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Spielzeug- und andere Drohnen

Spielzeug- und andere Drohnen
sind der große Renner im vergangenen Weihnachtsgeschäft gewesen; rund 100.000 dieser Trendgeräte lagen schon im vergangenen Jahr unter dem Weihnachtsbaum. Inzwischen sind rund eine halbe Million Fluggeräte am Boden oder in der Luft, und in wenigen Jahren wird sicher die Million überschritten. Schon jetzt läuft das aktuelle Weihnachtsgeschäft mit diesen Flugkörpern auf Hochtouren.

Seit vorgestern ist nun endlich auch in Deutschland ein Gesetz zur Kennzeichnungepflicht in Kraft getreten, nach dem jede Kameradrohne mit einer Abflugmasse von mehr als 0,25 kg mit einem Schild versehen werden, durch welches im Schadens- oder Verlustfall der Halter eindeutig ermittelt werden kann. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass die Plakette feuerfest, sichtbar und dauerhaft befestigt sein muss.

Steuerer von Geräten mit einer Startmasse von mehr als 2 kg müssen ihre technischen und rechtliche Kenntnisse nachweisen, soweit der Start nicht auf anerkannten Modellflugplätzen erfolgt. Für Flugmodelle und private Drohnen mit einem Gewicht unter fünf Kilogramm ist eine maximale Flughöhe von 30 Metern erlaubt. Wird ein solches Fluggerät nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben, bedarf es einer Aufstiegserlaubnis. Dies gilt vor allem für gewerbliche Luftbildfotografie und andere Aktivitäten, die aus gewerblichem Grunde entstehen. (Quelle:Wiki).
Ähnliche Regelungen gelten auch für Österreich und die Schweiz.

So kam es am 06. Mai laut Schweizer Untersuchungsstelle SUST beim Anflug auf Zürich-Kloten beinahe zu einer Kollision zwischen einem Airbus A330-300 der Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss mit einem Multikopter. Der Airbus und Drohne kamen sich so nahe, dass für ein Ausweichmanöver "keine Zeit" mehr war, da der Multicopter nur etwa zehn Meter über der A330-300 schwebte. Die Drohne flog exakt in der Einflugschneise und sollte offenbar besonders spektakuläre Luftaufnahmen der anfliegenden Jets machen.

Wenn man an die Explosion des A380-Triebwerks der AirFrance letzte Woche oder die zahlreichen Vogelschlagfolgen denkt, mag man sich nicht ausmalen was passiert, wenn eine Drohne in ein Triebwerk einschlägt. Oder die Cockpitfenster eines Kleinflugzeugs durchschlägt und den Piloten flugunfähig verletzt.
...toller Beitrag..Danke..
da sag ich nur: "Masse mal Geschwindigkeit"...fatal
****bua Mann
37 Beiträge
Sehr guter Beitrag...Würde solchen Leuten die man bei so etwas erwischt so hohe Strafen aufbrummen das ihnen der ganze Drohnenmist vergeht....
Die Drohnen Teil 2
Die "Drohnenversicherung", korrekter eigentlich "Drohnen Luftfahrzeugversicherung", ist in Deutschland bereits seit 2005 nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtend. Dabei wird wie im Kfz-Bereich tatsächlich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und eine Drohnen-Kasko-Versicherung angeboten.

Dabei ist zunächst entscheidend, ob das Fluggerät nur für private oder gewerbliche Zwecke eingesetzt wird. Außerdem muss die steuernde Person im Versicherungsschein eingetragen sein und darf nicht "von den Kumpels" mitbenutzt werden; besitzt man mehrere verschiedene Teile muss wie beim Pkw jede einzeln oder als Gruppenvertrag versichert sein. Im Ausland sollte man sein Gerät besser nicht einsetzen. Die Tarife beginnen übrigens bei etwa 70 Euro für Privatpersonen und können mehrere hundert Euro für gewerbliche Piloten kosten.

Ich habe nichts gegen verantwortungsvolle Menschen, die sich mit Augenmaß und Verstand sowie im Rahmen der Gesetze bewegen. Aber sind wir mal ehrlich: Ist eine Drohne wirklich noch ein "Spielzeug"? Sind die Halter grundsätzlich alle charakterlich für deren Betrieb geeignet? Mal abgesehen vom Spanner, der den Nudistenstrand abscannt, sind in unserem ohnehin schon knappen Luftraum viel zuviele unabsehbare Kollisionsgefahren gegeben. Wenn demnächst auch noch die Paketdienste ihre Waren per Drohne ausliefern sind wir zunehmend von den schwirrenden Coptern und ihren Funksignalen umgeben.

Denken wir auch an die Natur und alle anderen Lebewesen als Menschen. Werden alteingesessene Tierarten in ihrem Lebensraum gestört oder sogar bedroht? Nist- und Brutplätze angeflogen? Kleinlebewesen durch Luftverwirbelungen vernichtet? Von terroristischen Akten mal ganz zu schweigen.

Die deutsche Firma e-volo aus Bruchsal hat inzwischen eine Passagierdrohne serienreif entwickelt, die nun in eine fünfjährige Testphase in Dubai geht. Geplant ist eine Partnerschaft für autonomes Fliegen per Lufttaxi. In Deutschland hat der Prototyp bereits eine vorläufige Zulassung als sogenanntes Ultraleicht-Luftfahrtgerät. Auch der chinesische Hersteller Ehang hat ein solches Lufttaxi angekündigt.

Fliegt dann in naher Zukunft jeder Oligarch oder Scheich, Popstar oder FC-Bayern-Spieler der es sich leisten kann, sein eigenes Taxi wann und wohin er will? Erscheint ein Ronaldo oder Neymar demnächst per Drohne zum Training? Werden Kanzlerkandidaten per Fluggerät von Auftritt zu Auftritt geflogen? Mir graust bei diesem Gedanken. Sollen die Besitzer solch unvorstellbarer Vermögen doch lieber etwas gegen die Armut auf der Welt oder den Hunger und Durst in Afrika tun oder in die Gesundheitsforschung investieren.

Was ist eure Meinung?
So lang
jeder, der das Geld und/oder die politischen Beziehungen hat, sich solche, ggf. für die Allgemeinheit gefährliche, Spielzeuge gönnen kann, werden wir nichts dagegen machen können. So eine Fli-Wa-Tüt für verwöhnte Bengels der Highsociety, und wenn was passiert, holt Papi ihn schon raus, wird uns dann wohl öfter um die Ohren fliegen. Nicht genug, dass diese Typen verantwortungslos mit Porsche und Co. Innenstadtrennen fahren.

Die Teile sollten wenigstens ein TCAS eingebaut haben, was die Sache zwar enorm verteuert, aber auch sicherer macht.

Uns ist mal über der Sahara eine B737-200 der Egypt Air entgegengekommen, ohne TCAS und wohl auch ohne Aufmerksamkeit des Kutschers. Da kommen Gefühle im Cockpit auf bei direktem Kollisionskurs.
Der erste Zusammenstoß
war nur eine Frage der Zeit. Nun ist es zwar glimpflich ausgegangen, aber eben doch passiert: In Canada kollidierte eine Drohne in etwa 450 Metern Höhe mit einem kleinen Linienflugzeug etwa drei Kilometer vor dem Flughafen Québec. Obwohl in Kanada Drohnen nicht höher als 90 Meter und nicht weniger als 5,5 Kilometer von einem Flughafen entfernt fliegen dürfen.

Dieses mal ging es noch halbwegs gut. Doch beim nächsten Mal?
....ja, damit war zu rechnen.

Warum kann man eigentlich die Dinger nicht schon bauartbedingt in Ihrer Leistung und Möglichkeiten gesetzlich geregelt einschränken und den Import von Grauware streng verbieten?

Hobbyflieger können auf dem Vereinsgelände fliegen, Leistungsmäßig aber eingeschgränkt.

Diejenigen die sowas beruflich benötigen, ja das gibts und ist auch gut, dass es die Dinger gibt, könnten einen Art "Drohnenflugschein" machen und bekommen eine Genehmigung mit Aufllagen und eine Art "Transponder" mit Kennung... und gut ist..kostet zwar , aber würde einen neuen Beruf kreieren...

Für z.Bsp. Baugutachter, Sachverständige, Vermesser, Feuerwehr , Polizei, Reporter, Fotografen, wäre doch was..

Es dauert eh nicht mehr lange dann fliegen Multicopter mit Personen durch die Luft,...Wetten?
Anfangs, Rettungsdienste und Polizei statt teure Hubschrauber, dann Leute mit Kohle ohne Ende....dann nimmst Überhand und es kommt ein Gesetz...so wirds eh kommen...
2 Personen Drohne für Dubai..."Volocopter"
hier mal ein Link zu dem geplanten Drohnen Taxi in Dubai..
Ich denke, die Dinger werden noch massenhaft durch die Welt fliegen..wie die Mücken..


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