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Reform des Strafvollzugs

Nischenprodukte...
Zum Thema Arbeiten im Knast:

Also werden nur Nischenprodukte als Beschäftigung angeboten, die in der Realwirtschaft eh' niemand kostendeckend herstellen kann/will.

Das kann man auch von der anderen Seite sehen. Da z.B. Politikerjobs wahre Hungerleiderpositionen zu sein scheinen (in Bayern nur EUR 12.213,64 Euro plus Zuschläge, Quelle siehe Link), kann man sich offenbar mit Modellautobau durch Fachleute in psychiatrischen Verwahranstalten ein gutes Zubrot verdienen:

http://www.welt.de/regionale … chaftlich-nicht-lohnend.html

Der Fall Haderthauer hat doch eigentlich gezeigt, dass man auch Geld reinspielen könnte mit der Arbeit, die hinter Gefängnismauern geleistet wird.

Ich finde einen Opferausgleich und eine Teilabdeckung der dem Staat entstehenden Kosten auf diesem Weg eine gute Idee und auch eine die Resozialisierung fördernde pädagogische Massnahme. Zugleich sollte ein Polster für die Zeit nach der Entlassung entstehen.
Selbst Gefängnisstrafe
scheint hier nicht abzuschrecken.
Hausarrest schließt Erwerbstätigkeit aus in fast allen Berufen. Du meinst eher eine elektronische Fußfessel?
Und warum nur Steuersünder?
Warum nicht auch alle anderen Wirtschaftsverbrecher wie Betrüger, Hehler, Diebe, Korruption, Bilanzfälscher, ..... eben alle, wo es niemand körperlich zu Schaden kam?

Hehler und Diebe würde ich ausschließen,das Strafmaß würde ich natürlich von der Schwere der Schuld abhängig machen.

Ja, ich denke an elektronische Fussfesseln, zusätzlich dann zu den Steuerrückzahlungen auch an höhere Bußgelder, von mir aus auch Zahlungen an gemeinütze Vereinigungen zusätzlich. Zahlungen schmerzen immer richtig!

Von Todesstrafe sprach ich niergendwo. Amerika, China, etc werde ich niemals als Vorbilder sehen !!

Dennoch!
Wo Menschenleben gefährdet oder genommen wurde, sollte der Täter für immer eingeschlossen werden, von mir aus auch eingewiesen.
Die Brutalität wird immer stärker!
Präventionarbeiten schon an Schulen reichen nicht mehr aus. Selbst jahrzehntelange Arbeit tragen keine Früchte !

Psychologen gibt es schon kaum für die Opfer, geschweige dann für die Täter!!!!!

Jugendschöffe, war ich lange genug... braucht mir keiner erklären *zwinker*
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Gewalt
ist ein gesamt-gesellschaftliches Problem, dem man mit härteren Strafen nicht unbedingt beikommt. Gerade bei Jugendlichen: warum sind diese Jugendlichen so, wie sie sind ? Wo muss man ansetzen ? Was können Behörden, Kindergärten, Schule etc. leisten?

Ich habe da auch keine Patentlösung, aber ich finde die Diskussion darüber wichtig.

Was heißt "Mehr Gewalt ?" ... ich denke mal an die Vergangenheit mit ständigen Kriegen, mit Straßenräubern und Fehden - da war auch nicht weniger Gewalt. Im Gegenteil.

Was unseren Staat angeht: diese Statistik zeigt, dass die Zahl der amtlich erfassten Gewalttaten in den letzten Jahrzehnten nicht gestiegen ist. Sie ist etwas niedriger als 1999, wobei es zwischendurch eine Erhöhung gab, die aber wieder zurückgegangen ist.

http://de.statista.com/stati … lle-von-gewaltkriminalitaet/

Es gibt sicher Brennpunkte, an denen die Gewaltrate höher ist. Und es gibt Medien, durch deren Berichterstattung die "gefühlte" Kriminalitätsrate steigt.

Wieso Diebe und Hehler mehr kriminell sind als Leute, die uns alle bestehlen, indem sie die Steuern, die die Gemeinschaft braucht, nicht bezahlen, erschließt sich mir nicht.

Wo Menschenleben gefährdet oder genommen wurde, sollte der Täter für immer eingeschlossen werden, von mir aus auch eingewiesen.

HAL hat schon auf die Sicherheitsverwahrung hingewiesen. Aber ohne guten Grund und richterlichen Beschluss, für dessen Entscheidung wieder Anwälte für beide Seiten nötig sind, kann das nicht geschehen. Wir sind ein Rechtsstaat und keine totalitäre Diktatur !
keine totalitäre Diktatur
Gottseidank noch nicht!
Aber strengere Maßnahmen werden anscheinend wieder zwingend.
Schlimm genug, dass es Schulen in Deutschland gibt, wo Sicherheitspersonal anwesend sein muss...., der Rechts- und Linksradikalismus allgemein wieder auflebt!
****000 Mann
19.043 Beiträge
*********aar65:
Aber strengere Maßnahmen werden anscheinend wieder zwingend.

Ich sehe diesen Zwang nicht. Und vor allem sehe ich immer noch kein Argument, warum diese "strengeren Maßnahmen" ausgerechnet jetzt und hier Wirkung zeigen sollten, wo sie doch über die Jahrhunderte und Kontinente nie Wirkung gezeigt haben, solange man nicht in Diktaturen guckt.
@Hal9000
Es liegen aber auch keine Beweise vor, dass unsere Methoden ein besseres Ziel erreichen *zwinker*
****000 Mann
19.043 Beiträge
also, weil unsere Methoden vielleicht nicht wirken, nehmen wir lieber die, von denen wir schon wissen, dass sie garantiert nicht wirken?

Logik, komm raus, Du bist umzingelt.
Mach mal bessere Vorschläge,
Hast ja bestimmt tolle, umsetzbare Ideen *anmach*
****000 Mann
19.043 Beiträge
es soll neuere rhetorische Tricks geben, habe ich mir sagen lassen.

Nice try.
Die Waffen einer Lady
*kuss2*

Aber Deine Ideen darfst Du mir trotzdem unterbreiten...
Mal eine neue Idee aus UK:
Könnten mal alle, die hier Behauptungen aufstellen (alles ist schlimmer geworden), mal einen Link posten, der sie belegt? Wo steht, dass es heute mehr rückfällige Straftäter gibt als früher? Gibt es dazu Zahlen. Mag mal wer googeln?

Weil wir ja eigentlich von Reformen und neuen Zugängen reden:

In Großbritannien gibt es ein offenbar geglücktes Experiment Resozialisierung privat zu finanzieren. Mit Social Impact Bonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Social_Impact_Bond)

Das geht im konkreten Fall (http://en.wikipedia.org/wiki/Social_impact_bond#UK) so: risikofreudige Investoren investieren in eine NGO, deren Aufgabe es ist, Haftentlassene wieder erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren. Die Investoren erhalten auf ihr Investment eine Rendite, die sich nach den Kennzahlen des Erfolges richtet, den die NGO schafft: je nach Prozentsatz der Rückfälligen wird vom Staat an die Investoren eine Dividende ausgeschüttet. Je weniger Rückfälliger, desto höher die Dividende.

Warum vom Staat? Weil der sich durch weniger rückfällige Straftäter Geld spart (Gerichtskosten, Vollzug, gesellschaftliche Kosten durch Opfer und Destabilisierung...).

Vorteile dieser Idee:

• Es gibt einen Anreiz für die NGO möglichst gute Arbeit zu machen, weil sich dann mehr Investoren finden.
• NGOs können mehr Quellen auftun und haben nicht nur den Staat als einizen (immer klammen) Finanzier.
• Der Staat spart sich Geld für (wie man hier im Forum sieht) oft diskutierte Resozialisierungsmaßnahmen, weil von privat finanziert.
• Bei Erfolg spart er Kosten, weil weniger Kriminalität.
• Die Dividende ist nur ein Bruchteil der durch Straftaten entstehenden Kosten.
• Und: weniger rückfällige Straftäter.


Kritik bzw. Nachteile:

• Die Dividende an die privaten Investoren wird von Steuergeldern gezahlt. Das ist in manchen Ländern gesetzlich gar nicht möglich.
• Für Social Impact Bonds kommen eigentlich nur gesellschaftliche Themenfelder infrage, wo sich Erfolg in Zahlen messen lässt. Sonst wird die Berechnung eines "Social Return of Investment" zu schwierig.

Ich finde die Idee spannend. Und es üffnet dem Thema Gemeinnützigkeit noch ein anderes Feld. Ich würde heutzutage sowieso mein (quasi nullverzinstes) Sparguthaben lieber in ein Resozialisierungsprojekt anlegen, als meine Bank damit herumzocken zu lassen.
****bel:
Mag mal wer googeln?

Aber bitte *zwinker*

http://www.bmi.bund.de/Share … 3.pdf?__blob=publicationFile

Kriminalstatistik 2013. Die Kriminalitätsentwicklung wird für bestimmte Bereiche (Dienstahl, Betrug, Gewaltkriminalität) für die letzten 1 Jahre betrachtet.
Ab Seite 21 gehts los.
Seite 55 zeigt als Sonderthema die Entwicklung bei Wohnungseinbrüchen - das einzige Gebiet, wo es steil nach oben geht.

Lesen müsst ihr aber selber .....
*********erin Frau
343 Beiträge
Strafvollzug....
...nach dem, zugegeben wenigen, was ich davon weiß, muss man unterscheiden zwischen Strafvollzug und dem davor. Dass so viel Gewalt auf den Straßen ist und unter Jugendlichen - dem käme man sicher besser bei, wenn die Täter schneller bestraft würden. Das war ja gerade das Anliegen von Richterin Heising. Wenn sie aber mal im Strafvollzug drin sind, das darf man nicht unterschätzen, ist auch das zivilste Gefängnis ein Gefängnis. Das mit den modernen Berufen, Kamelienschenke, ist auch eine Frage, wie lange die Kandidaten einsitzen - die Ausbildung dauert drei Jahre. Wenn sie die Ausbildung im Knast machen - z.B. Schreiner - dann geht das "nur", wenn sie mindestens drei Jahre einsitzen. Und ob sie die modernen Berufe lernen können oder nicht, das hängt eben auch von den Möglichkeiten im Knast ab, ob es Ausbilder, Ausbildungsstätten gibt, oder externe Ausbilder, die mit Knastis zusammenarbeiten wollen bzw. können. Ich höre immer wieder, dass Unternehmen sich dazu nicht in der Lage fühlen, die "unerzogenen Kinder anderer Leute zu erziehen", geschweige denn so auffällige besonders betreuungsbedürftige junge Menschen anzuleiten. Der Berufsalltag lässt sowas kaum noch zu. Ob wir eine Reform der Reform brauchen? Ich glaube, dass man den Strafvollzug wie vieles andere laufend verbessern muss. Wo immer man neue Erkenntnisse gewinnt, muss man sie auch umsetzen. Schauen, wie machen es andere, und vor allem - was soll der Strafvollzug in einer demokratischen Gesellschaft bewirken ?
*******use Mann
3.197 Beiträge
Durch den letzten Beitrag
von @*******Cosi drängt sich mir eine Idee auf:

Das Thema Berufsausbildung gilt ja gerade für junge Gefangene und bei kürzeren
Haftstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollten (sonst werden
die Haftstrafen mehrheitlich über 2J. liegen wg. dieser gesetzl. Grenze), ist
die unvollendete Ausbildung ein Problem.

Es ist also eine Institution nötig, um nach der Haft die Vollendung der
Ausbildung zu ermöglichen, also das 3. Lehrjahr incl. Abschluß.
Wenn sich hier keine (oder nicht genügend) privaten Handwerksbetriebe zur
Kooperation finden lassen, muß die Gesellschaft einspringen und darf die
Konkurenz der Privatwirtschaft nicht scheuen. Diese wird bei Erfolg
womöglich aufgeschlossener.
Ein weiterer großer Vorteil wäre mE.:
Nach der Haft ergibt das für die Jugendlichen einen geregelten Tagesablauf
mit einem regelmäßigen Einkommen und so bessere Chancen, nicht wieder
in den alten Trott mit dem alten Freundeskreis zu fallen.
Auch Kriminelle haben Talente und aus diesem Kreis werden mit der Zeit
auch immer mehr dieser Ausbilder kommen.
Der Erfolg eines solchen Projektes sollte also nicht zu kurzfristig beurteilt
werden, denn auch Rückschläge wird es geben.

Ziel muß sein, jedem Strafgefangenen mit Interesse (es wird natürlich nicht
bei jedem gelingen) diese Möglichkeit zu geben.
Sicher gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, aber in Resozialisierung
zu investieren, statt in Strafvollzug, scheint mir gerade bei der Jugend
vielversprechend.
**********henke Mann
9.667 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich denke auch, dass die öffentliche Hand hier wieder stärker einspringen sollte - ein Anfang wäre, die Bildungs- und Qualifizierungsaufgaben in der JVA nicht an externe Träger zu vergeben, sondern intern Strukturen zur Durchführung und nicht nur zur Verwaltung von Bildungsmaßnahmen zu schaffen.
*******use Mann
3.197 Beiträge
Zumal sich so die Möglichkeit ergiebt,
den Besten direkt eine Anstellung zu bieten.
Denn eine Ausbildung ohne Job wird letztlich nicht viel bewirken.
Wenn dann noch die (Ex-) Gefangenen gut genug sind, um der
Privatwirtschaft ernsthaft Konkurenz zu machen, kann dies zum
Abbau von Vorurteilen beitragen, die ja gerade ein großes Handicap
bei der Resozialisierung sind.
**********henke Mann
9.667 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Andererseits...
... scheinen nach meinen jüngsten Recherchen teilprivatisierte JVA einen gewissen Erfolg zu haben. Wie erklärt sich das?
**********henke Mann
9.667 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zur Info:
Es handelt sich um die JVAen Hünfeld in Hessen, Bremervörde in Niedersachsen, Burg in Sachsen-Anhalt und im geringeren Maße, um die JVA Heidering in Berlin und die JVA Waldeck in Mecklenburg-Vorpommern.

Die JVA Offenburg in Baden-Würtemberg wurde wieder verstaatlicht.
*******use Mann
3.197 Beiträge
@Kamelienschenke
Ich kann mir unter einer teilprivatisierten JVA gar nichts vorstellen.
Ist dort zB. ein privater Wachdienst tätig oder hat die öffentliche Hand
das Gebäude verkauft, um es dann zu leasen?
Welche Erfolge hat welcher privatisierte Bereich vorzuweisen?
*****eee Mann
241 Beiträge
Hafturlaub für Schwer(st)verbrecher
Zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Täter sollen im Bundesland Brandenburg Hafturlaub bereits nach nur fünf Jahren bekommen dürfen, anstatt wie bisher frühestens nach 10 Jahren! Das heisst demnach Aufenthalt ausserhalb des Gefängnisses! Natürlich ist die Begründung, der Täter sei frühzeitig zu resozialisieren.

Ob das Strafvollzugsgesetz dort in Brandenburg mittlerweile so verabschiedet worden ist, weiss ich nicht. Nach der Förderalisierung des Strafvollzuges war es eine ernstgemeinte und konkrete Diskusssion darüber. Eingebracht vom linken Justizminister Schöneburg.

Hierunter fallen also diejenigen Täter, die schwerste Straftaten begangen haben, wie etwa Mord. Also Menschen, die aus Heimtücke, niederen Beweggründen, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder zur Verdeckung einer anderen Straftat einen anderen Menschen getötet haben.

Auch diese Menschen sind rechtlich natürlich zu resozialisieren. Aber - und das wird oft verschwiegen - ist auch der Schutz der Allgemeinheit vor diesen Straftätern ein Ziel des Strafvollzuges. Und hierbei stets auf die Befindlichkeiten des Täters Rücksicht zu nehmen und die der Opfer geradezu vollständig auszublenden ist aus meiner Sicht zu weitgehend!!

Und gerede hier zeigt es sich besonders: Das Risiko der - Hinterbliebenen - der Opfer dem Risiko auszusetzen, dem Täter bereits nach nur fünf Jahren wiederzutreffen ist nicht mehr vermittelbar!

Jedenfalls ist eine immer mehr stattfindende Annäherung eines Straftäters Täters abzulehnen.

Insofern ist das verharmlosende - geradezu verniedlichende- Argument von Kamelienschenke, wonach ein Täter im Grunde nichts für seine Tat kann, da ja die eigentlich Gesellschaft schuld an der Straftat sei:

Ein Gutteil der Gefangenen sitzt auch deswegen ein, weil sie mit der Komplexität der heutigen Zeit nicht zurechtkommen - sie habe Schulden bei der Familie und Freunden, der Gerichtsvollzieher klopft an und dann rauben sie eben die Oma beim Geldabheben aus. Viele können nicht 1+1+1*20 rechnen - also muss bei der Bildung angesetzt werden.

abzulehnen!

Kurz zur Strafe an sich:

paradiese53:
Und Rache und/oder Vergeltung hat man mit guten Gründen als Grundlage der Rechtsprechung ausgeschlossen.

Das ist nicht der Fall: Natürlich liegt der Sinn des Strafens für verwerfliche Verhaltensweisen auch in der Sühne, abhängig von der Schuld des Täters. Mag sein, dass dieser Gedanke nicht mehr an erster Stelle steht bei einer Verhängung einer Freiheitstrafe. Aufgehoben ist er definitiv nicht!

Fazit jedenfalls:

1. Sowohl eine zu harte Strafe und deren Vollzug bringen nix. Insofern ist bereits deshalb die Todesstrafe abzulehnen. Eine zu weiche und nachsichtige Behandlung eines Straftäters kann sich dagegen aber auch sogar in sein Gegenteil verkehren und verletzt die Opfer darüber hinaus ein weiteres mal.
****000 Mann
19.043 Beiträge
*****eee:
Insofern ist das verharmlosende - geradezu verniedlichende- Argument von Kamelienschenke, wonach ein Täter im Grunde nichts für seine Tat kann, da ja die eigentlich Gesellschaft schuld an der Straftat sei:

Meinem Verständnis nach verwechselst Du hier ganz eindeutig die Analyse eines Grundes mit dem Entschuldigen der Taten.

Letzteres hat Kamelienschenke nämlich nicht getan.
*****eee Mann
241 Beiträge
Meinem Verständnis nach verwechselst Du hier ganz eindeutig die Analyse eines Grundes mit dem Entschuldigen der Taten. Letzteres hat Kamelienschenke nämlich nicht getan.


Naja, die Übergänge sind recht fliessend. Die Nennung eines solchen Grundes bzw. Sachverhaltes in dieser gewählten Form suggeriert zumindest eine gewisse Entschuldigung bzw. (rechtlich unerhebliche) Rechtfertigung für eine solche schwerwiegende Tat wie die eines Raubes. Aber sicher ist meine eigene Interpretation dieses Aussagengehaltes mit dabei. Also für mich - so konkretisiere ich - klingt dies verharmlosend, verniedlichend und so, als ob der Täter geradezu von der Gesellschaft gezwungen worden ist, die Oma auszurauben.
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Und Rache und/oder Vergeltung hat man mit guten Gründen als Grundlage der Rechtsprechung ausgeschlossen.

Das ist nicht der Fall: Natürlich liegt der Sinn des Strafens für verwerfliche Verhaltensweisen auch in der Sühne,

Du sprichst von Sühne, im Zitat ist aber von RACHE die Rede, das ist etwas anderes. Rache und Vergeltung sind die Gedanken der Opfer, Sühne ist etwas, was der Täter selber leisten muss.

Rache ist nicht das Ziel unseres Rechtssystems, Sühne schon.

wie etwa Mord. Also Menschen, die aus Heimtücke, niederen Beweggründen, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder zur Verdeckung einer anderen Straftat einen anderen Menschen getötet haben.
Du "weisst", warum jemand zum Mörder wurde. Das mag ja sein, dass die von Dir genannten Gründe auf einen Täter zutreffen. Aber das Leben ist leider immer viel komplexer, als wir es so wünschen. Welche Gründe einen Menschen zu einem Mörder gemacht haben, können wir nur für den Einzelfall sagen. Und ob dieser Mörder dann immer wieder zum Mörder wird, möchte ich auch für alle Fälle bezweifeln. Was ist, wenn jemand aus Verzweiflung zu dieser Tat kam und es nun bereut ?

Der christliche Gott vergibt den Sündern, die Menschen, die sich christlich nennen, nicht ?

Lockerungen der Haft/Hafturlaub werden ja auch nicht automatisch gewährt, sondern erst nach Prüfung des Einzelfalles.
**********henke Mann
9.667 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@mikeeeeeeee
Ob das Strafvollzugsgesetz dort in Brandenburg mittlerweile so verabschiedet worden ist, weiss ich nicht.

Dann würde ich einfach mal das online verfügbare "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I – Nr. 14 vom 24. April 2013" suchen, nachlesen, und dann meine Meinung absondern.
*****eee Mann
241 Beiträge
katarina
Du sprichst von Sühne, im Zitat ist aber von RACHE die Rede, das ist etwas anderes. Rache und Vergeltung sind die Gedanken der Opfer, Sühne ist etwas, was der Täter selber leisten muss.

Der Sühnegedanke des Strafrechts ist geschichtlich nichts anderes als eine Ausprägung eines Rachegedankens des Opfers! Der Täter soll Ausgleich - also Sühne - leisten für erlittene Verluste, als Genugtuung des Opfers. Nur mit dem Unterschied, dass nicht mehr das Opfer diese Rache selbst ausführen darf und soll, sondern eben eine staatliche Instanz, eben die für Straftaten zuständigen Gerichte.

Das darüber hinaus natürlich general- und spezialpäventive Zwecke zum Sinn einer Bestrafung eines Täters eine bedeutende Rolle spielen ist selbstverständlich ebenso richtig.

Mit Sühne ist inhaltlich demnach jedenfalls nichts anderes gemeint als Vergeltung oder auch eine moderne Form der Rache.

kameliensche
Dann würde ich einfach mal das online verfügbare "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I – Nr. 14 vom 24. April 2013" suchen, nachlesen, und dann meine Meinung absondern.

Eine recht billige und an Überheblichkeit kaum zu übertreffende Antwort! Ändert diese Antwort letztlich nichts an meinem Aussagengehalt meiner Meinung, auch wenn der Verfasser mit dem Wort "absondern" in Verbindung mit der Angabe von gesetzlichen Verordnungen in Verbindung mit der - unzutreffenden - Einlassung, man hätte diese vor einer Meinungsbildung lesen müssen, eine Herabwürdigung und Verächtlichung meiner Aussage zu erreichen beabsichtigt.
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