so auch kein einverständnis brauchte um arbeiten gehen zu können.
... Vielfach vergessen wird heute, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland bis 1977 Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen mussten – zumindest theoretisch laut BGB –, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten.
Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen. In Bayern mussten Lehrerinnen noch in den 1950er Jahren im Sinne des Lehrerinnenzölibats ihren Beruf aufgeben, wenn sie heirateten. Und erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 3. Mai 1957 verabschiedet wurde und am 1. Juli 1958 in Kraft trat, hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten, und die Zugewinngemeinschaft wird zum gesetzlichen Güterstand.
Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und verfügte allein über die daraus erwachsenen Zinsen und auch über das Geld aus einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau. In diesem Gesetz von 1957/58 wurden auch zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt und erst 1979 vollständig beseitigt. Erst seit 1977 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr in der Ehe....
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenrechte
bin jetzt keine frauenrechtlerin - aber das find ich doch beachtlich, dass es so lang diese gesetze gab.
liebe grüsse
M