Spielzeug- und andere Drohnen
sind der große Renner im vergangenen Weihnachtsgeschäft gewesen; rund 100.000 dieser Trendgeräte lagen schon im vergangenen Jahr unter dem Weihnachtsbaum. Inzwischen sind rund eine halbe Million Fluggeräte am Boden oder in der Luft, und in wenigen Jahren wird sicher die Million überschritten. Schon jetzt läuft das aktuelle Weihnachtsgeschäft mit diesen Flugkörpern auf Hochtouren.Seit vorgestern ist nun endlich auch in Deutschland ein Gesetz zur Kennzeichnungepflicht in Kraft getreten, nach dem jede Kameradrohne mit einer Abflugmasse von mehr als 0,25 kg mit einem Schild versehen werden, durch welches im Schadens- oder Verlustfall der Halter eindeutig ermittelt werden kann. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass die Plakette feuerfest, sichtbar und dauerhaft befestigt sein muss.
Steuerer von Geräten mit einer Startmasse von mehr als 2 kg müssen ihre technischen und rechtliche Kenntnisse nachweisen, soweit der Start nicht auf anerkannten Modellflugplätzen erfolgt. Für Flugmodelle und private Drohnen mit einem Gewicht unter fünf Kilogramm ist eine maximale Flughöhe von 30 Metern erlaubt. Wird ein solches Fluggerät nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben, bedarf es einer Aufstiegserlaubnis. Dies gilt vor allem für gewerbliche Luftbildfotografie und andere Aktivitäten, die aus gewerblichem Grunde entstehen. (Quelle:Wiki).
Ähnliche Regelungen gelten auch für Österreich und die Schweiz.
So kam es am 06. Mai laut Schweizer Untersuchungsstelle SUST beim Anflug auf Zürich-Kloten beinahe zu einer Kollision zwischen einem Airbus A330-300 der Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss mit einem Multikopter. Der Airbus und Drohne kamen sich so nahe, dass für ein Ausweichmanöver "keine Zeit" mehr war, da der Multicopter nur etwa zehn Meter über der A330-300 schwebte. Die Drohne flog exakt in der Einflugschneise und sollte offenbar besonders spektakuläre Luftaufnahmen der anfliegenden Jets machen.
Wenn man an die Explosion des A380-Triebwerks der AirFrance letzte Woche oder die zahlreichen Vogelschlagfolgen denkt, mag man sich nicht ausmalen was passiert, wenn eine Drohne in ein Triebwerk einschlägt. Oder die Cockpitfenster eines Kleinflugzeugs durchschlägt und den Piloten flugunfähig verletzt.